Das Kulturgutschutzgesetz ist das Ergebnis der größten Reform des deutschen Kulturgüterrechts. Es fasst die bisher bestehenden Gesetze zusammen, setzt die EU-Kulturgüterrückgaberichtlinie um und verändert die Umsetzungsmodalitäten der UNESCO-Konvention von 1970.
Die strittigen Punkte, die unter anderem während des Gesetzgebungsverfahrens diskutiert wurden, fließen in die Darstellung ein. Der Kommentierung ist ein Grundlagenabschnitt vorangestellt, der die historische Entwicklung und die völker- wie europarechtliche Einbettung des Gesetzes aufarbeitet sowie rechtsvergleichend die österreichische und die schweizerische Rechtslage einbezieht.