Kontaktinformationen
Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
Deutschland
14469 Potsdam
Deutschland
Abschlussarbeitenbörse
Unsere Abschlussarbeitenbörse bietet Studierenden und Kulturinstitutionen/ -unternehmen die Möglichkeit, Themen und Ideen für studentische Abschlussarbeiten im Bereich Kulturmanagement vorzustellen und Partner*innen für diese Arbeiten zu finden. Alle Informationen:
AUSBILDUNGSFÜHRER
Grundstudium
Kulturarbeit
Ausbildungsart: Grundstudium
Institution: Fachhochschule Potsdam
Abschluss: Bachelor of Arts
Ausbildungsdauer: 8 Semester
Studiengebühren: 292,74 Euro inklusive Deutschlandsemesterticket
Region: Brandenburg
Anmeldefrist: 15.07.
Studienart: Präsenzstudium
Zulassungsvorraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen:
- Nachweis der Fachhochschulreife/des Abiturs oder eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses
- Der vom Praktikumsbeauftragten des Studiengangs schriftlich anerkannte Nachweis über ein dreimonatiges Praktikum im kulturellen Bereich muss spätestens bei der Immatrikulation vorliegen.
- Gute Kenntnisse der Office-Programme und der englischen Sprache werden vorausgesetzt.
Bewerbung:
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden entsprechend den Regelungen der Hochschulvergabeverordnung des Landes Brandenburg im Allgemeinen Auswahlverfahren (NC) vergeben. BewerberInnen für den Studiengang Kulturarbeit stellen zum 15. Juli einen Zulassungsantrag. Auf der Grundlage des Grades der Qualifikation (Durchschnittsnote) ergibt sich die Rangliste für die Zulassung zu einem Auswahlgespräch. Dabei wird die Zahl der TeilnehmerInnen am Auswahlgespräch - gemäß § 9 Absatz 2 der Hochschulvergabeverordnung - auf das Dreifache der Zahl der hiernach zu vergebenden Studienplätze begrenzt.
Die vorhandenen Studienplätze werden entsprechend der gültigen Hochschulvergabeverordnung an die von der Prüfungskommission für geeignet gehaltenen BewerberInnen vergeben.
Näheres regelt die Aufnahmesatzung des Studiengangs.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden entsprechend den Regelungen der Hochschulvergabeverordnung des Landes Brandenburg im Allgemeinen Auswahlverfahren (NC) vergeben. BewerberInnen für den Studiengang Kulturarbeit stellen zum 15. Juli einen Zulassungsantrag. Auf der Grundlage des Grades der Qualifikation (Durchschnittsnote) ergibt sich die Rangliste für die Zulassung zu einem Auswahlgespräch. Dabei wird die Zahl der TeilnehmerInnen am Auswahlgespräch - gemäß § 9 Absatz 2 der Hochschulvergabeverordnung - auf das Dreifache der Zahl der hiernach zu vergebenden Studienplätze begrenzt.
Die vorhandenen Studienplätze werden entsprechend der gültigen Hochschulvergabeverordnung an die von der Prüfungskommission für geeignet gehaltenen BewerberInnen vergeben.
Näheres regelt die Aufnahmesatzung des Studiengangs.
Ähnliche Inhalte
Interview Müller mbr11.09.2024
Podcast Plausch 722.05.2024
Unterstützungsabos
Mit einem Unterstützungsabo unterstützen Sie die kostenfreien Inhalte unserer Redaktion mit einem festen Betrag pro Monat – also unser Magazin, unseren Podcast, die Beiträge und die Informationen zu Büchern, Veranstaltungen oder Studiengängen auf unserer Website.