Serie
Kulturproze§§ - Folge 20
In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer mehrmals im Jahr ein aktuelles Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Leihgeber hat gegen Archiv keine Ansprüche nach Einsturz
Ein Leihgeber von Archivmaterialien, kann vom Leihnehmer, einem Archiv, keinen Schadensersatz dafür fordern, dass das gesamte Archiv mitsamt dem Verwahrgut einstürzt wenn dieses nicht fahrlässig gehandelt hat. Liegen keine Auffälligkeiten vor, die bei den Verantwortlichen eines Archivs oder seines öffentlichen Trägers berechtigte Zweifel an der Standsicherheit des Gebäudes aufkommen lassen müssen, besteht keine Verpflichtung zur Auslagerung überlassener Archivmaterialien oder zur Information der Leihgeber über mögliche Gefahren. Auch ein Herausgabeanspruch des Leihgebers hinsichtlich der überlassenen Materialien scheitert, wegen des damit verbundenen Kosten-und Zeitaufwands. Ein solcher ist unzumutbar für den Leihnehmer und wurde vom Landgericht Köln abgewiesen. Urteile des Landgerichts Köln vom 16.03.2010, Az.: 5 O 257, 5 O 299/09, 5 O 300/09
Ein Leihgeber von Archivmaterialien, kann vom Leihnehmer, einem Archiv, keinen Schadensersatz dafür fordern, dass das gesamte Archiv mitsamt dem Verwahrgut einstürzt wenn dieses nicht fahrlässig gehandelt hat. Liegen keine Auffälligkeiten vor, die bei den Verantwortlichen eines Archivs oder seines öffentlichen Trägers berechtigte Zweifel an der Standsicherheit des Gebäudes aufkommen lassen müssen, besteht keine Verpflichtung zur Auslagerung überlassener Archivmaterialien oder zur Information der Leihgeber über mögliche Gefahren. Auch ein Herausgabeanspruch des Leihgebers hinsichtlich der überlassenen Materialien scheitert, wegen des damit verbundenen Kosten-und Zeitaufwands. Ein solcher ist unzumutbar für den Leihnehmer und wurde vom Landgericht Köln abgewiesen. Urteile des Landgerichts Köln vom 16.03.2010, Az.: 5 O 257, 5 O 299/09, 5 O 300/09
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