Kultur- und Kreativwirtschaft im Finanzministerium
Eigentlich eine einfache Regelung
Interview mit Dr. Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen
Tobias Werner: Frau Dr. Hendricks, als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen sind Sie maßgeblich an der Gestaltung der finanzpolitischen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland beteiligt. Welchen Stellenwert nimmt dabei die Kultur- bzw. Kreativwirtschaft im Finanzministerium ein?
Dr. Barbara Hendriks: Die Kultur- oder Kreativwirtschaft nimmt in unserer Arbeit einen durchaus hohen Stellenwert ein. Schon allein wegen der fachlichen Zuständigkeiten ergeben sich viele Berührungspunkte, z.B. im Steuerrecht, aber natürlich auch im Haushaltsrecht. Wir nehmen auch die Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag, die sich seit einiger Zeit auch mit der Kulturwirtschaft beschäftigt, sehr ernst. Das beinhaltet auch die sozialen Aspekte der Künstlerinnen und Künstler. Sie sehen daran, dass sich nicht nur die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sondern auch des Finanzministeriums mit diesen Fragen auseinandersetzen.
TW: Finanz- und Steuerpolitik beeinflussen die Attraktivität des Standortes Deutschland in vielfacher Weise. Die Veranstaltungswirtschaft, zu der nicht nur die kommerzielle Musikwirtschaft zählt, sondern auch die weltweit einzigartige Theater- und Opernlandschaft in Deutschland, spielt dabei keine Rolle?
BH: Die Veranstaltungswirtschaft ist im Bereich der Kulturwirtschaft eine wichtige Sparte. Ich weise allerdings darauf hin, dass die Förderung von nicht kommerziellen Einrichtungen im Regelfall den Kommunen obliegt. Daneben gibt es Staatstheater und Landesmuseen, die in der Regel in Obhut der Länder liegen. Darüber hinaus gibt es ein paar Ausnahmen, die sich insbesondere auf Berlin als Bundeshauptstadt beziehen und bei denen der Bund in besonderer Weise Finanzverantwortung übernimmt.
TW: Wie sieht es aber mit der Ausländersteuer in Deutschland aus?
BH: Es geht hierbei um die Frage, wie das Besteuerungsverfahren nicht nur bei uns, sondern auch in den anderen Ländern durchgeführt wird. Grundprinzip der Doppelbesteuerungsabkommen, die wir mit allen unseren Nachbarn und mit zahlreichen Ländern weltweit abgeschlossen haben, ist die Gegenseitigkeit. Von daher gibt es dort in der Regel auch einen vergleichbaren Steuerabzug. Ob das immer praktikabel ist, ist eine andere Frage. Von der rechtlichen Systematik her sind wir da aber zunächst alle gleich. Zurzeit überprüfen wir, ob man nicht zu anderen Verfahren kommen könnte. Das würde aber bedeuten, dass wir uns mit unseren Nachbarn über geänderte Verfahren unterhalten müssten. Wenn wir darauf verzichten würden, die Steuer von ausländischen Künstlern und ausländischen Sportlern einnehmen zu wollen, dann müsste dieses natürlich auf Gegenseitigkeit auch in anderen Staaten geschehen.
TW: Die Niederländer haben Anfang des Jahres das Besteuerungsverfahren ausgesetzt. Schauen Sie bei der eigenen Gestaltung des Besteuerungsverfahrens auch auf das europäische Ausland und orientieren sich gegebenenfalls an den dort gemachten Erfahrungen?
BH: In der Tat wurde in den Niederlanden das Besteuerungsverfahren ausgesetzt. Dies geschah vermutlich in erster Linie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Denn es handelt sich hier um Sachverhalte, bei denen der Steuerschuldner nicht im Inland ansässig ist. Die Verwirklichung des Steueranspruchs ist in solchen Fällen in der Regel schwierig. Hier haben wir in Deutschland mit dem Pauschalbesteuerungsverfahren eine sehr einfache Lösung. Die abzuführende Steuer beträgt 20% vom bezahlten Bruttoentgelt. Das berücksichtigt in pauschaler Weise die Aufwendungen, die zur Erzielung dieses Einkommens notwendig waren; einfach ausgedrückt: die Hälfte des Höchststeuersatzes. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass die Hälfte dessen, was jemand eingenommen hat, nötig ist, um diese Einnahmen zu erzielen. Und auf die andere Hälfte wird dann der Höchststeuersatz angewandt. Das zusammen genommen ergibt 20% auf den Bruttoumsatz. Allerdings ist es aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jetzt etwas schwieriger geworden, diese einfache Regelung so anzuwenden.
TW: Was passiert, wenn die Prämisse, dass 50% der Einnahmen Kosten sind, nicht mehr stimmt?
BH: Wir haben nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr die Verwaltungspraxis geändert. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen nunmehr die Möglichkeit haben, nach dem Nettoprinzip vorzugehen und alle Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Wahlweise können sie aber auch nach dem bisherigen Verfahren vorgehen. Dadurch kommt eine gewisse Komplizierung zustande, weil man jetzt zwei Besteuerungsmöglichkeiten hat. Wir wollten aber eben nicht ausschließlich das Nettoprinzip anwenden.
TW: Welchen Einfluss hat das EuGH-Urteil in Bezug auf das deutsche Steuerabzugsverfahren?
BH: Der Gesetzgeber in Deutschland wird sich möglicherweise vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils noch einmal damit befassen müssen. Ich erwähnte ja, dass wir zurzeit prüfen, ob wir zu anderen Möglichkeiten der Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler kommen können. Das muß aber auch auf Gegenseitigkeit zumindest mit unseren Nachbarländern aber auch mit den Staaten umgesetzt werden, mit denen wir auch Doppelbesteuerungsabkommen haben und zwischen denen auch ein reger Austausch von Künstler und Sportlern stattfindet. Dafür brauchen wir aller Voraussicht nach eine gesetzliche Änderung und nicht nur zwischenstaatliche Abkommen. Es reicht allerdings auch nicht aus, allein das inländische Recht zu ändern. Hier müssen wir auf bilateraler Ebene handeln. Sie sehen daran schon, wie komplex das Verfahren ist, hier eine der Rechtsprechung des EuGH entsprechende Regelung zu finden. Der derzeitigen Regelung, die wir im Verwaltungswege getroffen haben, wird ja vorgeworfen, dass sie das Urteil des EuGH nicht vollständig umsetze. Wenn der EuGH das in Zweifel stellt, dann beseitigt er die Steuerregime fast aller europäischen Staaten. Die Niederlande haben das Besteuerungsverfahren zwar ausgesetzt, aber dort ist der Künstlermarkt auch nicht so groß wie in anderen Ländern und die Relevanz daher niedriger.
TW: Über welche Größenordnung reden wir denn bei der Besteuerung ausländischer Künstler in Deutschland?
BH: Darüber gibt es keine verlässliche Datenbasis. Aber es geht hier auch um die Systematik der Besteuerung, deren wesentlicher Grundsatz die Gleichbehandlung ist. Inländische Künstler müssen ihr Einkommen schließlich ebenfalls versteuern. Schon allein deshalb können wir die ausländischen Künstler nicht von der Besteuerung ihres im Inland erzielten Einkommens freistellen. Gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden.
TW: Aber derzeit ist es so, dass die deutschen Veranstalter sich aufgrund des derzeitigen Besteuerungsverfahrens in einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Kollegen im Ausland sehen.
BH: Ich sehe nicht, dass sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Veranstalter ergibt. Denn ich sagte ja eben schon, dass andere Länder diese Vorschrift in gleicher Weise haben. Von daher kann kein Wettbewerbsnachteil entstehen. Der Regelfall ist ja so, dass die Veranstalter für ihre auftretenden Künstler die Steuern abführen müssen und mit diesen Nettoverträge anschließen. Aber diese Regelung besteht in den anderen Ländern genauso.
TW: Als Mitglied des Parteivorstandes haben Sie den Leitantrag Kultur ist unsere Zukunft für den SPD-Bundesparteitag mit verfasst. Warum nimmt die Kultur in der Politik einen so hohen Stellenwert ein? Spiegelt sich die politische Bedeutung auch in der Gesellschaft wider?
BH: Ich glaube, dass das ein sich befruchtender Prozesse zwischen Politik und Kultur ist. Die deutsche Sozialdemokratie hat schon immer eine enge Verbindung und Nähe zu in Deutschland wichtigen im kulturellen Bereich tätigen Personen gehabt. Das fängt an mit Willy Brandt und Günter Grass, dessen 80. Geburtstag wir vor kurzem gefeiert haben. Wir als Sozialdemokraten wissen, dass Kultur letztlich zum täglich Brot gehört.
TW: Reagiert die SPD mit dem Leitantrag nicht vielmehr auf die derzeitige Entwicklung als dass sie einen Impuls gibt?
BH: Das Initiieren von Impulsen gehört natürlich dazu. Aber im Gegenzug bekommen wir natürlich auch Impulse. Deswegen glaube ich auch, dass das ein sich gegenseitig befruchtender Prozess ist. Ich denke manchmal, dass dies in Deutschland noch mehr entwickelt werden sollte. Es findet zum Beispiel in Deutschland anders als in Frankreich keine Auseinandersetzung zwischen Politik und Wissenschaft auf einer philosophischen Ebene statt. In Frankreich gibt es tatsächlich eine philosophische Debatte über die Grundfeste der Gesellschaft. Ich bedaure manchmal, dass die Professorenschaft in Deutschland sich verhältnismäßig wenig in die gesellschaftliche Debatte einmischt.
TW: Welche Auswirkungen kann ein solcher Leitantrag im Idealfall haben?
BH: Ein Leitantrag stellt einen Rahmen für konkretes Handeln dar, das auf allen Ebenen stattfinden muss. Das beeinflusst zum Beispiel auch die Kommunalpolitik, wo ganz viele für die Kultur und die Kulturwirtschaft verbundene Entscheidungen fallen.
TW: Vielen Dank für das Gespräch!
Dr. Barbara Hendriks: Die Kultur- oder Kreativwirtschaft nimmt in unserer Arbeit einen durchaus hohen Stellenwert ein. Schon allein wegen der fachlichen Zuständigkeiten ergeben sich viele Berührungspunkte, z.B. im Steuerrecht, aber natürlich auch im Haushaltsrecht. Wir nehmen auch die Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag, die sich seit einiger Zeit auch mit der Kulturwirtschaft beschäftigt, sehr ernst. Das beinhaltet auch die sozialen Aspekte der Künstlerinnen und Künstler. Sie sehen daran, dass sich nicht nur die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sondern auch des Finanzministeriums mit diesen Fragen auseinandersetzen.
TW: Finanz- und Steuerpolitik beeinflussen die Attraktivität des Standortes Deutschland in vielfacher Weise. Die Veranstaltungswirtschaft, zu der nicht nur die kommerzielle Musikwirtschaft zählt, sondern auch die weltweit einzigartige Theater- und Opernlandschaft in Deutschland, spielt dabei keine Rolle?
BH: Die Veranstaltungswirtschaft ist im Bereich der Kulturwirtschaft eine wichtige Sparte. Ich weise allerdings darauf hin, dass die Förderung von nicht kommerziellen Einrichtungen im Regelfall den Kommunen obliegt. Daneben gibt es Staatstheater und Landesmuseen, die in der Regel in Obhut der Länder liegen. Darüber hinaus gibt es ein paar Ausnahmen, die sich insbesondere auf Berlin als Bundeshauptstadt beziehen und bei denen der Bund in besonderer Weise Finanzverantwortung übernimmt.
TW: Wie sieht es aber mit der Ausländersteuer in Deutschland aus?
BH: Es geht hierbei um die Frage, wie das Besteuerungsverfahren nicht nur bei uns, sondern auch in den anderen Ländern durchgeführt wird. Grundprinzip der Doppelbesteuerungsabkommen, die wir mit allen unseren Nachbarn und mit zahlreichen Ländern weltweit abgeschlossen haben, ist die Gegenseitigkeit. Von daher gibt es dort in der Regel auch einen vergleichbaren Steuerabzug. Ob das immer praktikabel ist, ist eine andere Frage. Von der rechtlichen Systematik her sind wir da aber zunächst alle gleich. Zurzeit überprüfen wir, ob man nicht zu anderen Verfahren kommen könnte. Das würde aber bedeuten, dass wir uns mit unseren Nachbarn über geänderte Verfahren unterhalten müssten. Wenn wir darauf verzichten würden, die Steuer von ausländischen Künstlern und ausländischen Sportlern einnehmen zu wollen, dann müsste dieses natürlich auf Gegenseitigkeit auch in anderen Staaten geschehen.
TW: Die Niederländer haben Anfang des Jahres das Besteuerungsverfahren ausgesetzt. Schauen Sie bei der eigenen Gestaltung des Besteuerungsverfahrens auch auf das europäische Ausland und orientieren sich gegebenenfalls an den dort gemachten Erfahrungen?
BH: In der Tat wurde in den Niederlanden das Besteuerungsverfahren ausgesetzt. Dies geschah vermutlich in erster Linie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Denn es handelt sich hier um Sachverhalte, bei denen der Steuerschuldner nicht im Inland ansässig ist. Die Verwirklichung des Steueranspruchs ist in solchen Fällen in der Regel schwierig. Hier haben wir in Deutschland mit dem Pauschalbesteuerungsverfahren eine sehr einfache Lösung. Die abzuführende Steuer beträgt 20% vom bezahlten Bruttoentgelt. Das berücksichtigt in pauschaler Weise die Aufwendungen, die zur Erzielung dieses Einkommens notwendig waren; einfach ausgedrückt: die Hälfte des Höchststeuersatzes. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass die Hälfte dessen, was jemand eingenommen hat, nötig ist, um diese Einnahmen zu erzielen. Und auf die andere Hälfte wird dann der Höchststeuersatz angewandt. Das zusammen genommen ergibt 20% auf den Bruttoumsatz. Allerdings ist es aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jetzt etwas schwieriger geworden, diese einfache Regelung so anzuwenden.
TW: Was passiert, wenn die Prämisse, dass 50% der Einnahmen Kosten sind, nicht mehr stimmt?
BH: Wir haben nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr die Verwaltungspraxis geändert. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen nunmehr die Möglichkeit haben, nach dem Nettoprinzip vorzugehen und alle Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Wahlweise können sie aber auch nach dem bisherigen Verfahren vorgehen. Dadurch kommt eine gewisse Komplizierung zustande, weil man jetzt zwei Besteuerungsmöglichkeiten hat. Wir wollten aber eben nicht ausschließlich das Nettoprinzip anwenden.
TW: Welchen Einfluss hat das EuGH-Urteil in Bezug auf das deutsche Steuerabzugsverfahren?
BH: Der Gesetzgeber in Deutschland wird sich möglicherweise vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils noch einmal damit befassen müssen. Ich erwähnte ja, dass wir zurzeit prüfen, ob wir zu anderen Möglichkeiten der Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler kommen können. Das muß aber auch auf Gegenseitigkeit zumindest mit unseren Nachbarländern aber auch mit den Staaten umgesetzt werden, mit denen wir auch Doppelbesteuerungsabkommen haben und zwischen denen auch ein reger Austausch von Künstler und Sportlern stattfindet. Dafür brauchen wir aller Voraussicht nach eine gesetzliche Änderung und nicht nur zwischenstaatliche Abkommen. Es reicht allerdings auch nicht aus, allein das inländische Recht zu ändern. Hier müssen wir auf bilateraler Ebene handeln. Sie sehen daran schon, wie komplex das Verfahren ist, hier eine der Rechtsprechung des EuGH entsprechende Regelung zu finden. Der derzeitigen Regelung, die wir im Verwaltungswege getroffen haben, wird ja vorgeworfen, dass sie das Urteil des EuGH nicht vollständig umsetze. Wenn der EuGH das in Zweifel stellt, dann beseitigt er die Steuerregime fast aller europäischen Staaten. Die Niederlande haben das Besteuerungsverfahren zwar ausgesetzt, aber dort ist der Künstlermarkt auch nicht so groß wie in anderen Ländern und die Relevanz daher niedriger.
TW: Über welche Größenordnung reden wir denn bei der Besteuerung ausländischer Künstler in Deutschland?
BH: Darüber gibt es keine verlässliche Datenbasis. Aber es geht hier auch um die Systematik der Besteuerung, deren wesentlicher Grundsatz die Gleichbehandlung ist. Inländische Künstler müssen ihr Einkommen schließlich ebenfalls versteuern. Schon allein deshalb können wir die ausländischen Künstler nicht von der Besteuerung ihres im Inland erzielten Einkommens freistellen. Gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden.
TW: Aber derzeit ist es so, dass die deutschen Veranstalter sich aufgrund des derzeitigen Besteuerungsverfahrens in einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Kollegen im Ausland sehen.
BH: Ich sehe nicht, dass sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Veranstalter ergibt. Denn ich sagte ja eben schon, dass andere Länder diese Vorschrift in gleicher Weise haben. Von daher kann kein Wettbewerbsnachteil entstehen. Der Regelfall ist ja so, dass die Veranstalter für ihre auftretenden Künstler die Steuern abführen müssen und mit diesen Nettoverträge anschließen. Aber diese Regelung besteht in den anderen Ländern genauso.
TW: Als Mitglied des Parteivorstandes haben Sie den Leitantrag Kultur ist unsere Zukunft für den SPD-Bundesparteitag mit verfasst. Warum nimmt die Kultur in der Politik einen so hohen Stellenwert ein? Spiegelt sich die politische Bedeutung auch in der Gesellschaft wider?
BH: Ich glaube, dass das ein sich befruchtender Prozesse zwischen Politik und Kultur ist. Die deutsche Sozialdemokratie hat schon immer eine enge Verbindung und Nähe zu in Deutschland wichtigen im kulturellen Bereich tätigen Personen gehabt. Das fängt an mit Willy Brandt und Günter Grass, dessen 80. Geburtstag wir vor kurzem gefeiert haben. Wir als Sozialdemokraten wissen, dass Kultur letztlich zum täglich Brot gehört.
TW: Reagiert die SPD mit dem Leitantrag nicht vielmehr auf die derzeitige Entwicklung als dass sie einen Impuls gibt?
BH: Das Initiieren von Impulsen gehört natürlich dazu. Aber im Gegenzug bekommen wir natürlich auch Impulse. Deswegen glaube ich auch, dass das ein sich gegenseitig befruchtender Prozess ist. Ich denke manchmal, dass dies in Deutschland noch mehr entwickelt werden sollte. Es findet zum Beispiel in Deutschland anders als in Frankreich keine Auseinandersetzung zwischen Politik und Wissenschaft auf einer philosophischen Ebene statt. In Frankreich gibt es tatsächlich eine philosophische Debatte über die Grundfeste der Gesellschaft. Ich bedaure manchmal, dass die Professorenschaft in Deutschland sich verhältnismäßig wenig in die gesellschaftliche Debatte einmischt.
TW: Welche Auswirkungen kann ein solcher Leitantrag im Idealfall haben?
BH: Ein Leitantrag stellt einen Rahmen für konkretes Handeln dar, das auf allen Ebenen stattfinden muss. Das beeinflusst zum Beispiel auch die Kommunalpolitik, wo ganz viele für die Kultur und die Kulturwirtschaft verbundene Entscheidungen fallen.
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DR. BARBARA HENDRIKS ist seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit Oktober 1998 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen. In dieser Funktion unterstützt sie den Bundesminister in finanz- und wirtschaftspolitischen Grundsatzfragen, in allen Fragen von Steuern und Abgaben sowie af den Gebieten der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und der nationalen und internationalen Finanzmarkt- und Währungspolitik.
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