Serie
Kulturproze§§ - Folge 9
In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer 1 x monatlich ein aktuelles Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Die Verwendung der Bezeichnung Zappanale für ein, von einem deutschen Fanverein und Inhaber der Domain www.zappanale.de zu Ehren des verstorbenen Musikers, jährlich inszeniertes Festival, verletzt nicht die Rechte des Zappa Family Trust. Der Zappa Family Trust, vertreten durch die Witwe des verstorbenen Musikers, benutzt die Wortmarke Zappa im englischsprachigen europäischen Ausland durch ihren Internetauftritt www.zappa.com. In der Bundesrepublik Deutschland hat sie die Wortmarke Zappa nicht ernsthaft verwendet. So befand das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.01.2009.
Unterstützungsabos
Mit unseren Unterstützungsabos unterstützen Sie unsere Redaktion mit einem festen Betrag pro Monat – und damit alle unsere kostenfreien Inhalte, also unser Magazin, unseren Podcast, die Beiträge und die Informationen zu Büchern, Veranstaltungen oder Studiengängen auf unserer Website.
Zu diesem Beitrag sind noch keine Kommentare vorhanden.
Ähnliche Inhalte
Mitarbeiter*in für das Betriebsbüro 31.12.2024
Unterstützungsabos
Mit einem Unterstützungsabo unterstützen Sie die kostenfreien Inhalte unserer Redaktion mit einem festen Betrag pro Monat – also unser Magazin, unseren Podcast, die Beiträge und die Informationen zu Büchern, Veranstaltungen oder Studiengängen auf unserer Website.
5€-Unterstützungsabo Redaktion
Mit diesem Abo unterstützen Sie unsere Redaktion mit 5€ im Monat. Das Abonnement ist jederzeit über Ihren eigenen Account kündbar.
Preis: 5,00 EUR / 1 Monat(e)*
15€-Unterstützungsabo Redaktion
25€-Unterstützungsabo Redaktion
* Alle Preise sind inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, zzgl. evtl. anfallenden Gebühren