14.08.2011
IG Kultur, 21.07.2011
Autor*in
Juliane Alton
Alternativen zum Verlust der Kulturpolitik #7:
A never ending story
Teil 7 der Artikelserie Alternativen zum Verlust der Kulturpolitik: Das Zusammenspiel von Macht und Wissen ist bekannt: wenn alles Wissen preisgegeben wird, kann Egalität und damit erst Partizipation hergestellt werden. Die öffentliche Verwaltung ist ihren BürgerInnen hier noch vieles schuldig.
Transparenz ist einerseits eine Selbstverständlichkeit im Kulturbereich: jeder Euro, den öffentliche Gebietskörperschaften für Kultur ausgeben, wird in Berichten aufgelistet, die mittlerweile schon Tradition haben. Jede/r Kulturpolitiker/in schreibt sich die Transparenz auf die Fahnen. Andererseits ist Transparenz, Inbegriff der Klarheit und Durchsichtigkeit, selbst ein recht unklarer Begriff. Was heißt Transparenz konkret?
1. Rahmenbedingung
Es ist ein rechtsstaatliches Prinzip, dass behördliches Handeln für alle, die es betrifft, nachvollziehbar sein muss. Das gilt keineswegs nur für die Kulturförderung. Daher müssen behördliche Verfahren zunächst einmal gesetzlich geregelt sein, sei es in einem Gesetz (wie auf Bundesebene und in den 8 Bundesländern ohne Wien) oder durch ein Gemeindestatut auf Ebene der lokalen Gebietskörperschaften. Auch wenn es sich bei der Kulturförderung nicht um hoheitliche Akte handelt sondern um privatwirtschaftliche Handlungsfelder, muss sich der Staat an seine selbst gesetzten Ansprüche halten: an die Grundrechte, an das Verbot von Willkür, an das Selbstbestimmungsrecht der Bürger/innen und ihrer Vereine, an das Wirtschaftlichkeitsprinzip, und er unterliegt bestimmten Sorgfaltspflichten.
2. Information
Für die Förderwerber/innen muss das Förderverfahren vorherbestimmbar und berechenbar sein. Sie müssen wissen, nach welchen Regeln das Förderverfahren abläuft und ob es überhaupt sinnvoll ist, sich um eine Förderung zu bewerben. Dazu ist es notwendig, dass Budgetdaten zugänglich sind, die über die wenig detaillierten Haushaltsvoranschläge hinaus gehen. Im Allgemeinen sind die meisten notwendigen Informationen auf den Homepages der Behörden verfügbar: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Kriterien für die Förderung, Fristen, Mitglieder der Beiräte. Dennoch gibt es gravierende Informationsmängel: erhält ein/e Förderwerber/in die Auskunft, dass ein Ansuchen aus budgetären Gründen abgelehnt wird, hätte sie sich die Mühe sparen können. Ähnlich verhält es sich, wenn es heißt, der Beirat habe sich nicht zu einer Förderempfehlung entschließen können.
3. Begründung
In dem Fall verhält es sich wie bei der Lotterie, wo auf den Nieten steht: Dieses Los gewinnt leider nicht. Förderwerber/innen haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Begründung. Die budgetäre Begründung ist keine, es sei denn, der Staat habe seine Fördertätigkeit insgesamt eingestellt und alle anderen Förderansuchen werden ebenso abgelehnt. Doch das ist erfahrungsgemäß nicht der Fall, weshalb eine solche Begründung als Falschmeldung oder als Willkür zu interpretieren wäre. Wenn Förderkriterien festgelegt sind und fachlich besetzte Beiräte mit den Ansuchen befasst werden, sollte es eigentlich nicht schwer sein, eine deutliche inhaltliche Begründung für Zusagen und Ablehnungen zu formulieren. Ergänzend dazu können Beiratssitzungen öffentlich stattfinden, was die Imagination der Beiräte als Blackbox nachhaltig zum Verschwinden bringen würde.
4. Berichte
Auch Kunst- und Kulturberichte sind mittlerweile bei allen größeren Gebietskörperschaften Standard. Doch auch wenn eine öffentlich zugängliche Auflistung aller positiv erledigten Förderfälle ein halbes Jahr nach Ende des Geschäftsjahres für andere Politikbereiche vorbildhaft wirken mag, gibt es im Kulturbereich noch eine Vielzahl offener Fragen. Verpflichtendes Genderbudgeting für alle öffentlichen Haushalte ab 2013 mag einen Teilbereich zu verbessern. Einzelne Berichte (Stadt Linz, Land Vorarlberg) vergleichen bereits jetzt Förderungen für Männer mit jenen für Frauen. Angesichts des minimalen Anteils, den die Personenförderung ausmacht, ist es jedoch unumgänglich, gerade für die geförderten Organisationen Gendermainstreaming mit allen Konsequenzen umzusetzen. Interessant wären auch Daten, um wie viel Geld in einem Berichtsjahr überhaupt angesucht wurde. Die Förderquote sagt einiges darüber aus, inwieweit eine Förderstelle ihre Ziele erreicht. Wichtig wäre auch eine Klärung, welche Beträge für eigene Betriebe ausgegeben werden, wie viel für private Einrichtungen und wie viel an Personen. Eine solche Aufstellung würde deutlich machen, dass die Ausgaben für die staatlichen Einrichtungen (schneller) steigen während der Anteil der Privaten an der Förderung seit Jahren schrumpft. Das untergräbt die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und das Selbstbestimmungsrecht der Künstler/innen und Kulturschaffenden.
To be continued!
Juliane Alton ist Geschäftsführerin der IG Kultur Vorarlberg und Vorstandsmitglied der IG Kultur Österreich
1. Rahmenbedingung
Es ist ein rechtsstaatliches Prinzip, dass behördliches Handeln für alle, die es betrifft, nachvollziehbar sein muss. Das gilt keineswegs nur für die Kulturförderung. Daher müssen behördliche Verfahren zunächst einmal gesetzlich geregelt sein, sei es in einem Gesetz (wie auf Bundesebene und in den 8 Bundesländern ohne Wien) oder durch ein Gemeindestatut auf Ebene der lokalen Gebietskörperschaften. Auch wenn es sich bei der Kulturförderung nicht um hoheitliche Akte handelt sondern um privatwirtschaftliche Handlungsfelder, muss sich der Staat an seine selbst gesetzten Ansprüche halten: an die Grundrechte, an das Verbot von Willkür, an das Selbstbestimmungsrecht der Bürger/innen und ihrer Vereine, an das Wirtschaftlichkeitsprinzip, und er unterliegt bestimmten Sorgfaltspflichten.
2. Information
Für die Förderwerber/innen muss das Förderverfahren vorherbestimmbar und berechenbar sein. Sie müssen wissen, nach welchen Regeln das Förderverfahren abläuft und ob es überhaupt sinnvoll ist, sich um eine Förderung zu bewerben. Dazu ist es notwendig, dass Budgetdaten zugänglich sind, die über die wenig detaillierten Haushaltsvoranschläge hinaus gehen. Im Allgemeinen sind die meisten notwendigen Informationen auf den Homepages der Behörden verfügbar: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Kriterien für die Förderung, Fristen, Mitglieder der Beiräte. Dennoch gibt es gravierende Informationsmängel: erhält ein/e Förderwerber/in die Auskunft, dass ein Ansuchen aus budgetären Gründen abgelehnt wird, hätte sie sich die Mühe sparen können. Ähnlich verhält es sich, wenn es heißt, der Beirat habe sich nicht zu einer Förderempfehlung entschließen können.
3. Begründung
In dem Fall verhält es sich wie bei der Lotterie, wo auf den Nieten steht: Dieses Los gewinnt leider nicht. Förderwerber/innen haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Begründung. Die budgetäre Begründung ist keine, es sei denn, der Staat habe seine Fördertätigkeit insgesamt eingestellt und alle anderen Förderansuchen werden ebenso abgelehnt. Doch das ist erfahrungsgemäß nicht der Fall, weshalb eine solche Begründung als Falschmeldung oder als Willkür zu interpretieren wäre. Wenn Förderkriterien festgelegt sind und fachlich besetzte Beiräte mit den Ansuchen befasst werden, sollte es eigentlich nicht schwer sein, eine deutliche inhaltliche Begründung für Zusagen und Ablehnungen zu formulieren. Ergänzend dazu können Beiratssitzungen öffentlich stattfinden, was die Imagination der Beiräte als Blackbox nachhaltig zum Verschwinden bringen würde.
4. Berichte
Auch Kunst- und Kulturberichte sind mittlerweile bei allen größeren Gebietskörperschaften Standard. Doch auch wenn eine öffentlich zugängliche Auflistung aller positiv erledigten Förderfälle ein halbes Jahr nach Ende des Geschäftsjahres für andere Politikbereiche vorbildhaft wirken mag, gibt es im Kulturbereich noch eine Vielzahl offener Fragen. Verpflichtendes Genderbudgeting für alle öffentlichen Haushalte ab 2013 mag einen Teilbereich zu verbessern. Einzelne Berichte (Stadt Linz, Land Vorarlberg) vergleichen bereits jetzt Förderungen für Männer mit jenen für Frauen. Angesichts des minimalen Anteils, den die Personenförderung ausmacht, ist es jedoch unumgänglich, gerade für die geförderten Organisationen Gendermainstreaming mit allen Konsequenzen umzusetzen. Interessant wären auch Daten, um wie viel Geld in einem Berichtsjahr überhaupt angesucht wurde. Die Förderquote sagt einiges darüber aus, inwieweit eine Förderstelle ihre Ziele erreicht. Wichtig wäre auch eine Klärung, welche Beträge für eigene Betriebe ausgegeben werden, wie viel für private Einrichtungen und wie viel an Personen. Eine solche Aufstellung würde deutlich machen, dass die Ausgaben für die staatlichen Einrichtungen (schneller) steigen während der Anteil der Privaten an der Förderung seit Jahren schrumpft. Das untergräbt die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und das Selbstbestimmungsrecht der Künstler/innen und Kulturschaffenden.
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