Landesweite Vereinheitlichung
Kanton Zürich passt seine Filmverordnung an
Heute bestehen bei der Altersbeschränkung zum Zutritt für Kinofilme je nach Kanton unterschiedliche Regelungen. Dies soll nun landesweit vereinheitlicht werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Filmverordnung des Kantons Zürich auf das Jahr 2013 anzupassen.
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren hat im November 2011 beschlossen, eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film ins Leben zu rufen. Diese soll für ein Ende der unbefriedigenden Situation sorgen, wonach heute für den gleichen Film in den Kantonen unterschiedliche Altersfreigaben gelten können. Diese neue, 60-köpfige Kommission stuft alle in der Schweiz zur öffentlichen Vorführung gelangenden Filme ein; sie tut das gestützt auf die bestehenden Entscheide der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft in Deutschland, auf Antrag der Filmverleiher oder basierend auf eigenen Einschätzungen. Die Vorgabe der Kommission hat den Charakter von Empfehlungen, die Entscheide über das Mindest-Zutrittsalter bleiben bei den Kantonen.
Für den Kanton Zürich bedeutet die Neuerung, dass er seine bisherige 36-köpfige Filmkommission auflösen wird. Zuständige Behörde für Entscheide über das Zulassungsalter bleibt die Oberjugendanwaltschaft. Sie sorgt für das Umsetzen der Empfehlungen der eidgenössischen Kommission im Kanton Zürich. Sie kann gestützt auf eigene Beurteilungen fallweise auch ein anderes Zutrittsalter festlegen. Die neue kantonale Filmverordnung tritt per 1. Januar 2013 in Kraft.
Hinter der Neuregelung stehen auch der Verband für Kino und Filmverleih Schweiz (Pro-Cinema), der Schweizerische Video-Verband (SVV) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Um den Entwicklungen im Medienbereich in den letzten Jahren Rechnung tragen zu können, soll nach der Filmverordnung auch das Zürcher Filmgesetz überarbeitet werden. Der Regierungsrat hat den Auftrag zu dieser Revision bereits erteilt.
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