Bundesamt für Kultur
Praxisänderung bei der Einladung von Gesuchstellern
Ab dem nächsten Eingabetermin vom 22. Februar 2013 (Sitzungen ab 5. April 2013) werden neu die Gesuchsteller erst bei einer zweiten Eingabe zu einem Gespräch mit der Fachkommission eingeladen.
Bis anhin wurden jeweils bei der ersten Eingabe um einen Herstellungsbeitrag für einen langen Kinospielfilm die/der Produzent/in und die/der Regisseur/in zu einem Gespräch mit der betreffenden Fachkommission eingeladen. Am 12. Dezember 2012 hat das BAK mit den Experten der Fachkommission die Erfahrungen des letzten Jahres evaluiert. Daraufhin hat das BAK folgende Änderung beschlossen:
Ab dem nächsten Eingabetermin vom 22. Februar 2013 (Sitzungen ab 5. April 2013) werden neu die Gesuchsteller erst bei einer zweiten Eingabe zu einem Gespräch mit der Fachkommission eingeladen. In einer Übergangsfrist werden dabei nur diejenigen Gesuchsteller berücksichtigt, welche im 2012 und an der ersten Sitzung 2013 nicht schon bei der ersten Eingabe die Gelegenheit zu einer Präsentation Ihres Gesuchs erhielten.
Diese Regelung gilt neu auch für zweite Eingaben um einen Herstellungsbeitrag für einen langen Kinodokumentarfilm.
Ab dem nächsten Eingabetermin vom 22. Februar 2013 (Sitzungen ab 5. April 2013) werden neu die Gesuchsteller erst bei einer zweiten Eingabe zu einem Gespräch mit der Fachkommission eingeladen. In einer Übergangsfrist werden dabei nur diejenigen Gesuchsteller berücksichtigt, welche im 2012 und an der ersten Sitzung 2013 nicht schon bei der ersten Eingabe die Gelegenheit zu einer Präsentation Ihres Gesuchs erhielten.
Diese Regelung gilt neu auch für zweite Eingaben um einen Herstellungsbeitrag für einen langen Kinodokumentarfilm.
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