02.09.2020

Buchdetails

Event- und Messerecht: Ein Lehr- und Praxisbuch mit zahlreichen Beispielen und kommentierten Musterverträgen
von Dirk Güllemann, Reza-René Mertens
Verlag: Vahlen Franz GmbH
Seiten: 393
 

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Autor*in

Anselm Peischl
Anselm Peischl ist mit seinem Gewerbe Rotor KunstKultur seit 2013 selbstständiger Kümmerer für regionale Kultur- und Kreativarbeit im mittelsächsischen Freiberg. Mit diesem agiert er als Plattform für Ideengeber und bietet einen breiten Leistungskatalog von Konzeptions-/Planungsarbeiten, Unterstützung bei der Fördermittelakquise, technische Unterstützung für Veranstaltungen der jungen Kultur und Marketingmaßnahmen von Gestaltung bis hin zur Umsetzung. Ein großer Teil der Arbeit umfasst die Befähigung von Akteuren aus den Bereichen junger Kultur, insbesondere im Musik- und Veranstaltungsumfeld.
Buchrezension

Event- und Messerecht (7. Auflage)

Wenn die Show nicht weitergehen kann, stehen viele Veranstalter*innen vor großen Fragen: Was ist zu tun, wenn kleine oder große Dinge schief gehen? Wer ist verantwortlich, wenn keine vertraglichen Regelungen greifen und wie lassen sich absehbare Probleme bereits vorab vertraglich festlegen? Wer ist eigentlich Veranstalter und wie lässt sich dieser von den übrigen beteiligten Abgrenzen? Das ist nur ein Bruchteil dessen, womit sich Dirk Güllemann in "Event- und Messerecht" auseinandersetzt und damit genau am Zahn der Zeit bewegt.
 
Die Publikation, 2019 in der 7. Auflage bei Vahlen erschienen, setzt an Problemstellungen an, welche der Alltag der Veranstaltungsbranche regelmäßig mit sich bringt: Ausfälle, erkrankte Künstlerinnnen oder schlichtweg Definitionsfragen. Die Realität zeigt, dass selbst ausgebildete Veranstaltungsfachleute manchmal Schwierigkeiten haben, die verschiedenen Akteurinnen in ihrer Funktion auseinanderzuhalten. Für Quereinsteiger bietet sich so die Möglichkeit, diese Begrifflichkeiten fundiert in den eigenen Wortschatz aufzunehmen, Vorgebildete erfahren hingegen eine Schärfung der Definitionen. Gerade die schon früh aufgeworfene Diskussion über die Differenzierung von Hallenbetreiberinnen oder Veranstalterinnen, die unter anderem wichtig für Vertragsbeziehungen und Verantwortlichkeiten ist, ist dabei äußerst lehrreich.

Viele Beispiele kennen die Leserinnen wahrscheinlich schon aus der Praxis. Daraus entstehende Schwierigkeiten sind - zumindest aus meiner Erfahrung - allerdings selten ein Grund, Vertragswerke anzupassen und sorgen regelmäßig für Stress und unnötigen Aufwand. Dank zahlreicher Referenzen auf Urteile und Gesetzestexte wird für viele Situationen deutlich, wie bedeutsam vertragliche Regelungen zum Beispiel bei Nutzungs- oder Mietverträgen sein können - und welche Konsequenzen ihre Abwesenheit hat. Gerade aus der gegenwärtigen Situation heraus wird der Bedarf, Zahlungspflichten im Falle von Veranstaltungsabsagen zu regeln, noch sichtbarer. Neben Krankheitsfällen werden auch Naturkatastrophen angeschnitten, wodurch sich bereits in der Planungsphase Risiken ausschließen oder auf die einzelnen Vertragspartner aufteilen lassen. Als direkten Praxisansatz liefert der Autor schon im Fließtext Formulierungsvorschläge und beschreibt deren Wirkungsbereich ausführlich. Es ergeben sich teilweise Antworten auf Probleme, deren Lösung die Leserinnen vielleicht noch gar nicht im Vertragswerk gesucht haben. Auch für den Planungsprozess ist das Werk eine nicht zu unterschätzende Hilfestellung. So stellt das Inhaltsverzeichnis schon fast eine Checkliste für das Organisationsteam bereit, mit welchen sich etwaige Bedarfe prüfen lassen.
Erfolgreicher Spagat zwischen Lehr- und Praxisbuch

Die Selbstbeschreibung steckt sich ein großes Ziel: "Ein Lehr- und Praxisbuch" soll es sein, möglichst umfassend. So liest sich auch die Gliederung, die von allgemeingültigen Vertrags- und Haftungsfragen in spezialisierte Aspekte von Messen und Ausstellungen übergeht, rechtliche Rahmenbedingungen absteckt und abschließend mit Musterverträgen ordentlich Hilfestellung für den Alltag und das generelle Verständnis liefert.

Der Spagat zwischen Lesbarkeit und Nachschlagewerk ist kein einfacher, dem Autoren gelingt dieser aber ganz hervorragend. Jeder Themenkomplex startet dabei mit Begriffsdefinitionen und Referenzen zum Gesetzestext. Rechtsbeziehungen und Verknüpfungen werden dabei stets graphisch illustriert und mit ausführlichen Beispielen nachvollziehbar verknüpft. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen in aller Regel Auszüge aus Vertragswerken. Diese werden - wie die ebenfalls genutzten Praxisbeispiele - äußerst detailliert und stets unter Bezugnahme von Gesetzestexten oder Urteilen nachvollziehbar bearbeitet. Quellen tauchen unmittelbar in den Fußnoten auf, ein ständiges Blättern zwischen Quellenverzeichnis und Inhalt entfällt damit. Die regelmäßig eingestreuten Fachbegriffe sind schon optisch hervorgehoben, was den Charakter des Lehrbuchs noch einmal unterstreicht, und werden in aller Regel schon aus dem Fließtext heraus erklärt. Ein großes Vorwissen von veranstaltungsfachlichen Begriffen wird dabei nicht vorausgesetzt. Zudem ist das Buch gleichermaßen für verschiedene Lerntypen geeignet und hilft, Missverständnisse schon beim Entstehen auszuräumen.

Juristische Hilfestellung

Ebenfalls lehrbuchgetreu, aber mit etwas mehr Anspruch, ist die juristische Bearbeitung. Ein gewisses Grundwissen in der Arbeit mit Gesetzestexten ist schon nötig, um die Subsumtion der Sachverhalte auf Anhieb nachvollziehen zu können, denn das Buch ist kein Grundlagenwerk des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts. Zwar erschließen sich die meisten Zusammenhänge oft aus dem Text, allerdings erleichtert eine gewisse Vorbildung des BGBs und der Arbeit mit Rechtstexten den Zugang enorm. Bei diesem hilft auch die klare Sprache der Publikation sowie die vielen Praxisbeispiele, wodurch mit jeder Seite die Betrachtung spürbar natürlicher wird.

Mit dem Kapitel über öffentlich-rechtliche Vorschriften schließt sich der Kreis. Wichtige Vorschriften wie VStättVO (Versammlungsstättenverordnung), die landesspezifisch sind, erfahren dabei eine eher grundlegende Behandlung. Dafür werden alle wichtigen Komplexe, angefangen von GEMA über Versammlungs- und Gewerberecht bis hin zur Sondernutzungserlaubnis nach Straßenrecht, soweit beschrieben, dass der Möglichkeitsraum und damit verbundene Pflichten deutlich werden. So ergeben sich aus dem Text konkrete Handlungsansätze, die beispielsweise für die Nutzung öffentlicher Bereiche erforderlich sind.

Mit dem letzten Kapitel, einer Sammlung von Musterverträgen, gibt es hier bereits zahlreiche Arbeitsgrundlagen die einen schnellen Überblick über Inhalte und Strukturierung der finalen Vertragsbestimmungen ermöglichen. Einziger Wermutstropfen: Eine Bezugsquelle als bearbeitbares Dokument fehlt leider. Gleichzeitig mag das wohl auch davor schützen, Passagen ohne größere Prüfung in die eigenen Dokumente zu übernehmen.

Empfehlung

Ganz klar, rechtliche Sachverhalte sind oft der Arbeitsbereich des Justiziariats oder der angebundenen Anwältin, eine fachliche Prüfung durch Dritte kann das Werk demnach mit Sicherheit nicht vollständig ersetzen. Wer sich das nicht leisten kann oder will, erhält aber mit diesem Buch einen Leitfaden, mit dem sich diverse Fallstricke inhaltlicher oder formeller Natur vermeiden lassen. Dabei lädt es förmlich dazu ein, die eigenen Vertragsbausteine zu hinterfragen und sowohl an die Rechtslage als auch an vorher nicht berücksichtigte Problemstellungen anzupassen. Beispielsweise dürften viele Akteur*innen der Eventbranche mit Beginn der gegenwärtigen Corona-Maßnahmen hinsichtlich ihrer Verträge vor großen Herausforderungen gestanden haben.

Aber auch zur Prüfung von erhaltenen Vertragswerken eignet sich das vermittelte Wissen. Wer nach dem Lesen vorhandene Verträge noch einmal überfliegt, wird schnell auf zahlreiche strittige Punkte stoßen. Das kann auch als Geschäftspartnerin nur hilfreich sein. Insbesondere für die Schärfung der Sprache oder des Blicks auf die Möglichkeiten von Vertragswerken kann das vermittelte Grundwissen jedem Team-Mitglied zu Gute kommen und dabei sowohl zu einer Verbesserung der betriebsinternen als auch der Außenkommunikation beitragen.

Der eigentliche Fokus als Lehrbuch für Auszubildende und Studierende wird von diesen beiden wahrgenommenen Zielgruppen in keiner Art und Weise beeinträchtigt. Überhaupt bietet das Werk dank der umfangreichen Beispiele einen guten Einblick in mögliche Arbeitsfelder zu überblicken und - zumindest von der rechtlichen Seite - praxisnahe Vorstellungen zu erhalten. Dabei bleibt das Buch dem eigenen fachlichen Anspruch auf ganzer Linie treu. Philosophische Betrachtungen oder Ausflüge in ästhetische Deutungswelten brauchen Leser nicht erwarten, das würde aber auch den Rahmen sprengen. Für den Fokus des Managementaspekts aus den weiten Arbeitsbereichen des Kulturmanagements dürfte das Buch allerdings seinen Platz eher näher am Schreibtisch finden und nicht so schnell aus dem Alltag verschwinden.

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