Serie
Kulturproze§§ - Folge 18
In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer 1 x monatlich ein aktuelles Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Unterlässt es ein Sänger in der vor Abschluß einer Tournee-Ausfallversicherung abgegebenen Gesundheitserklärung auf Vorerkrankungen und die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten umfassende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, ist der Versicherer, im Fall der Absage der Tournee, nach Abschluss des Vertrages, wegen einer aufgetretenen akuten Erkrankung im Kontext der Vorerkrankung, nicht zur Zahlung verpflichtet. Eine Berufung des Sängers auf angeblich unklare und missverständliche Fragen und eine uneingeschränkte Veranstaltungsfähigkeit des Sängers zum Zeitpunkt der Abgabe der Gesundheitserklärung, sind unbeachtlich, so entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 30. November 2009, Az.20 O 189 /08 (nicht rechtskräftig, Berufung wurde eingelegt).
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