01.08.2009

Autor*in

Mechthild Meurer
Serie

Kulturproze§§ - Folge 12

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer mehrmals im Jahr aktuelle Gerichtsurteile mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Kündigt ein Konzertveranstalter einem Sänger über eine solistische Gesangseinlage zu einem vereinbarten Konzerttermin wegen Ausfalls des Orchesters und damit der gesamten Aufführung, ist er ihm zur Zahlung eines Ausfallhonorars verpflichtet. Der Veranstalter hat das Risiko des unerwarteten Ausfalls des Orchesters zu tragen. Es berechtigt ihn nicht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages mit dem Solosänger einer einmaligen Aufführung. So entschied das Amtsgericht Münster am 7.03.2008.

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