Gastspielförderung
Internationalisierungsinitiative für den Tanz
Dem Dachverband Tanz ist es gemeinsam mit dem NATIONALEN PERFORMANCE NETZ (NPN) gelungen, dass der Bund neue Mittel für die gezielte Förderung von Tanzprojekten aus Deutschland bereits 2013 bereitstellt. Soeben ist die Ausschreibung gestartet, die nun neben der bereits etablierten nationalen Gastspielförderung auch internationale Gastspiele sowie Koproduktionen finanziell unterstützt.
Rüdiger Kruse (MdB, CDU), Berichterstatter für Kultur und Medien im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, hat an der substantiellen Erhöhung der Mittel entscheidend mitgewirkt und freut sich, dass es gelungen ist, mit der "Initiative Tanz" ein innovatives Fördermodell auf den Weg zu bringen, das für den Tanz aus Deutschland mehr Kontinuität in der künstlerischen Arbeit und größere internationale Ausstrahlung sichert.Damit wird es möglich, die mit Unterstützung der Kulturstiftung des Bundes bereits erprobte NPN-Koproduktionsförderung Tanz aus Mitteln des BKM zu renovieren und ab sofort fortzuführen. Ziel der NPN-Koproduktionsförderung Tanz ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlern, Veranstaltern und Produzenten sowohl überregional als auch international zu unterstützen und die Entstehung neuer Tanzproduktionen zu fördern, die möglichst über solistische oder kleinteilige Formate hinausgehen.
NPN-Gastspielförderung Tanz
Die NPN-Gastspielförderung Tanz ist ein Programm zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktionen und deren Austausch und Verbreitung innerhalb Deutschlands. Es richtet sich an freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, als Veranstalter agierende Kompanien und andere Kulturinstitutionen, die eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland präsentieren möchten. Im Rahmen der Impulsförderung 2013 können Veranstalter aus Sachsen, sowie Veranstalter, die Künstler oder Kompanien aus diesem Bundesland einladen, einen Zuschuss in Höhe von 50% der Gastspielkosten beantragen. Ziel der Impulsförderung ist es, die Tanzszene in Regionen zu fördern und zu stärken, in denen sie weniger präsent ist.
NPN-Gastspielförderung Tanz International
Die NPN-Gastspielförderung Tanz International fördert Veranstalter im Ausland, die in Deutschland entstandene Produktionen einladen möchten und der eingeladenen Kompanie/ dem eingeladenen Künstler ein Honorar gemäß der NPN-Mindesthonorarstruktur anbieten. Antragsberechtigt sind die in Deutschland ansässigen Kompanien/ Künstler. Die Höhe der NPN-Gastspielförderung Tanz International variiert abhängig von der Wirtschaftskraft und Situation der öffentlichen Kulturförderung des Gastspiellandes sowie von dessen Nähe/ Distanz zum Ursprungsland der Produktion (Deutschland).
NPN-Koproduktionsförderung Tanz
Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz unterstützt die Entstehung neuer Tanzproduktionen, die maßgeblich in Deutschland realisiert werden. Antragsberechtigt sind Veranstalter, Kompanien und Künstler, die in Deutschland ansässig sind. Das Netzwerk der Koproduzenten muss aus einem Partner aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland bestehen. Die Beteiligung eines ausländischen Partners als Koproduzent erhöht die Chancen auf Förderung, ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Förderung kann zwischen 10.000 und 50.000 EUR und maximal 50 % der Produktionskosten betragen.
Die Administration beider Fördermodelle liegt bei JOINT ADVENTURES. Sämtliche Förderanträge sind dort einzureichen und werden dort geprüft. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.
Alle Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie online unter www.jointadventures.net/nationales-performance-netz
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