Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern
Referendumsfrist läuft
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 12. Juni das total revidierte kantonale Kulturförderungsgesetz mit 126 Ja, 8 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.
Das auf der Kulturstrategie von 2009 basierende Gesetz bringt ein neues, breiter abgestütztes Finanzierungsmodell für die kulturellen Institutionen, stärkt bestehende Fördermassnahmen, wie zum Beispiel die Kulturvermittlung, oder führt diese gezielt weiter. ACT (Berufsverband der Freien Theaterschaffenden) bedauert sehr, dass der Artikel zur sozialen Sicherheit wieder gestrichen wurde. Das Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Frist dauert bis am 5. Oktober 2012. Inkrafttreten wird das Gesetz auf den 1. Januar 2013.
www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/geschaefte-referendumsfrist.html
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