28.09.2012
Kunst- und Kulturpolitik

Kulturbotschaft 2016-2019

Beteiligung des Schweizer Kunstvereins an einer ersten Vernehmlassung des Bundesamts für Kultur zu den Grundlagen für die Kulturbotschaft 2016-2019.
Am 1. Januar 2012 ist das neue Kulturförderungsgesetz auf der Basis der vom Parlament im Herbst beschlossenen Kulturbotschaft für die Jahre 2012-2015 in Kraft getreten. Dabei wurden für eine Dauer von 4 Jahren insgesamt 669 Mio. Franken bewilligt, rund 30 Mio. mehr als vom Bundesrat beantragt. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte konnten sich die Anliegen des Denkmalschutzes und der Filmförderung durchsetzen, nicht aber diejenigen der Pro Helvetia, der das Kulturförderungsgesetz zahlreiche neue Aufgaben zugewiesen hatte, allerdings ohne entsprechende Erhöhung der Mittel.
 

Der Verzicht auf eine Aufstockung der Kredite bedeutet, dass die Pro Helvetia heute mehr Aufgaben mit weniger Mitteln zu erfüllen hat. Von dieser Entscheidung sind im Bereich der Bildenden Kunst insbesondere die Fotografie sowie die Kunsträume betroffen. Dies ist umso bedauerlicher, als die visuelle Kunst einen Hauptteil des Schweizer Kulturprestiges sicherstellt. Während die Abschaffung der Fotokommission des BAK und der entsprechenden Mittel für die Projekte von Institutionen (rund 700000 Franken pro Jahr) diesen Sektor wieder auf den Stand vor dem Jahr 2000 zurückwirft, bedeutet die Abschaffung der Eidgenössischen Preise für Kunsträume für die betroffenen Institutionen einen Verlust von jährlich rund 200'000 Franken.
 

Der Schweizer Kunstverein erhielt mittlerweile Gelegenheit, sich für eine Restituierung der durch Parlamentsbeschluss verlorenen Fördermittel einzusetzen, einmal im direkten Gespräch mit der Pro Helvetia und einmal mittels Beteiligung an einer ersten Vernehmlassung des Bundesamts für Kultur zu den Grundlagen für die Kulturbotschaft 2016-2019. Lesen Sie hier die Stellungnahme des Schweizer Kunstvereins.
 

Die Haltung des Kunstvereins basiert auf Diskussionen, die im Rahmen der vom Kunstverein ad hoc initiierten Arbeitsgruppe Visuelle Kunst stattfinden. In dieser Arbeitsgruppe sind u.a. die Eidgenössische Kunstkommission, die unabhängigen Kunsträume, der Verein Schweizer Institutionen für zeitgenössische Kunst, die Association Suisse des Institutions pour la Photographie ASIP, die Visarte sowie diverse Persönlichkeiten aus dem Kunstleben vertreten. Zudem wird die Stellungnahme des Kunstvereins mit der «Table ronde» koordiniert, einem von Suisseculture ins Leben gerufenen Gesprächsforum. Dieses setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Kulturbereiche (kantonale und städtische Kulturbeauftragte, Musikrat, Stiftungen, Kunstgesellschaft, Kunsthochschulen, Volkskultur, Pro Helvetia) zusammen und formuliert nach Möglichkeit gemeinsame Stellungnahmen zu kulturpolitischen Fragen.
 

Die diversen Stellungnahmen werden gegenwärtig vom BAK ausgewertet. Im Januar 2013 sollen weitere direkte Gespräche folgen, bei denen sich der Schweizer Kunstverein wiederum einbringen wird.
 

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