Rückblick Symposium zu Freundes- und Förderkreisen 2007

Recht und Steuern bei Fördervereinen

Experten beklagen Mängel bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrecht In einem Workshop im Rahmen eines Symposiums zu Freundes- und Förderkreisen am 19.1.2007 in Berlin ging es um deren aktuelle rechtliche und steuerliche Situation.
Dr. Ambros Schindler, Leiter des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband, machte zunächst die Größenordnungen von Spenden deutlich. In Deutschland verzeichnen wir etwa 2,7 Mrd. Euro Spenden. 1 Mrd. Euro davon werden zwar gespendet, aber vom Spender nicht steuerlich geltend gemacht. Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, ging auf den Referentenentwurf im Finanzministerium zum steuerlichen Umgang mit Spenden ein. Dieser Entwurf wird Mitte Februar im Bundeskabinett behandelt und danach ins Parlament eingebracht. Er bringe in der Grundrichtung zwar einige Verbesserungen für die Zivilgesellschaft. Er habe jedoch Zweifel, ob dies ein ausreichend großer Schritt sei. Noch immer sei der Dritte Sektor nicht gleichberechtigt mit dem Staat und Markt. Die gesetzten Grenzen für die steuerliche Absetzbarkeit sind nach Paqués Meinung "zu hoch". "Die meisten Spender erreichen diese Grenzen bei weitem nicht. Dabei liegt der Vorteil klar auf der Hand: die bei größerer Absetzbarkeit entgehenden Einnahmen des Staates könnten durch die Beträge, die durch die Spenden der Zivilgesellschaft wieder eingespielt werden, kompensiert werden." Den Freundeskreisen riet Paqué, "auf die saubere Trennung zwischen Verwaltungs- und Zweckerfüllungskosten zu achten, da die Finanzverwaltung hier stark darauf achtet und im Zweifel meist Ausgaben als Verwaltungskosten einstuft". Auch der Moderator des Workshops, Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata Instituts, bemängelte den Referentenentwurf, der kleine Initiativen benachteilige. Mitgliedsbeiträge werden jetzt unabhängig von Regelungen wie dem freien Eintritt für Fördermitglieder absetzbar. Schwierig sei finanzpolitisch für Kultureinrichtung die Abgrenzung, ob ihre Nutzung durch die Bevölkerung der Freizeitgestaltung dient oder ob der Zweck der Gemeinnützigkeit erfüllt ist. Die Abwertung der Freizeitgestaltung sei völliger Unsinn, so Strachwitz. Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt und Steuerberater, wies darauf hin, dass die Debatte auch unter Steuerberatern viel Verwirrung gebracht hat und so häufig bei gleichen Tatbeständen unterschiedlich beraten wird. Wichtig sei, dass mindestens 50% der Angebote einer Kultureinrichtung offen sein müssen für alle Bürger und nicht nur für eine bestimmte Gruppe, die Mitglieder sind, um die erforderliche Gemeinnützigkeit zu erfüllen. Auch Voigt de Oliveira beklagte handwerkliche Mängel im vorliegenden Referentenentwurf.
 

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