Das Recht der an Deutschen Bühnen abhängig beschäftigten Künstler und Techniker hat durch die Einsparungen der öffentlichen Hand an Dramatik zugenommen. Die Spielräume der Schauspiel- und Opernhäuser sind geringer geworden. Das Konfliktpotential auch in juristischen Auseinandersetzungen wurde größer. Vor diesem Hintergrund ist der nach zähen Verhandlungen zwischen den Tarifparteien in Kraft getretene Normalvertrag Bühne von besonderer Bedeutung. Der neue Handkommentar vermittelt allgemeinverständlich das noch junge Tarifwerk und lotet die Rechte und Handlungsspielräume der betroffenen Künstler, aber auch der Bühnenleitung juristisch aus. Mit dem Erscheinen des Handkommentars liegt zum ersten Mal eine Gesamtbearbeitung des Bühnenrechts vor, die sich vor allem der sprachlichen und historischen Auslegung verpflichtet sieht. Der Kommentar richtet sich nicht nur an juristische Abteilungen der Theater, vielmehr auch an die Spartensprecher und Disponenten, die Tanz- und Chorvorstände, die Personalräte und Personalabteilungen, die Intendanten und Theaterreferenten. Für Studierende des Kulturmanagements ist der Kommentar ebenso unerlässlich.
Nomos, 01.02.2008
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