IMAG
Eine positive Zwischenbilanz
Kunstministerin Dr. Claudia Schmied und Sozialminister Rudolf Hundstorfer präsentieren erste Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe.
Im April 2009 hat sich auf Initiative von Bundesministerin Dr. Claudia Schmied eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) konstituiert. Ziel ist, die soziale Lage der Kunstschaffenden ressortübergreifend zu erörtern und gezielt Lösungs- und Verbesserungsansätze zu erarbeiten.
Im ersten Jahr fanden 35 Gesprächsrunden zu Fragen der Kunstförderung, des Urheber-, Steuer-, Aufenthalts- und Fremdenrechts statt. Vorrangig wurden die als zentral identifizierten Problemfelder Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht basierend auf Ergebnissen der Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich aufgearbeitet. Nach einer Reihe von Sondierungsgesprächen ab Herbst 2009 konzentrierte sich die IMAG auf zwei Arbeitsfelder: Im Arbeitskreis KünstlerInnen unter einem Sozialversicherungsdach wurden Grundlagen für eine sozialversicherungsrechtliche Vereinfachung bzw. Lösung der sich aus den wechselnden Versicherungszuständigkeiten ergebenden komplexen Problemlagen erarbeitet. Beim Arbeitskreis Arbeitsrecht ging es um eine zeitgemäße Novellierung des Schauspielergesetzes aus dem Jahr 1922.
Über den erfreulichen Zwischenstand der Arbeit in diesen beiden Arbeitsgruppen und die daraus resultierenden legistischen Initiativen des Sozialministeriums berichteten Kunstministerin Dr. Claudia Schmied und Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Rahmen einer IMAG-Runde am 15. Juni 2010.
Die Arbeitsgruppe "KünstlerInnen unter einem Sozialversicherungsdach" sah sich mit der prekären Arbeitssituation von KünstlerInnen konfrontiert, die durch atypische Arbeits- und Erwerbsformen, Diskontinuität im Einkommen und der Erwerbsform, Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen, wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Teilzeitarbeit gekennzeichnet ist. An die Eigenheiten dieser Erwerbsformen knüpfen jeweils unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Folgen und wechselnde Versicherungszuständigkeiten an, woraus mannigfache Probleme resultieren, wie etwa die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit, die Geltung unterschiedlicher Beitragssätze und Beitragsgrenzen sowie die Konfrontation mit verschiedenen AnsprechpartnerInnen. Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe im Mai 2010 mündete in den Entwurf eines KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes KSV-SG, der im Juni 2010 zur Begutachtung versendet wurde. Nach Einarbeitung relevanter Stellungnahmen wurde der Entwurf am 24. August 2010 in den Ministerrat eingebracht und soll nach einer abschließenden Behandlung im Parlament mit 1.1.2011 in Kraft treten.
Die Eckpfeiler dieses Gesetzes bilden die Schaffung eines Sozialversicherungskompetenzzentrums als zentrale Anlaufstelle für selbständig und unselbständig tätige KünstlerInnen unter dem Dach der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Dieses KünstlerInnen-Servicezentrum soll im Frontoffice-Bereich als einheitlicher Ansprechpartner für alle KünstlerInnen fungieren und im Backoffice-Bereich die Einbindung und Vernetzung mit den Gebietskrankenkassen und dem Künstler Sozialversicherungsfonds herstellen. Es soll als One Stop Shop zu Auskunftszwecken, zur Unterstützung der Kunstschaffenden etwa bei Erfüllung von Meldepflichten, zur Hilfestellung beiLeistungsanträgen oder bei der Organisation der Beratung durch zuständige Institutionen dienen. Darüber hinaus wird eine KünstlerInnen-Datenstatistik aufgebaut.
Die zweite Neuerung betrifft die Möglichkeit zur Ruhendstellung der selbständigen Tätigkeit, um Probleme mit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu minimieren. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, die das Ruhen ihres Gewerbebetriebes bzw. ihrer Gewerbeberechtigung bei ihrer Kammer anzeigen können, um auf diese Weise die Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zu bewirken, war dies Kunstschaffenden bisher nicht möglich. Da das (Weiter-) Bestehen einer Pflichtversicherung nach dem GSVG grundsätzlich dem Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung entgegen steht, konnten bisher viele Kunstschaffende keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Nach den neuen Regelungen des KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes soll dieses formale Hindernis dadurch beseitigt werden, dass KünstlerInnen als Neue Selbständige künftig einen Antrag auf (einstweilige) Ruhendmeldung ihrer künstlerischen Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds stellen können und für die Dauer dieses Ruhens von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen werden. Damit ist gewährleistet, dass auch sie die (an die Stelle eines Erwerbseinkommens tretenden) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung lukrieren können.
In der Arbeitsgruppe "Arbeitsrecht der SchauspielerInnen" ging es um die dringend notwendige Modernisierung des Schauspielergesetzes aus dem Jahr 1922. Die letzte Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand im Juni 2010 statt und mündete in einem Entwurf einer Novelle des Schauspielergesetzes, der im Juli 2010 zur Begutachtung versendet wurde. Im Kern geht es bei der Novelle um Anpassungen an die moderne Bühnenarbeit sowie an aktuelle nationale und europarechtliche Vorgaben. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen im Wesentlichen den Entfall veralterter Bestimmungen (z.B. Kündigungsrecht auf Verlangen des Ehemannes, Beschäftigung nur am Wohnort des Ehemannes) sowie Anpassungen im Arbeitsvertrags-, Dienstverhinderungs-, Urlaubs- und Arbeitszeitrecht. Die Begutachtungsfrist endete am 30. August 2010. Das In-Kraft-Treten der Novelle ist mit 1. Jänner 2011 geplant.
Ab Herbst 2010 wird sich die IMAG aufbauend auf der bereits geleisteten Grundlagenarbeit vorrangig mit Fragen des Urheberrechts, des Steuerrechts und der Mobilität der KünstlerInnen beschäftigen.
Im ersten Jahr fanden 35 Gesprächsrunden zu Fragen der Kunstförderung, des Urheber-, Steuer-, Aufenthalts- und Fremdenrechts statt. Vorrangig wurden die als zentral identifizierten Problemfelder Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht basierend auf Ergebnissen der Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich aufgearbeitet. Nach einer Reihe von Sondierungsgesprächen ab Herbst 2009 konzentrierte sich die IMAG auf zwei Arbeitsfelder: Im Arbeitskreis KünstlerInnen unter einem Sozialversicherungsdach wurden Grundlagen für eine sozialversicherungsrechtliche Vereinfachung bzw. Lösung der sich aus den wechselnden Versicherungszuständigkeiten ergebenden komplexen Problemlagen erarbeitet. Beim Arbeitskreis Arbeitsrecht ging es um eine zeitgemäße Novellierung des Schauspielergesetzes aus dem Jahr 1922.
Über den erfreulichen Zwischenstand der Arbeit in diesen beiden Arbeitsgruppen und die daraus resultierenden legistischen Initiativen des Sozialministeriums berichteten Kunstministerin Dr. Claudia Schmied und Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Rahmen einer IMAG-Runde am 15. Juni 2010.
Die Arbeitsgruppe "KünstlerInnen unter einem Sozialversicherungsdach" sah sich mit der prekären Arbeitssituation von KünstlerInnen konfrontiert, die durch atypische Arbeits- und Erwerbsformen, Diskontinuität im Einkommen und der Erwerbsform, Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen, wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Teilzeitarbeit gekennzeichnet ist. An die Eigenheiten dieser Erwerbsformen knüpfen jeweils unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Folgen und wechselnde Versicherungszuständigkeiten an, woraus mannigfache Probleme resultieren, wie etwa die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit, die Geltung unterschiedlicher Beitragssätze und Beitragsgrenzen sowie die Konfrontation mit verschiedenen AnsprechpartnerInnen. Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe im Mai 2010 mündete in den Entwurf eines KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes KSV-SG, der im Juni 2010 zur Begutachtung versendet wurde. Nach Einarbeitung relevanter Stellungnahmen wurde der Entwurf am 24. August 2010 in den Ministerrat eingebracht und soll nach einer abschließenden Behandlung im Parlament mit 1.1.2011 in Kraft treten.
Die Eckpfeiler dieses Gesetzes bilden die Schaffung eines Sozialversicherungskompetenzzentrums als zentrale Anlaufstelle für selbständig und unselbständig tätige KünstlerInnen unter dem Dach der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Dieses KünstlerInnen-Servicezentrum soll im Frontoffice-Bereich als einheitlicher Ansprechpartner für alle KünstlerInnen fungieren und im Backoffice-Bereich die Einbindung und Vernetzung mit den Gebietskrankenkassen und dem Künstler Sozialversicherungsfonds herstellen. Es soll als One Stop Shop zu Auskunftszwecken, zur Unterstützung der Kunstschaffenden etwa bei Erfüllung von Meldepflichten, zur Hilfestellung beiLeistungsanträgen oder bei der Organisation der Beratung durch zuständige Institutionen dienen. Darüber hinaus wird eine KünstlerInnen-Datenstatistik aufgebaut.
Die zweite Neuerung betrifft die Möglichkeit zur Ruhendstellung der selbständigen Tätigkeit, um Probleme mit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu minimieren. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, die das Ruhen ihres Gewerbebetriebes bzw. ihrer Gewerbeberechtigung bei ihrer Kammer anzeigen können, um auf diese Weise die Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zu bewirken, war dies Kunstschaffenden bisher nicht möglich. Da das (Weiter-) Bestehen einer Pflichtversicherung nach dem GSVG grundsätzlich dem Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung entgegen steht, konnten bisher viele Kunstschaffende keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Nach den neuen Regelungen des KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes soll dieses formale Hindernis dadurch beseitigt werden, dass KünstlerInnen als Neue Selbständige künftig einen Antrag auf (einstweilige) Ruhendmeldung ihrer künstlerischen Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds stellen können und für die Dauer dieses Ruhens von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen werden. Damit ist gewährleistet, dass auch sie die (an die Stelle eines Erwerbseinkommens tretenden) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung lukrieren können.
In der Arbeitsgruppe "Arbeitsrecht der SchauspielerInnen" ging es um die dringend notwendige Modernisierung des Schauspielergesetzes aus dem Jahr 1922. Die letzte Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand im Juni 2010 statt und mündete in einem Entwurf einer Novelle des Schauspielergesetzes, der im Juli 2010 zur Begutachtung versendet wurde. Im Kern geht es bei der Novelle um Anpassungen an die moderne Bühnenarbeit sowie an aktuelle nationale und europarechtliche Vorgaben. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen im Wesentlichen den Entfall veralterter Bestimmungen (z.B. Kündigungsrecht auf Verlangen des Ehemannes, Beschäftigung nur am Wohnort des Ehemannes) sowie Anpassungen im Arbeitsvertrags-, Dienstverhinderungs-, Urlaubs- und Arbeitszeitrecht. Die Begutachtungsfrist endete am 30. August 2010. Das In-Kraft-Treten der Novelle ist mit 1. Jänner 2011 geplant.
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