29.04.2008

Autor*in

Joachim Kreutzkam
Das Ende eines Kartells

Über die Subventionierung musikalischer Frühförderung

Neue Perspektiven zur öffentlichen Förderung der musikalisch- ästhetischen Kinder- und Jugendbildung in Ländern und Kommunen
Die Zukunft hat schon begonnen: Am 6. März dieses Jahres konnte man unter der Überschrift "Private Musikschulen wollen Gleichheit" im Heuberger Boten, der zur Schwäbischen Zeitung gehört, lesen:

"Umfassend haben sich die Gemeinderäte (der Stadt Spaichingen, d.Vf.) in einem Info-Gespräch direkt bei den in der Stadt tätigen Musikschulen informiert. Dabei ging es vor allem um die Statistik, die Qualität des Musikunterrichts und die Kriterien des Musikschulverbands. Ziel von Eltern und privaten Musikschulen ist eine Gleichbehandlung bei der öffentlichen Förderung. Bisher subventioniert die Stadt mit jeweils 35 Prozent der Unterrichtskosten die Schüler der (privatwirtschaftlichen, d.Vf.) Primtal-Musikschule (Haushalt 2008: 35.000 Euro, das sind rund 170 Euro je Schüler) und der (privatgemeinnützigen VdM-, d.Vf.) Musikschule Trossingen (Haushalt 2008: 57.000 Euro, also rund 285 Euro je Schüler), wobei der große Unterschied den verschiedenen Ausgangspreisen geschuldet sein dürfte. Außerdem subventioniert die Stadt den Trägerverein der Musikschule Trossingen mit 6.250 Euro Mitgliedsbeitrag, 14.500 Euro Gebäudekosten, 1.200 Euro technischer Gebäudeunterhaltung sowie Personalkosten. Die Primtal- Musikschule zahlt demgegenüber Miete für die von ihr genutzten städtischen Räume."

Bei dem Informationsgespräch "stellte sich heraus, dass alle Musikschüler, ob privat oder bei der öffentlichen Musikschule Trossingen, von studierten Musikern unterrichtet werden. Die Musikschule Trossingen und die Primtal-Musikschule liegen mit 209, beziehungsweise 207 Spaichinger Schülern inzwischen gleichauf. Dazu kommen die 36 Spaichinger Schüler, die von Manfred Ehmann, die 26 Spaichinger, die an der Musikschule Thelen, die 15 Spaichinger, die bei Gerlinde Puttkammer, und die 55 Spaichinger, die im 'Wunderland Musik' unterrichtet werden. Insgesamt also 548 Schüler. Die Eltern, die die Unterstützung auch für Schüler von privaten Einrichtungen beantragt hatten, waren beim Info-Gespräch ebenfalls anwesend und plädierten nochmals für eine generelle Direktsubvention aller Spaichinger Kinder. Die privaten Musikschulen plädierten für eine Gleichbehandlung, auch um den Wettbewerb nicht zu verzerren, so Hauptamtsleiter Winfried Kapp auf unsere Anfrage. ... Fairer Wettbewerb ist das Ziel."

In meinem Leserbrief an die Schwäbische Zeitung vom 18. März 2008 (veröffentlicht am 22. März) habe ich der Forderung nach Gleichbehandlung bei der öffentlichen Förderung aller Musikschulen und musikschulähnlichen Unternehmungen in einer Kommune Nachdruck verliehen. Vor allem dann, wenn sie bei nachweislich gleich hohem pädagogischen Qualitätsstandard öffentliche das heißt: gesellschaftlich im Konsens gewollte und deshalb gemeinwohlorientierte - Bildungsaufgaben für Kinder und Jugendliche übernehmen ganz unabhängig von der Form ihrer Trägerschaft und den finanziellen Möglichkeiten
der Eltern.

Ich habe auch daran erinnert, dass dieser Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Trägerformen von Musikschulen zum ersten Mal im neuen Musikschulgesetz von Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2006 garantiert wird. In diesem Gesetz werden auch privatwirtschaftliche Musikschulen als Förderungsempfänger ausdrücklich mit eingeschlossen. In § 2 MSG heißt es unmissverständlich: "Träger von Musikschulen können Kommunen oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche (Hervorhebung vom Vf.) oder juristische Personen des privaten Rechts sein." Das bedeutet: Auch Einzelunternehmer/innen, die privatwirtschaftlich arbeiten (müssen), um ihre Existenz zu sichern, sind eigens mit einbezogen. Kultusminister Jan-Hendrik Olbertz hat dies in Köthen im Herbst des Jahres 2006 in einer öffentlichen Diskussion, die ich aus dem Publikum mit angehört habe, eigens unterstrichen. Ein ebenfalls anwesender Beamter aus dem Kultusministerium hat mir dies bestätigt.

Die Themen Gleichbehandlung und Abbau von Wettbewerbsverzerrung werden inzwischen in mehreren Ländern und Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland ausführlich und immer vernehmbarer diskutiert. Sehr merkwürdig liest sich in diesem Zusammenhang eine Nachricht in der Rheinischen Post Online vom 11. April: "Die (sog. öffentliche, d.Vf.) Musikschule muss in einem verschärften Wettbewerb mit privaten Musikschulen bestehen." Plausibel wäre -wegen der eklatanten Wettbewerbsverzerrungen - eher die umgekehrte Perspektive.

Ferner hat die Initiative Freie, Private Musikschulen vor einigen Monaten in München ihren neuen Internetauftritt www.musikschulmonopol.de der Öffentlichkeit vorgestellt. Außerdem wirft die freie Bamberger Musikschule der Stadt Bamberg in einem Rechtsstreit einen "Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht" vor (s. Fränkischer Tag, 27.12.2007). Aufgrund hoher öffentlicher Zuschüsse, so wird argumentiert, seien die Gebühren der öffentlich geförderten Musikschule nicht marktgerecht.

Dagegen erhält die Primtal-Musikschule in Spaichingen aufgrund ihrer gemeinwohlorientierten, qualitativ hochwertigen Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche zu recht öffentliche Mittel und kann sich somit letztlich auch als "öffentliche" das heißt: als "öffentlich geförderte" - Musikschule bezeichnen. Sie braucht dafür keine öffentliche oder privatgemeinnützige Trägerschaft und auch keine Mitgliedschaft in einem Verband. Sie befindet sich ja bereits in einem kommunalen Netzwerk von musikpädagogisch qualifizierten Angeboten, wie der Heuberger Bote dankenswerterweise recherchiert und in einer Grafik dargestellt hat.

Die - über alle Bundesländer verstreuten - privatwirtschaftlichen Musikschulen sind Teil der "bürgerschaftlichen Selbstverwaltung", die eine Gemeinde "zum gemeinsamen Wohl ihrer Einwohner" zu organisieren und zu fördern gehalten ist, wie zum Beispiel die Gemeindeordnung Baden-Württembergs (§ 1) unmissverständlich formuliert. Musikschulen sind Teil eines "CulturNetzwerkes©", wobei ich neben Kunst auch Wissenschaft und Religion dem kulturellen Orientierungssystem in unserer Gesellschaft zurechne.

Im übrigen gibt es ja mit dem Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen (mit seinen weit über 200 Mitgliedsschulen auch Mitglied im Deutschen Musikrat und in den Landesmusikräten) sowie den traditionsreichen Deutschen Tonkünstlerverband, die sich beide seit geraumer Zeit intensiv mit dem Gleichbehandlungsprinzip befassen und dieses für sich reklamieren weitere überregionale Verbandsstrukturen neben dem Verband deutscher Musikschulen. Auch die Yamaha-Musikschulen gehören wie die vorgenannten -zu jenen musikpädagogischen Unternehmungen, deren pädagogisch-künstlerische Leistungsqualität den Vergleich mit dem Leistungsniveau des Verbands deutscher Musikschulen im Regelfall nicht zu scheuen braucht.

In einem Interview mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Privatmusikschulen,, das ich im Januar dieses Jahres geführt habe und das im KM Magazin von Kulturmanagement Network erschienen ist, zitierte Michael Moch zu unserem Thema "Wettbewerbsverzerrung" kommentarlos aus dem vorletzten Heft des offiziellen bdpm-Magazins "musikschulquadrat" (aus dem Dezember 2007) eine interessante Notiz:
Anlässlich der Festveranstaltung zum 15-jährigen Bestehen der bekannten und von Ines Walther geleiteten privatwirtschaftlichen Allegro Musikschule in Weimar, an der viele prominente Gäste teilgenommen hatten, war die "ungleiche öffentliche Förderungspraxis" deutlich zur Sprache gekommen: "Dass diese Tatsache zunehmend auch von Außenstehenden kritisch gesehen wird, beweist ein Brief, den die Allegro Musikschule unmittelbar nach diesem Empfang vom früheren Weimarer Stadtkulturdirektor Dr. Felix Leibrock bekam. Darin heißt es unter anderem: Nachdenklich haben mich Ihre kritischen Worte zur Finanzierung der Musikschulen in Deutschland gemacht. Sie haben in allem Recht. Umso bewundernswerter ist es, wie Sie trotz der ungleichen Ausgangslage Ihren Unterricht durchführen.'"

Mein Interviewpartner verweilte nicht bei der letztlich unfruchtbaren und diffusen Dichotomie "öffentliche und private Musikschulen". Viel wichtiger waren ihm die gemeinsamen Ziele der musikalisch- ästhetischen Bildung im kommunalen, landes-und bundesweiten Kulturraum. Letztlich, so sei er überzeugt, könne man auf diese Unterscheidung verzichten. Die Zukunft werde zeigen, dass die im gesellschaftlichen Konsens als gemeinwohlorientiert angesehenen und deshalb besonders förderungswürdigen kunst-, bildungs- und sozialpolitisch bedeutsamen Programme und Projekte unabhängig von der rechtlichen Verfasstheit und Trägerschaft und unabhängig von den jeweiligen Geschäftsmodellen der Bildungseinrichtungen immer deutlicher in den Blickpunkt der öffentlichen Förderung treten werden. Das Kartell der öffentlichen Förderung bröckelt zusehends zugunsten eines Schritt für Schritt entstehenden überregionalen Verbundes kommunaler "CulturNetzwerke©".



Und das ist die Chance und der Weg zu einem mehrstufigen Umbau des gesamten Systems der öffentlichen, d.h. steuerfinanzierten, Förderung der kulturellen Bildung hier: der musikalisch-ästhetischen Bildung. Das heißt: Die Vergabemodalitäten hinsichtlich der über 400 Mio EUR, die von den Ländern und Kommunen bereitgestellt werden und bisher jährlich in die Förderung eines einzigen Verbands und dessen Mitglieder geflossen sind, werden sich in Zukunft schrittweise ändern. Sachsen-Anhalt hat das Gesetz dafür geschaffen, und Spaichingen entwickelt sich und wird dabei von einigen Ländern und Kommunen bereits ideell unterstützt -deutschlandweit zu einem Vorbild bei der praktisch-politischen Umsetzung, wenn es seinen Weg unbeirrt, gut begründet und dann auch politisch konsequent im und mit den Eltern, dem Stadtrat und den Medien fortsetzt.

Die tatsächliche öffentliche Förderungslandschaft besteht in Deutschland aus einer Vielzahl von ganz unterschiedlichen Zuwendungsmodellen: Manche Länder wie Sachsen-Anhalt geben ihre Förderungsziele z.B. Begabtenförderung (Stichwort: Landesförderschüler) genau vor. Andere wie Schleswig-Holstein müssen sich von ihrem Landesrechnungshof im Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2005 (erschienen am 20. März 2007) folgendes ins Stammbuch schreiben lassen:

"Das Land hat im Durchschnitt jeden Musikschüler (gemeint sind nur die Schüler der VdM-Musikschulen, die allein Landesförderung erhalten, d.Vf.) mit rd. 31 gefördert: Bezogen auf die einzelne Musikschule ergibt sich eine erhebliche Spannbreite je Schüler von 54,60 (Quickborn) bis 22,14 (Nordfriesland). Die Förderhöhe liegt deutlich über der Förderung der Musikschulen (auch hier sind nur die VdM- Musikschulen gemeint, d.Vf.) durch die Länder Niedersachsen (16,70 je Schüler) und Nordrhein-Westfalen (9,67 je Schüler). Kreise und Kommunen haben 2004 durchschnittlich 256 je Musikschüler (in VdM-Musikschulen, d.Vf.) aufgewendet. Die Bandbreite liegt zwischen 7,38 (Neumünster) und 791 (Norderstedt). Angesichts des bisher nicht hinreichend definierten Landesinteresses an der Förderung, des aufwendigen Zuwendungsverfahrens und des Fördervolumens von rd. 900 T pro Jahr ist die Wirtschaftlichkeit der derzeitigen Förderstrukturen fraglich.

Der LVdM bietet aufgrund seiner personellen Ausstattung und Organisationsstruktur nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben im Zuwendungsverfahren. Insbesondere hält es der LRH für bedenklich, dass der Vereinsvorstand, der über die Anträge der Musikschulen auf Förderung entscheidet, aus Vertretern der Musikschulen besteht, die zum Kreis der Zuwendungsempfänger gehören. Interessenkollisionen sind nicht auszuschließen. Die Beleihung sollte deshalb beendet werden. Die Staatskanzlei hat zugesagt, das Zuwendungsverfahren zu revidieren und im Einvernehmen mit dem Finanzministerium auf veränderter Grundlage neu zu installieren. Die Staatskanzlei werde zunächst im Haushaltsjahr 2007 die Bewilligungen der Zuwendungen an die einzelnen Musikschulen selbst vornehmen. Im Haushalt 2007/08 sind die Mittel für die Förderung des LVdM und der Musikschulen getrennt veranschlagt."

Im vergangenen Jahr hatte ich mit Blick auf die Zukunft des Bundesverbandes Deutscher Privatmusikschulen anlässlich des dritten Kongresses in Berlin folgendes vorgetragen: "Paradigmenwechsel in der Musikschulförderung im 21. Jahrhundert heißt demnach vor allem: Übergang von einer mehr oder minder pauschalen, zuweilen willkürlichen und partiell wettbewerbsverzerrenden Förderung der "öffentlichen" (kommunalen) Musikschule zu einer Förderung gemeinwohlorientierter Programme und Projekte jedweder Musikschule bzw. musikpädagogischen Unternehmung in der Region/ Kommune.

Paradigmenwechsel in der Förderung bedeutet aber vor allem auch Abkehr von einer einseitigen Kostenminimierungsstrategie mit ihren politisch, fachlich und sozial so nachteiligen Konsequenzen wie Reduzierung von Jahreswochenstunden, Abbau festangestellter Lehrkräfte, Einführung von Unterrichtsangeboten mit höherem Deckungsbeitrag und Erhöhung der Teilnehmerentgelte/-gebühren. Paradigmenwechsel bedeutet vielmehr Hinwendung zu einem sparsameren Umgang mit öffentlichen Mitteln durch Öffnung der "öffentlichen" Musikschulen in den freien Markt und eine neue Prioritätensetzung im Aufgabenportfolio.

Mit der bildungspolitischen Bedeutungsverschiebung des Aufgabenportfolios heutiger Musikschulen im Interesse der Familienförderung generell und vor allem im Interesse der Frühförderung aller Kinder, denen die Möglichkeit des Zugangs zur "kulturellen Bildung von Anfang an" geschaffen werden muss, wird erreicht, dass sich Bürger und Medien, Eltern und Politiker für eine wirklich flächendeckende Zusammenarbeit der Musikschulen mit den Kindertagesstätten und den Schulen einsetzen werden. Hier bedarf es in Zukunft allerdings neuer innovativer regionaler Organisations-und Netzwerkstrukturen, damit in einer gemeinsamen Anstrengung von Bürgern und Politikern, von Trägern von Musikschulen, Kindertagesstätten und Schulen in einer Region (Public-Private-Partnership) Entwicklungen möglich werden, die für die Persönlichkeitsbildung aller Kinder einer Region letztlich unverzichtbar sind nach dem Motto: 'Bildung für Kinder Zukunft für alle!©

Die Mitgliedsschulen des Bundesverbandes Deutscher Privatmusikschulen wie auch die Mitglieder des Deutschen Tonkünstlerverbandes und andere "private" Einrichtungen und Initiativen der Musikpädagogik vor Ort, die ob ihrer unternehmerischen Unabhängigkeit von den bürokratischen Strukturen kommunaler Trägerschaft relativ frei sind und interessenunabhängig handeln können, sollten hier beim Aufbau entsprechender Netzwerkstrukturen -gerade auch im Interesse der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung (z.B. durch den Nachweis von konkreten Einsparpotentialen für die Kommunen bei projektbezogener Förderung) -tätig werden.

Letztlich wird es beim Systemumbau nur Gewinner geben auf der Seite der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. Aber auch:
 
  • auf der Seite der Politik und öffentlichen Administration, weil die veränderten Förderungsmaßnahmen und schwerpunkte (Kitas, Schulen) an Plausibilität und Vermittelbarkeit in der kommunalen Öffentlichkeit zunehmen werden;
  • auf der Seite der Eltern, weil alle Kinder von den Angeboten der kulturellen Bildung erfasst werden sollen, ohne dass es zu Mehrkosten für die Eltern kommt im Gegenteil;
  • auf der Seite der Wirtschaft, weil das Bildungsniveau in der Region gezielt auf Dauer angehoben wird und die Region an Attraktivität gewinnt;
  • schließlich auf der Seite der Musikpädagogen, Erzieherinnen und anderer pädagogischer Fachkräfte, die ganz neue, besser bezahlte und kalkulierbarere Aufgaben in der Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und Grundschulen übernehmen werden, nachdem sie durch Weiterbildungen und Aufbaustudien darauf vorbereitet wurden.
Das bedeutet konkret: Der Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen könnte mit Unterstützung musikschulerfahrener und mit dem Kultursystem insgesamt vertrauter Einrichtungen des Kulturmanagements innerhalb und außerhalb der Hochschulen den Wandel in der Musikschulförderung aktiv betreiben und die Einrichtung regionaler Netzwerke vor Ort befördern."

Spaichingen hat bisher den ersten Schritt des Systemwandels zwar noch zaghaft und ein wenig halbherzig, weil nicht in jeder Hinsicht konsequent (Stichwort: Mietkosten für die Primtal-Musikschule und Förderung aller qualitativ hochwertigen musikpädagogischen Unternehmungen) -vollzogen und das bisherige Kartell in Frage gestellt.

Es geht wie wir gesehen haben -nicht darum, den Empfängerkreis öffentlicher Wohltaten zu erweitern, sondern die Förderstrukturen der öffentlichen Hand der Länder wie der Kreise und Kommunen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Interesse der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern so zu modifizieren, dass die Belange der Gesellschaft das konsensfähige Gemeinwohlinteresse der Bürgerinnen und Bürger -möglichst nachhaltig berücksichtigt werden können.

Hier können sich alle Musikschulen und musikschulähnlichen Unternehmungen welcher Provenienz auch immer zu einer gemeinsamen Aufgabenerfüllung zusammenfinden zunächst auf kommunaler, dann auf regionaler und schließlich auf Landes-und Bundesebene und letztlich europaweit. Dazu muss man sich aber erst einmal wechselseitig kennen und schätzen lernen.

Die Fragestellungen für eine gemeinsame Aufgabenerfüllung habe ich in Form von Thesen vor einem Jahr in Berlin skizziert:

These 1: Musikschulen sind Teil des Kunstsystems:
Ihre Aufgaben sind die Entdeckung und Förderung des musikalisch begabten Nachwuchses (einschl. der studienvorbereitenden Ausbildung) zur Pflege und zum Erhalt (a) der Kunstmusik (professionelle Orchester, Musiktheater usw.) und (b) des lokalen musikkulturellen Brauchtums und zur Erfüllung der kommunalen Ansprüche an Musikveranstaltungen (Musikvereine, Laienmusizieren, öffentliche Konzerte usw.). Die Förderung dieser kunstpolitischen Aufgaben ist primär Angelegenheit der Landesförderung (siehe a) und der Kommune (siehe b).

These 2: Musikschulen sind Teil des Bildungssystems:
In den letzten Jahren haben wissenschaftliche insbesondere neurobiologische und -psychologische Studien zur Bedeutung der kulturellen Bildung im allgemeinen und der musisch-ästhetischen Bildung im besonderen -gezeigt, wie wichtig kulturelle Bildung mit den ästhetisch-kulturellen Kernbereichen Musik- und Bewegungspädagogik für die Entwicklung der Persönlichkeit und für die psychosoziale Gesundheit aller Kinder und Jugendlichen "von Anfang an" ist (vgl. die entsprechenden Publikationen von Lorna Lutz Heyge, Gerald Hüther, Manfred Spitzer, Eckart Altenmüller, Hans Günther Bastian; Gerald Hüther hat, wie die nmz in ihrer Aprilausgabe schreibt, mit seinem Referat auf dem "Eltern-Kind-Gipfel" des VdM in Bonn tosenden Applaus erhalten, und Manfred Spitzer hat gemeinsam mit Norbert Herschkowitz soeben das "amüsante und lehrreiche Hörbuch" "Hallo Onkel Papa" im Galila Hörbuchverlag herausgebracht).
Die Förderung dieser bildungspolitischen Aufgaben (im Sinne einer ernstzunehmenden "Schulpflicht" für alle Kinder) wäre ebenfalls primär Angelegenheit der Landesförderung. Hier sind allerdings zunächst die Kommunen mit Unterstützung von privaten Förderern (z.B. Stiftungen) aus der Region gefragt, damit entsprechende Programme ohne administrativ bedingtem Zeitverzug gestartet werden können.
Zu den Aufgaben der Musikschulen im Rahmen des Bildungssystems mit Wirkungen im Sozial-und Gesundheitssystem gehören schon immer auch vielfältige und kaum zu unterschätzende sozial-und gesundheitspädagogische Verpflichtungen: Integration von interkulturellen und sozial benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen, von Aussiedlern und Flüchtlingen und ihren Kindern sowie von kranken und behinderten Kindern und alten Menschen. Hier sind in erster Linie die Kommunen gefragt.

These 3: Musikschulen sind Teil des Freizeitsystems:
Als zentrales Segment der kulturellen Bildung sollten die Musikschulen grundsätzlich für alle auch die keine Musikkarriere anstrebenden aber engagierten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen offen stehen und musikalische Ausbildungs- und Spielangebote bereithalten. Dieser Aufgabenbereich, der in den öffentlich geförderten Musikschulen nicht unerheblich ist, gehört zum "Privatvergnügen" und verdient keine besondere öffentliche Förderung angesichts der Notwendigkeit zum sparsamen Umgang mit den vorhandenen Steuermitteln.

In meinem Vortrag im Vorjahr hatte ich zu bedenken gegeben:
"Das bildungspolitisch brisante Thema 'kulturelle Früherziehung' brisant gerade auch unter dem Gesichtspunkt präventiver Sozialpädagogik (Wie viele soziale Folgekosten ließen sich zukünftig in den Kommunen einsparen, wenn alle Kinder und Jugendlichen frühzeitig in den Genuss einer ihnen angemessenen qualitativ hochwertigen und vielseitigen kulturellen Bildung kämen?) schiebt sich heute so sehr in den Vordergrund der gesellschafts-und familienpolitischen Debatte, dass kein Bundesland und keine Kommune mehr auf die Förderung dieses Bereiches möglicherweise ja auch zu Lasten bildungspolitisch viel weniger relevanter Förderungsbereiche in der herkömmlichen "öffentlichen" Musikschule verzichten können wird. (Gemeint sind hier vor allem die Unterrichtsangebote, die de facto Freizeitbeschäftigungsangebote sind und keine öffentliche Förderung legitimieren. Niemand käme auf die Idee, für ein Kind ohne besondere Begabung einen öffentlich subventionierten Einzeltrainerunterricht in der kommunalen Schwimmhalle zu beanspruchen.)"

In diesem Zusammenhang noch ein wiederholter Hinweis auf ein paar Zahlen zur Situation der musikpädagogischen Angebote im Rahmen der Früherziehung (Quellen: Statistisches Bundesamt und VdM-Statistik 2005 die Zahlen werden heute vielleicht etwas günstiger aussehen):

"Die 'öffentlichen und privatgemeinnützigen Musikschulen' so bezeichnen sich die VdM-Musikschulen in der Regel, um sich von den 'privatwirtschaftlich' arbeitenden abzuheben erreichen von den 4.346.100 der bis Sechsjährigen nur 162.014 Kinder; das sind 3,73 %. Man kann nur hoffen, dass der "private Sektor" der Musikschulen und musikpädagogischen Einzelkämpfer sowie musikpädagogisch ausgebildeten Erzieherinnen dieses Ergebnis wesentlich verbessern. Genaue Zahlen für den gesamten Bereich der Musikpädagogik in den Bundesländern und Kommunen liegen hierzu (noch) nicht vor.

Und so wundert es nicht, dass in den "öffentlichen" Musikschulen über 85 % der Jahreswochenstunden in den Instrumental-und Vokalfächern für ca. 58 % der Schülerinnen und Schüler gegeben werden. In den Grundfächern, die sich in der Regel auch selbst tragen bzw. zuweilen sogar zur Mitfinanzierung des Einzel-oder Gruppenunterrichts herangezogen werden (müssen), werden für ein Fünftel der Kinder in der Musikschule nur knapp sieben Prozent der Jahreswochenstunden beansprucht. Schaut man insgesamt auf den Extensionsgrad der "öffentlichen" Musikschulen, so fällt auf, dass von den 7.303.700 Sechs-bis 15-jährigen nur 528.202 Kinder und Jugendliche oder 7,23 % und von den 9.689.600 15-bis 25-Jährigen nur 143.972 Jugendliche oder 1,49 % erreicht werden."

Was hat sich auf dem "privaten" Musikschulsektor seit Berlin getan?

Im Weimarer Rathaus fand im Herbst vergangenen Jahres, wie wir im musikschulquadrat lesen konnten, eine privatwirtschaftliche Musikschule, die Mitglied im bdpm ist, Gehör für ihren Appell an die öffentliche Hand zur Gleichbehandlung der privatwirtschaftlichen Musikschulen. In Augsburg wehrt sich eine nicht öffentlich geförderte Musikschule gerichtlich gegen die Ungleichbehandlung. In München fordern freie Musikschulen die Gleichstellung bei der Verteilung der öffentlichen Mittel.

Ich betone noch einmal: Es geht nicht primär darum, dass ein vorhandener Kuchen so verteilt wird, dass auch andere Esser berücksichtigt werden können. Es geht vor allem darum zu überlegen, ob der Kuchen bisher überhaupt sinnvoll verteilt wurde.

Aber um das festzustellen, bedarf es einer sorgfältigen Analyse der regionalen bzw. kommunalen Förderung der musikpädagogischen Arbeit, weil sie an jedem Ort und in jedem Land anders ausfällt. Mal ist der Bezugspunkt die Anzahl der Schüler, mal die Kosten für das pädagogische Personal, mal die Anzahl der Jahreswochenstunden, mal die soziale Situation der Familien. Wie unterschiedlich die Förderung ausfallen kann, habe ich vorhin bei der Behandlung der Landesförderung in Schleswig-Holstein kurz erwähnt. Jedes Land begründet seine Musikschulförderung anders.

Und selbst wenn die Förderung im Sinne des "Neuen Steuerungsmodells" aufgabenspezifisch festgelegt wird was in Zukunft der allgemeine Standard für Landes- wie kommunale Musikschulförderung sein sollte -, so fehlt es oft an entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Konkret gefragt: Wie ermittelt eine Musikschule die Förderungsfähigkeit ihrer begabten Schüler und Schülerinnen? Und wie viele der Förderungsgelder gibt sie an die begabten Schüler bzw. deren Eltern tatsächlich und in welcher Höhe weiter? Wie legitimiert ein Musikschulträger bei Förderung des pädagogischen Personals die unterschiedliche Besoldung der Festangestellten und Honorarkräfte, deren Zuwendungen nicht selten um bis zu 50 % -und mehr -differieren, die also nicht in gleicher Weise an der öffentlichen Förderung partizipieren? Ganz abgesehen davon, dass "öffentliche" Musikschulen zudem noch Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ganz knapp kalkulierenden privatwirtschaftlichen Musikschulen produzieren, die sich festangestellte Lehrkräfte ohne öffentliche Förderung kaum leisten können. Selbst der Unternehmerlohn, auf den ein Einzelunternehmer im musikpädagogischen Bereich aus Selbsterhaltungsgründen nicht verzichten kann und darf, liegt oft unter dem Niveau der Zuwendungen an festangestellte Ganztagskräfte in sog. öffentlichen Musikschulen.

Andererseits haben die sog. öffentlichen Musikschulen schon immer auch privatwirtschaftlich vertriebene Produkte. Ich erinnere nur an die Musikalische Früherziehung, die gelegentlich sogar noch Gewinne für die Finanzierung anderer Produkte der Musikschule in der Regel im Bereich des Einzelunterrichts abwerfen. Umgekehrt sollten nach und nach alle Produkte im Freizeitbereich (auch der dort stattfindende Einzel-und Gruppenunterricht) ausschließlich auf dem freien Markt angeboten werden. Und das dürfte ein nicht unbeträchtlicher Teil der VdM-Musikschularbeit sein. Genaue Statistiken wird man erst erarbeiten können, wenn alle Aufgabenbereiche klare Standards für ihre Umsetzung erhalten. Sonst lässt sich nicht mehr verstehen, warum die 70 bis 80 % der Musikschüler an öffentlich geförderten Musikschulen, die nachweislich aus der Ober-und oberen Mittelschicht kommen, auch ohne besondere Begabung aus Steuermitteln gefördert werden, während begabte Kinder und Jugendliche aus den unteren oder mittleren Schichten in der Regel noch nicht einmal die Chance erhalten, entdeckt zu werden oder sich um geförderte oder Freiplätze in der Musikschule bewerben zu können.

Und dass die Möglichkeit, alle Kinder und Jugendliche an eine ihre Entwicklung fördernde musikalisch- ästhetische Grundbildung professionell das heißt: durch diplomierte Musikpädagogen und pädagoginnen -heranzuführen, nicht durch eine nahtlose Zusammenarbeit möglichst vieler Musikpädagogen mit Kindertagesstätten und Schulen umgesetzt wird, deutet auf die gravierendste Schwäche in der Struktur des öffentlichen Förderungskartells der Musikschulen hin. Das lässt sich auch nicht durch aktivistische Weiterbildungsbemühungen zur Förderung des "Universaldilettantismus" (nmz 4/08) in der Vorschulpädagogik ausgleichen.

In Zukunft wird die erste Frage immer sein müssen: Was müssen wir mit Blick auf die Entwicklungsbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen aus Steuermitteln fördern, weil die Marktkräfte zu schwach sind, um allen die gleichen Entwicklungschancen zu gewähren. Es darf nicht von den elterlichen Vermögensverhältnissen abhängig gemacht werden, wenn Musikschulen gemeinwohlkonkretisierende Pflichtaufgaben übernehmen und anbieten.

Deshalb muss auch die Verwaltung und Verteilung der zugewiesenen öffentlichen Mittel in den einzelnen musikpädagogischen Unternehmungen eine gemeinsame Sache des Förderers, des Trägers, der pädagogischen und administrativen Leitung, der Lehrer und der Eltern und Schüler sein. Und die Medien sind das Bindeglied zur Öffentlichkeit, die sich jederzeit an der Diskussion beteiligen können sollte.

Das Ende des Förderungskartells in der Musikschullandschaft wird nicht abrupt vonstatten gehen. Viele Zwischenschritte werden notwendig sein. Es wird auch sinnvoll sein, sich nachweislich erfahrener externer Experten bei der Analyse und bei der strategischen Planung der einzelnen Entwicklungsschritte in den jeweiligen Kommunen sowie bei der Umsetzung der Planungsschritte und dem anschließenden Controlling zu versichern. Das ist kein aufwendiges Verfahren. Es wird in der Regel auch kaum den Haushalt zusätzlich belasten. Aller Voraussicht nach werden während der Umbauphase plötzlich öffentliche Mittel freigesetzt werden können, die vorher in irgendwelchen unterirdischen Gängen der Verwaltungsrealität versickert sind nicht absichtlich, aber dennoch spürbar.

Die beweglichsten unternehmerischen Strukturen in der kulturellen Bildung einer Kommune sind in der Regel die privatwirtschaftlichen Einrichtungen. Sie sollten sich deshalb auch für den Umbau des Förderungssystems in ihrem Einflussbereich besonders anbieten und ernsthaft darauf vorbereiten. Der Umbau hat bereits begonnen. Er muss professionell durchgeführt und begleitet werden - auch wissenschaftlich. Für ihre Gespräche mit Ländern und Kommunen sollten alle musikpädagogischen (kulturpädagogischen) Einrichtungen in einem Kreis oder einer Kommune im Zusammenhang mit einem hochkarätigen wissenschaftlichen Workshop deutlich machen können:

1. Ein durchdachtes -und wissenschaftlich begleitetes -strategisches Konzept für eine aufgabenbezogene öffentliche Musikschulförderung soll vorsichtig und schrittweise -gemeinsam mit anderen Musik-und Kunst-bzw. Kulturschuleinrichtungen in der jeweiligen Kommune umgesetzt werden.
 
2. Alle qualitativ herausragenden musikpädagogischen (kulturpädagogischen) Leistungsträger einer Kommune welcher Trägerschaft auch immer (öffentlich, privatgemeinnützig, privatwirtschaftlich) -bieten ihre Leistungen in Zukunft unter einem gemeinsamen Dach an ("CulturNetzwerk"©).
 
3. Die Mitglieder des Netzwerkes geben sich bei Wahrung der Autonomie des einzelnen -eine Netzwerk-Geschäftsordnung, die vom Grundgedanken der Gleichbehandlung aller, die die noch näher zu erläuternden Voraussetzungen für die Aufnahme in das Netzwerk erfüllen, getragen ist. Der Verbleib in ihren ursprünglichen Verbänden ist ihnen unbenommen.
 
4. Die Geschäftsführung des CulturNetzwerkes© ist das Bindeglied zwischen Öffentlichkeit (Kunden) und Netzwerk-Mitgliedern. Sie sorgt für ein qualitativ hochwertiges Informations-und Kommunikationsmanagement und bietet Dienstleistungen für das individuelle wie kooperative Veranstaltungs- und Projektmanagement seiner Mitglieder an.
 
5. Das "CulturNetzwerk"© bietet seinen Mitgliedern ein Qualitätsmanagement an, das nicht kostenintensiv ist, dafür aber gerade in der heutigen wettbewerbsorientierten Zeit viele Vorteile bietet.
 
6. Das regionale bzw. kommunale "CulturNetzwerk"© ist selbst Teil eines überregionalen und später internationalen Netzwerks unter dem Dach der Akademie Gesellschaft und Wissenschaft, die auch am wissenschaftlichen Konzept dafür arbeitet.
 
Download der PDF-Version
 
Dr. Joachim Kreutzkam
Geschäftsführer
AGW Akademie Gesellschaft und Wissenschaft, Bad Harzburg
Vortrag am 12. April 2008 anlässlich des 4. Musikschulkongresses des Bundesverbandes
Deutscher Privatmusikschulen (bdpm) in Kassel
Kontakt: agw@gmx.com

Ein Rückblick auf den 4. Musikschulkongress des Bundesverbandes Deutscher Privatmusikschulen (bdpm) in Kassel erscheint im KM Magazin Nr. 19 am 5. Mai 2008.
 

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