21.04.2020
Themenreihe Digitale Formate
Autor*in
Jana Krzewsky
ist selbstständige Anwältin und berät seit über 10 Jahren Medien- und Kreativwirtschaftsunternehmen. Sie interessierte sich schon immer für Filme, Bücher, Musik und Kultur im Allgemeinen. Daher stand für sie nach dem Studium fest, in der Medien- und Kreativbranche arbeiten zu wollen. Zudem ist sie als Dozentin tätig.
Online-Recht für Kultureinrichtungen
Websites rechtssicher gestalten
Spätestens seit Einführung der DSGVO erscheint kaum mehr möglich, Websites rechtssicher zu gestalten. Dabei sind die grundsätzlichen Richtlinien auch für kleinere Kultureinrichtungen nicht schwer umzusetzen.
Themenreihe Digitale Formate
Im ersten Teil habe ich anhand der fiktiven Galerie YOK3 aufgezeigt, worauf Kultureinrichtungen und Kulturschaffende grundsätzlich bei der rechtlichen Ausgestaltung von Online-Auftritten achten sollten und wie sie ihre Social Media-Kanäle rechtssicher gestalten. Im diesem zweiten Teil geht es um die Website.
1. Impressum
Das Impressum muss die Identität und die Kontaktdaten desjenigen preisgeben, der hinter der Seite steht und diese betreibt. Manchmal wird es daher auch als "Anbieterkennzeichnung" bezeichnet. Es ist also eine Art Visitenkarte. Dabei sind diverse, gesetzlich verpflichtende Angaben für ein Impressum vorgeschrieben, die u.a. hier nachgelesen werden können.
Außerdem ist, sobald der Verein auf seinen Seiten regelmäßig Beiträge, Texte oder Informationen veröffentlicht, die dafür zuständige Person mit Namen und Anschrift zu nennen. Meistens ist das dieselbe Person, die ohnehin als Vertreter des Vereins benannt wurde. Bei der Galerie YOK 3 e.V. könnte also das Impressum wie folgt lauten:
Impressum und inhaltliche Verantwortlichkeit gemäß § 5 TMG und § 55 RStV:
Galerie YOK3 e.V.
Einsteinstraße 42
04405 Leipzig
Tel.: +49 (0)341 - 37 66 851
E-Mail: kontakt@yok3.de
Internet: www.yok3.de
vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Claudia Koch
Registergericht: Amtsgericht Leipzig
Vereinsregister-Nr.: VR 1566
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a UStG: DE26490505
Auch die Platzierung des Impressums ist wichtig. Es sollte als Unterseite und wiederkehrender Link mit nur einem Klick erreichbar ist. Am sinnvollsten ist es daher, das Impressum zusammen mit den Erklärungen zum Datenschutz und dem möglicherweise vorhandenen Kontaktformular in die Kopf- oder Fußzeile der Webseite einzubinden.
Es hört es sich immer noch kompliziert an, ein Impressum zu erstellen. Aber es gibt im Internet eine Vielzahl verschiedener sog. Impressum-Generatoren. Diese erstellen automatisch anhand eingegebener Informationen die entsprechende Anbieterkennzeichnung. Allerdings sollte man sich nicht blind auf das Ergebnis verlassen, sondern alles nochmals mit den erforderlichen Pflichtangaben (siehe o.g. Link) abgleichen!
2. Datenschutzerklärung
Daten werden immer erhoben. Schon wenn ein Interessierter die Webseite der Galerie aufruft, wird die IP-Adresse des Besuchers in den Server Logfiles gespeichert. Die IP-Adresse ist quasi die Nutzeradresse innerhalb des Internets und wird immer gespeichert. Deshalb ist auch immer eine Datenschutzerklärung erforderlich. Die Inhalte einer Datenschutzerklärung sind nicht statisch und hängen von den Funktionen der Website ab. Daher sollte unser Verein zunächst seine Webseite und die ablaufenden Verarbeitungsprozesse analysieren. Im zweiten Schritt kann dann der Inhalt der Datenschutzerklärung erarbeitet werden.
Mindestinhalt der Datenschutzerklärung sind allgemeine Hinweise wie Betreiber, Kontaktperson bei weiterführenden Fragen etc. Zusätzlich muss über die Verwendung von Cookies, Analyse und Tracking-Tools, Nutzung von Social Media-Buttons (Plugins), Verwendung der Daten für Werbung, Weitergabe an Dritte etc. informiert werden. Denn all die genannten Instrumente verarbeiten und speichern Nutzerdaten.
Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen können von der Datenschutzaufsicht sanktioniert oder möglicherweise auch von Konkurrenten abgemahnt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verein gemeinnützig oder kommerziell ausgerichtet ist oder einem öffentlichen Träger zugeordnet werden kann.
Auch für die Erstellung einer Datenschutzerklärung gibt es Hilfe. Hier bieten sich sog. Datenschutz-Generatoren an. Ich kann dafür die kostenlosen Tools der Anwaltskanzlei Weiß & Partner (https://www.ratgeberrecht.eu/leistungen/muster-datenschutzerklaerung.html) und von Medienrechtsanwalt Dr. Schwenke (https://datenschutz-generator.de/) empfehlen. Diese fragen bereits vorab diverse Datennutzungsarten ab und integrieren sie automatisch in den Mustertext.
Aber auch hier sollten man sich nicht blind auf Vollständigkeit verlassen. Im Zweifel müssen auch die Ergebnisse des Generators den tatsächlichen Datenverarbeitungsprozessen angepasst und ggf. noch individuell einige Textpassagen erarbeitet werden.
Bei der Platzierung gilt das gleiche wie beim Impressum. Die Datenschutzerklärung ist am besten als eigener Link in der Fuß- oder Kopfzeile der Webseite zu platzieren, denn auch sie muss leicht auffindbar und von jeder Unterseite erreichbar sein. Man kann die Erklärung aber auch ins Impressum integrieren, dann sollte der Link "Impressum/Datenschutz" genannt werden.
3. Haftung und Disclaimer
Jeder, der über eine Webseite oder einen Social Media-Account betreibt, ist grundsätzlich für die Inhalte auf seiner Seite selbst verantwortlich. Hierbei gilt folgende Faustregel: Für eigene Inhalte ist jeder voll verantwortlich. Für fremde Inhalte nur dann, wenn trotz Hinweises oder Kenntnis eines möglichen Rechtsverstoßes durch den fremden Inhalt dieser nicht sofort entfernt wird.
Diese Grundregel ist unumstößlich. Die Galerie YOK3 muss sich selbst für den Fall, dass sie einen Haftungsausschluss (sog. Disclaimer) auf ihrer Seite hinterlegt, zur Verantwortung ziehen lassen, sollten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob der Verein auf strafrechtlich relevante Inhalte verlinkt oder "nur" auf solche, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Denn derartige Disclaimer können nicht von einer tatsächlichen Haftung befreien, sollten die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Derartige Disclaimer bieten sich somit am ehesten an, wenn sehr viel auf fremde Seiten verlinkt wird oder der Seitenbetreiber selbst keinen Einfluss auf die Inhalte hat wie z.B. bei Portalen oder Foren.
Grundsätzlich sollte also jeder Kunst- und Kulturbetrieb und damit auch unsere Galerie die eigenen und externen Inhalte mit Bedacht zusammenstellen. Hierbei ist insbesondere auch darauf zu achten, dass die verlinkten Inhalte mit Erlaubnis des Urhebers ins Netz gestellt wurden. Also Finger weg von merkwürdig anmutenden Internetseiten. Denn unabhängig von Haftungen und Disclaimern ist dies auch Ausdruck der eigenen Professionalität.
Es gibt im Internet diverse Muster für solche Disclaimer. Aber Vorsicht! Auch hier sollte das Ergebnis nicht pauschal übernommen, sondern den Bedingungen der eigenen Webseite angepasst werden.
4. Social Media Buttons
Social Media-Buttons bzw. -Plugins sind Direktverknüpfungen zu sozialen Netzwerken, mit denen Nutzer beispielsweise Websitebeiträge liken oder teilen können oder bei denen Social Media-Inhalte direkt auf einer Website angezeigt werden. Ihr Einsatz ist seit Einführung der DSGVO datenschutzrechtlich problematisch, denn sie übermitteln personenbezogene Informationen über die Besucher der Website ohne deren konkrete Erlaubnis schon beim Laden der Seite an die sozialen Netzwerke, ohne dass diese dort eingeloggt oder gar registriert sein müssen. Daher sollte die Galerie den sog. Shariff Button vom c´t Magazin nutzen. Dieser lässt sich leicht im Internet finden und ist bislang die beste Alternative, um datenschutzgerecht direkt auf die sozialen Medien weiterzuleiten. Er stellt sicher, dass soziale Netzwerke erst dann Nutzerdaten abfragen können, wenn diese auf den entsprechenden Button klicken. Eine Alternative besteht darin, Social Media-Buttons in die Website zu integrieren, die erst mit einem Klick der Nutzer aktiviert werden.
Dabei darf die Datenerhebung, -übermittlung und -verarbeitung an die sozialen Netzwerke nur aufgrund bestimmter Rechtsgrundlagen erfolgen, die in der Datenschutzerklärung zu benennen ist.
5. Newsletter
Möchte die Galerie regelmäßig einen Newsletter mit den aktuellen Veranstaltungen und den neuesten Nachrichten versenden, sind die Interessierten zuvor um die entsprechende Einwilligung zu bitten. Auf jeden Fall ist es zu unterlassen, an alle Kontakte, die die Galerie über die Zeit gesammelt hat, ungefragt regelmäßig einen Newsletter zu verschicken. Denn das verstößt gegen den Datenschutz und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die erforderliche Einwilligung muss aktiv durch den Interessierten erfolgen, und zwar in doppelter Hinsicht. Am besten ist es, die Galerie bindet in ihre Webseite ein Einwilligungsfeld zum aktiven Anklicken ein. Dieses sollte mit der Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse zu hinterlassen und dem Satz "Ja, ich möchte den Newsletter per Email erhalten” verbunden sein. Danach muss automatisch eine E-Mail mit dem Hinweis versendet werden, dass der Newsletter jederzeit wieder abbestellt werden kann, sowie einem Bestätigungslink für die zweite und finale Zustimmung (double Opt-In). Erst wenn die zweite Zustimmung erfolgt ist, darf der Newsletter regelmäßig an die angegebene Mailadresse verschickt werden. Zusätzlich ist bei jeder neuen Newsletter-Ausgabe auf die Möglichkeit zur Abbestellung per zur Verfügung gestelltem Link oder zumindest einer Kontakt-Email-Adresse hinzuweisen.
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