01.02.2009
Serie

Kulturproze§§ - Folge 8

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer 1 x monatlich ein aktuelles Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Wurden vom Regisseur älterer Kinofilme (Karl May und Edgar Wallace Verfilmungen aus 1950 bis 1965) lediglich die Kinoauswertungsrechten übertragen, sind von diesem Vertrag die Video-und DVD-Verwertungsrechte nicht mitumfasst. Bis 1965 war die sog. Videozweitauswertung eine völlig unbekannte Art der Nutzung von Kinofilmen. Die DVD-Auswertung dieser Filme, ohne eine ausdrückliche Übertragung aller noch unbekannten Nutzungsarten, verletzt das Urheberrecht des Regisseurs oder seiner Erben. Der DVD-Vertreiber macht sich so schadensersatzpflichtig urteilte das Oberlandesgericht Köln am 9.01.09 , Az. 6 U 86/08.

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