01.10.2009

Autor*in

Mechthild Meurer
Serie

Kulturproze§§ - Folge 14

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer mehrmals im Jahr aktuelle Gerichtsurteile mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Führen Laientheater in der Öffentlichkeit Theaterstücke an eine unbestimmte Zahl von Zuschauern auf zu dem Zweck, diese Stücke in künstlerischer Form nahezubringen, sind sie von der Zahlung von Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung soll nach dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes nicht nur solchen Einrichtungen zugute kommen, die professionell Aufführungen darbieten und auf hohem Niveau arbeiten. Ein Verzicht auf diese Steuerbefreiung oder ein Wahlrecht mit der Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs wegen ermäßigtem Steuersatz ist nicht möglich. So entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31.07.2008 (Az. 9 B 80/07).

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