Compendium: Europäische Kulturpolitiken im Netz
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Was kostet ein Opernbesuch in Athen, Riga oder Zürich? Werden in Italien mehr öffentliche Mittel in das kulturelle Erbe oder in die zeitgenössische Kunst investiert? Wie sieht das in Österreich aus? In welchen Ländern wird die Kreativwirtschaft speziell gefördert? Wie sind die Einreisebestimmungen für österreichische KünstlerInnen nach Aserbaidschan oder für albanische KünstlerInnen nach Österreich? Diese und viele weitere Fragen zu Kunst und Kultur und rund um die Kulturpolitik von mittlerweile 42 europäischen Ländern beantwortet das Compendium for Cultural Policies and Trends in Europe des Europarats.
Das Compendium wurde 1998 vom Europarat als Joint Venture gemeinsam mit dem Europäischen Institut für vergleichende Kulturforschung (ERICarts, Bonn) gegründet und ist ein web-basiertes Informations- und Monitoring-System für kulturpolitische Programme, Debatten und Instrumente sowie über kulturelle Tendenzen in Europa. Das BMUKK, vertreten im Lenkungsausschuss für Kultur des Europarats, war einer der Hauptinitiatoren des Projekts, stellte Ressourcen zur Verfügung und beauftragte die österreichische Kulturdokumentation, sich an der Projektentwicklung prominent einzubringen. So zeichnet diese für das kulturpolitische Länderprofil und seit Beginn an für die jährliche Aktualisierung der österreichischen Kulturdaten verantwortlich.
Das Compendium wird in einer offenen, projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft von unabhängigen WissenschafterInnen, Netzwerken und Organisationen sowie nationalen Ministerien realisiert. Die Compendium-Community ist kein Netzwerk im traditionellen Sinn, sondern eine living community, die eine Menge an Wissen und intellektuellem Kapital miteinander teilt. Die bisher teilnehmenden Länder sind Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (als ständiges Mitglied im Europarat), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn und der Vatikan. Ziel ist das Zugänglichmachen der Kulturpolitik aller 50 Staaten, die die Europäische Kulturkonvention unterzeichnet haben.
Das Compendium selbst ist in acht thematische Kapitel gegliedert. Eine historische Darstellung der jeweiligen Kulturpolitik und ihrer Instrumente führt zu den aktuellen administrativen Strukturen: Wer hat in einem Land die Entscheidungshoheit über kulturpolitische Fragen? Welche Staaten haben ein Kulturministerium, welche nicht? Wo ist Kultur Ländersache? Dann werden allgemeine Zielsetzungen und aktuelle Konzepte der Kulturpolitik beschrieben: Welche kulturpolitischen (Förderungs-)Schwerpunkte setzt ein Land? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird Kultur gefördert? Man findet statistische Daten über die öffentliche Kulturfinanzierung, wie sie sich auf die Sektoren verteilt, Zahlen zur Beschäftigung und zu BesucherInnen- und NutzerInnenzahlen im Kulturbereich. Informationen über Kulturinstitutionen, Formen der Zusammenarbeit sowie die Förderung von künstlerischer Kreativität im jeweiligen Land vervollständigen die Darstellung. Ein comparative view erlaubt einen direkten Vergleich zwischen den verschiedenen Ländern, der cupix bietet einen europäischen Preisvergleich aktueller Kulturprodukte von der Pop-CD bis hin zur Opernkarte.
Die jährlich aktualisierten Länderprofile sind auf Englisch verfasst, acht Länder haben mittlerweile auch ein Profil in ihrer jeweiligen Landessprache online gestellt (Bulgarien, Frankreich, Liechtenstein, Moldawien, Monaco, Spanien, Tschechien und der Vatikan). Bei den jährlichen AutorInnentreffen werden Anpassungen der Struktur und spezielle kulturpolitische Themen diskutiert und es wird an den Methoden gefeilt, um den sich verändernden Realitäten gerecht zu werden. In diesem Jahr stehen die human rights, die cultural rights und die cultural diversity im Zentrum der Debatten.
Auch außerhalb Europas hat das Compendium Wirkungen: Unter dem Stichwort open compendium interessieren sich der asiatische (Burma und Vietnam) und der arabische Raum (Ägypten, Algerien, Libanon, Marokko und Syrien) für ein Monitoring-System nach dem Vorbild des Compendium, auch Australien und Neuseeland arbeiten an einem kulturpolitischen Länderprofil. Dabei muss jedoch das Wissen aus dem jeweils eigenen Erfahrungskontext geschöpft werden, denn kulturpolitische Agenden können nicht in eurozentristischer Manier von Europa nach Asien oder in die arabische Welt transferiert werden.
Das Compendium ist für EntscheidungsträgerInnen in der Kulturpolitik ein Ideengeber nach dem Motto: Wie machens die anderen? Es stellt für die Forschung ein hilfreiches Tool dar, StudentInnen und WissenschaftlerInnen finden hier ebenso Recherchematerial wie JournalistInnen und interessierte Laien. KünstlerInnen, Kulturschaffende, Kulturinitiativen, Kulturinstitutionen, KulturverwalterInnen, KulturmanagerInnen, Kulturtourismus-Organisationen usw. können sich über die Situation im eigenen Land ebenso informieren wie über die in den anderen europäischen Ländern. Das Compendium ist nicht nur das Flaggschiff-Projekt des Europarats, es hat auch für die EU eine wichtige Dimension: Es enthält die Wissensbasis der europäischen Kulturpolitik. Es lohnt sich also hinein zu klicken: Bis zu 30.000 Zugriffe werden monatlich verzeichnet. Regelmäßig werden hot topics mit Gastbeiträgen von Compendium-AutorInnen z.B. Kultur und Beschäftigung in Europa, Nationale kulturelle Identität und Globalisierung, Ethische und rechtliche Fragen in europäischen Kulturpolitiken und aktuell Die Definition kultureller Rechte zur Diskussion gestellt. Das Compendium ist ein unverzichtbarer Werkzeugkasten für die europäische Kulturpolitik und die Gestaltung der Zukunft auf unserem Kontinent.
Das Compendium wurde 1998 vom Europarat als Joint Venture gemeinsam mit dem Europäischen Institut für vergleichende Kulturforschung (ERICarts, Bonn) gegründet und ist ein web-basiertes Informations- und Monitoring-System für kulturpolitische Programme, Debatten und Instrumente sowie über kulturelle Tendenzen in Europa. Das BMUKK, vertreten im Lenkungsausschuss für Kultur des Europarats, war einer der Hauptinitiatoren des Projekts, stellte Ressourcen zur Verfügung und beauftragte die österreichische Kulturdokumentation, sich an der Projektentwicklung prominent einzubringen. So zeichnet diese für das kulturpolitische Länderprofil und seit Beginn an für die jährliche Aktualisierung der österreichischen Kulturdaten verantwortlich.
Das Compendium wird in einer offenen, projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft von unabhängigen WissenschafterInnen, Netzwerken und Organisationen sowie nationalen Ministerien realisiert. Die Compendium-Community ist kein Netzwerk im traditionellen Sinn, sondern eine living community, die eine Menge an Wissen und intellektuellem Kapital miteinander teilt. Die bisher teilnehmenden Länder sind Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (als ständiges Mitglied im Europarat), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn und der Vatikan. Ziel ist das Zugänglichmachen der Kulturpolitik aller 50 Staaten, die die Europäische Kulturkonvention unterzeichnet haben.
Das Compendium selbst ist in acht thematische Kapitel gegliedert. Eine historische Darstellung der jeweiligen Kulturpolitik und ihrer Instrumente führt zu den aktuellen administrativen Strukturen: Wer hat in einem Land die Entscheidungshoheit über kulturpolitische Fragen? Welche Staaten haben ein Kulturministerium, welche nicht? Wo ist Kultur Ländersache? Dann werden allgemeine Zielsetzungen und aktuelle Konzepte der Kulturpolitik beschrieben: Welche kulturpolitischen (Förderungs-)Schwerpunkte setzt ein Land? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird Kultur gefördert? Man findet statistische Daten über die öffentliche Kulturfinanzierung, wie sie sich auf die Sektoren verteilt, Zahlen zur Beschäftigung und zu BesucherInnen- und NutzerInnenzahlen im Kulturbereich. Informationen über Kulturinstitutionen, Formen der Zusammenarbeit sowie die Förderung von künstlerischer Kreativität im jeweiligen Land vervollständigen die Darstellung. Ein comparative view erlaubt einen direkten Vergleich zwischen den verschiedenen Ländern, der cupix bietet einen europäischen Preisvergleich aktueller Kulturprodukte von der Pop-CD bis hin zur Opernkarte.
Die jährlich aktualisierten Länderprofile sind auf Englisch verfasst, acht Länder haben mittlerweile auch ein Profil in ihrer jeweiligen Landessprache online gestellt (Bulgarien, Frankreich, Liechtenstein, Moldawien, Monaco, Spanien, Tschechien und der Vatikan). Bei den jährlichen AutorInnentreffen werden Anpassungen der Struktur und spezielle kulturpolitische Themen diskutiert und es wird an den Methoden gefeilt, um den sich verändernden Realitäten gerecht zu werden. In diesem Jahr stehen die human rights, die cultural rights und die cultural diversity im Zentrum der Debatten.
Auch außerhalb Europas hat das Compendium Wirkungen: Unter dem Stichwort open compendium interessieren sich der asiatische (Burma und Vietnam) und der arabische Raum (Ägypten, Algerien, Libanon, Marokko und Syrien) für ein Monitoring-System nach dem Vorbild des Compendium, auch Australien und Neuseeland arbeiten an einem kulturpolitischen Länderprofil. Dabei muss jedoch das Wissen aus dem jeweils eigenen Erfahrungskontext geschöpft werden, denn kulturpolitische Agenden können nicht in eurozentristischer Manier von Europa nach Asien oder in die arabische Welt transferiert werden.
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