01.02.2010

Autor*in

Mechthild Meurer
Serie

Kulturproze§§ - Folge 16

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer mehrmals im Jahr aktuelle Gerichtsurteile mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Das Angebot von "Musikgarten-Kursen", vormusikalischen Früherziehungskursen für Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren im Beisein der Eltern, die sowohl dem Singen von Liedern als auch instrumentalen Klangerlebnissen unter Bewegung und Berührung von Körperteilen als auch der Körpererfahrung dienen, sowie ferner die Koordination und Konzentration und ebenfalls den Gemeinschaftsinn fördern, stellen, unabhängig von der fachlichen Qualifikation des "Lehrers", keine "Lehre von Musik" dar. Diese Kurse dienen im weitesten Sinne pädagogischen Zwecken, nicht aber einer unmittelbaren Hinführung zu einer eigenständigen Musikausübung der Kinder. Der Anbieter solcher Kurse ist kein "Lehrer von Musik" im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes und unterliegt daher nicht der Versicherungspflicht urteilte das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 1.10.2009 Az. B 3 KS 2/08.

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