Kunstversicherung
Wie man Kunst schützt
Herausforderungen einer internationalen Kunstversicherung tägliche Praxis und generelle Lösungsmodelle
"Unser Konvoi hilft den Einwohnern, mit Kettensägen die Straße zum Museum freizuräumen. Weil es immer noch Schießereien gibt, fliegen wir den Hubschrauber unter Feuerschutz von zwei Agenten mit Maschinengewehren echt: eine paramilitärische Operation." Was wie ein Auszug aus einem Actionfilm klingt, ist in Wahrheit ein Zitat aus einer der vielen Emails, die Daniel Ribacoff an Christiane Fischer, Managing Director der AXA Art Insurance Cooperation, einer Tochtergesellschaft der AXA Art Versicherung AG, während seines Einsatzes zum Schutz des New Orleans Museum of Art nach Hurrikan Katrina schrieb. Ribacoff war Teil eines zehnköpfigen Sicherheits-Teams, das von AXA Art nach New Orleans geschickt worden war, um das mit 100 Millionen US-Dollar versicherte Museum vor Plünderungen zu schützen. Eine auf den ersten Blick etwas extrem anmutende Aktion, durch die aber kombiniert mit dem Einflug von Stromgeneratoren und Diesel und der daraus resultierenden Ingangsetzung der Klimaanlage ein sicherer Ort für die Kunst inmitten des Chaos geschaffen werden konnte.
Ungewöhnliche Umstände erfordern ungewöhnliche Maßnahmen tägliche Praxis für Spezialversicherer, deren Aufgabe es ist, Kunst- und Sammlungsgegenstände zu schützen und zu bewahren. Ob Naturkatastrophen, wie Hurrikan Katrina, soziale Katastrophen wie die Anschläge des 11. September oder bewaffnete Raubüberfälle, wie der Munch-Raub in Oslo die Palette der Bedrohungen, denen Museen, Institutionen, der Kunsthandel, aber auch private Sammlungen ausgesetzt sind, scheint endlos und doch bilden sie nur einen Bruchteil der tatsächlichen Gefahren. Denn es sind nicht immer nur die spektakulären Fälle, die uns allen aus der Tagespresse bekannt sind, sondern auch kleinere, meist durch Unwissenheit hervorgerufene Fehler im Umgang mit Kunstobjekten oder mangelnde Sicherheitsstandards, die eine Gefahr für Kunst darstellen. Hinzu kommt, dass gerade Museen und Institutionen oft nicht versichert sind wie das Beispiel des Munch-Raubs zeigt und im Schadenfall nicht nur mit dem Verlust der ideellen Werte, sondern auch mit materiellen Schäden in Millionenhöhe konfrontiert werden. Das Thema Sicherheitsstandards und Versicherungen von Kunst- und Sammlungsgegenständen ist zu komplex, um es auf wenigen Seiten umfassend zu erörtern. Daher werden im Folgenden nur die wesentlichsten Punkte und Unterscheidungsmerkmale unter besonderer Berücksichtigung der Versicherung von Museen und Institutionen aufgeführt.
Ungewöhnliche Umstände erfordern ungewöhnliche Maßnahmen tägliche Praxis für Spezialversicherer, deren Aufgabe es ist, Kunst- und Sammlungsgegenstände zu schützen und zu bewahren. Ob Naturkatastrophen, wie Hurrikan Katrina, soziale Katastrophen wie die Anschläge des 11. September oder bewaffnete Raubüberfälle, wie der Munch-Raub in Oslo die Palette der Bedrohungen, denen Museen, Institutionen, der Kunsthandel, aber auch private Sammlungen ausgesetzt sind, scheint endlos und doch bilden sie nur einen Bruchteil der tatsächlichen Gefahren. Denn es sind nicht immer nur die spektakulären Fälle, die uns allen aus der Tagespresse bekannt sind, sondern auch kleinere, meist durch Unwissenheit hervorgerufene Fehler im Umgang mit Kunstobjekten oder mangelnde Sicherheitsstandards, die eine Gefahr für Kunst darstellen. Hinzu kommt, dass gerade Museen und Institutionen oft nicht versichert sind wie das Beispiel des Munch-Raubs zeigt und im Schadenfall nicht nur mit dem Verlust der ideellen Werte, sondern auch mit materiellen Schäden in Millionenhöhe konfrontiert werden. Das Thema Sicherheitsstandards und Versicherungen von Kunst- und Sammlungsgegenständen ist zu komplex, um es auf wenigen Seiten umfassend zu erörtern. Daher werden im Folgenden nur die wesentlichsten Punkte und Unterscheidungsmerkmale unter besonderer Berücksichtigung der Versicherung von Museen und Institutionen aufgeführt.
Was ist eine Kunstversicherung?
Eine Kunstversicherung ist eine Spezialversicherung für Kunst- und Sammlungsobjekte, wie z.B, Gemälde, Antiquitäten aber auch Sammlungsgüter wie: Designobjekte, Oldtimer, technische Kulturgüter, alte Weine und antike Spielzeug. Versichert werden kann grundsätzlich alles, was im seriösen Kunst- und Sammlungsmarkt gehandelt wird. Neben der reinen Versicherung der Kunstobjekte, werden auch Zusatzprodukte (Multiline-Produkte) angeboten, bei denen ein Kunde auch seinen Schmuck und Hausrat, sowie Gebäude versichern kann.
Eines der wohl wichtigsten Merkmale der Kunstversicherung ist die so genannte Allgefahrendeckung; das heißt, die versicherten Gegenstände sind grundsätzlich gegen alle Gefahren und Schäden versichert, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Im Gegensatz hierzu greift der Versicherungsschutz einer konventionellen Gebäude- und Hausratsversicherung nur bei genau definierten Schadenursachen wie Leitungswasser, Feuer, oder Hagel.
Ein weiteres Merkmal der Kunstversicherung ist der höhere Servicestandard. Neben dem reinen Versicherungsschutz bietet eine spezialisierte Kunstversicherung auch Beratung in allen Fragen zum täglichen Umgang mit Kunstobjekten. Angefangen bei Expertenratschlägen zum Einbau von Alarm- und Schließanlagen, über Hinweise zur Vermeidung von Unfall-, Feuer- und Wasserschäden, bis hin zu Fragen über konservatorische Maßnahmen, Transporte und Wertentwicklungen. Diesen vertieften Beratungsservice kann die spezialisierte Kunstversicherung unter anderem bieten, da sie in der Wertschöpfungskette des Kunstmarkts häufig eine intermediäre Rolle einnimmt. Diese Position ergibt zum einen daraus, dass sie mit allen Teilnehmern dieser Kette, angefangen von Künstlern, über Galerien, Auktionshäuser, Kunsthändler und messen, Restauratoren, Gutachter und Transportunternehmen bis hin zu den Haushalten mit Kunstbesitz und den Sammlern, mehr oder weniger eng zusammenarbeitet. Zum anderen aber auch deshalb, weil in allen Teilen dieser Kette Schäden an Kunstwerken auftreten können, die durch die Kunstversicherung reguliert werden.
Hinzu kommt, dass entgegen landläufigen Meinung, die Kunstversicherung in vielen Fällen eine erheblich kostengünstigere Lösung als die herkömmliche Hausrats- oder Sachversicherung darstellt. Für Museen und Institutionen gibt es verschiedene Versicherungsmodelle, die auch im Preisniveau deutlich variieren. Im Folgenden soll auf einige dieser Modelle näher eingehen.
Eines der wohl wichtigsten Merkmale der Kunstversicherung ist die so genannte Allgefahrendeckung; das heißt, die versicherten Gegenstände sind grundsätzlich gegen alle Gefahren und Schäden versichert, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Im Gegensatz hierzu greift der Versicherungsschutz einer konventionellen Gebäude- und Hausratsversicherung nur bei genau definierten Schadenursachen wie Leitungswasser, Feuer, oder Hagel.
Ein weiteres Merkmal der Kunstversicherung ist der höhere Servicestandard. Neben dem reinen Versicherungsschutz bietet eine spezialisierte Kunstversicherung auch Beratung in allen Fragen zum täglichen Umgang mit Kunstobjekten. Angefangen bei Expertenratschlägen zum Einbau von Alarm- und Schließanlagen, über Hinweise zur Vermeidung von Unfall-, Feuer- und Wasserschäden, bis hin zu Fragen über konservatorische Maßnahmen, Transporte und Wertentwicklungen. Diesen vertieften Beratungsservice kann die spezialisierte Kunstversicherung unter anderem bieten, da sie in der Wertschöpfungskette des Kunstmarkts häufig eine intermediäre Rolle einnimmt. Diese Position ergibt zum einen daraus, dass sie mit allen Teilnehmern dieser Kette, angefangen von Künstlern, über Galerien, Auktionshäuser, Kunsthändler und messen, Restauratoren, Gutachter und Transportunternehmen bis hin zu den Haushalten mit Kunstbesitz und den Sammlern, mehr oder weniger eng zusammenarbeitet. Zum anderen aber auch deshalb, weil in allen Teilen dieser Kette Schäden an Kunstwerken auftreten können, die durch die Kunstversicherung reguliert werden.
Hinzu kommt, dass entgegen landläufigen Meinung, die Kunstversicherung in vielen Fällen eine erheblich kostengünstigere Lösung als die herkömmliche Hausrats- oder Sachversicherung darstellt. Für Museen und Institutionen gibt es verschiedene Versicherungsmodelle, die auch im Preisniveau deutlich variieren. Im Folgenden soll auf einige dieser Modelle näher eingehen.
Die Versicherung von Kunst in Museen und Institutionen
Viele Museen und öffentliche Institutionen sind nicht versichert; das heißt, sie haften für ihren Eigenbestand bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung selbst, bzw. es erfolgt keine Entschädigung. So ging z.B. die Hamburger Kunsthalle leer aus, als 2002 eine Giacometti-Skulptur mit einem Wert von 500.000 Euro während der langen Nacht der Museen gestohlen wurde. Aber es geht auch anders: Der Eigenbestand eines Museums oder einer Kulturinstitution wird auf der Grundlage einer Allgefahrendeckung auf ein Jahr mit jährlicher Verlängerung versichert (Bestandsversicherung). Auch die Versicherung von Leihnahmen und Leihgaben wird immer auf Grundlage einer Allgefahrendeckung geschlossen. Hier bietet sich außerdem die Möglichkeit für Museen, Rahmenverträge (Leihgaben / Leihnahmen- Versicherungen) zu konzipieren, die ebenfalls auf ein Jahr und mit jährlicher Prolongation geschlossen werden. Zusätzlich zur Ausstellung sind in solchen Verträgen auch sämtliche Transporte und Zwischenlagerungen, sowie Transporte und Aufenthalte bei Restauratoren und Fotografen versichert in diesem Zusammenhang spricht man von einer "Nagel zu Nagel"- Versicherung, das heißt der Versicherungsschutz gilt von dem Moment, in dem ein Bild "vom Nagel" genommen wird, über die Ausstellungszeit und Transporte hinweg, bis hin zu dem Moment, wo es wieder an seinem ursprünglichen Platz ist, wieder an seinem "Nagel" hängt.
Man unterscheidet zwischen Vollwert- und Erstrisikoversicherungen: Eine Vollwertversicherung versichert den durch Kunstsachverständige ermittelten Gesamtwert an Kunstgegenständen. Eine Versicherungsform, die auch auf Sonderausstellungen angewandt wird, da die Leihgeber in den häufigsten Fällen eine Allgefahrendeckung für den vollen deklarierten Wert ihrer Objekte verlangen. Im Gegensatz hierzu liegt die Versicherungssumme bei einer Erstrisikoversicherung unter dem Versicherungswert. Schäden werden dadurch nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe reguliert.
Eine weitere Versicherungsform ist die Layerdeckung, bei der ein Sockelbetrag gegen alle Gefahren versichert ist. Der darüber hinausgehende Betrag wird nur noch gegen Katastrophenrisiken wie Feuer, Blitzschlag und Explosion versichert also gegen Gefahren, durch die der Bestand eines Museums vollkommen vernichtetet werden kann. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit von Selbstbehaltsmodellen: Eine Möglichkeit ist, dass das Museum einen Teil des Schadens selbst trägt (Abzugsfranchise), eine andere Möglichkeit ist, dass das Museum einen Schaden bis zu einer vereinbarten Höhe trägt, den Schaden jedoch voll ersetzt bekommt, wenn er diese Höhe überschreitet (Integralfranchise). Alternativ wird in einigen Fällen auch die so genannte Staatshaftung oder Länderhaftung eingesetzt. D.h. das jeweilige Bundesland übernimmt an Stelle des Kunstversicherers die Haftung für eventuell auftretende Schäden. In der Praxis hat sich dieses Modell nicht bewährt, da der Staat bzw. die Länder nicht in der Lage sind, die Aufgaben wie Sicherungskonzepte, Layerkonzepte, Policenerstellung und natürlich Schadenabwicklungen professionell und zügig abzuwickeln. Daneben wird mehr und mehr erkannt, das sich in Zusammenarbeit mit professionellen Kunstversicherern eine Ausgaben einsparen lassen, vor allem was eine optimierte Sicherheitstechnik und die Vermeidung von Schäden angeht.
Im Zuge von zahlreichen, in den letzten Jahren entwickelten Public- Private- Partnership Konzepten, haben sich moderne Lösungsoptionen in Zusammenarbeit mit den führenden Kunstinstitutionen und Kunstversicherern entwickelt. Die oberste Zielsetzung aller Beteiligten: Kulturgüter langfristig zu schützen und zu sichern.
Man unterscheidet zwischen Vollwert- und Erstrisikoversicherungen: Eine Vollwertversicherung versichert den durch Kunstsachverständige ermittelten Gesamtwert an Kunstgegenständen. Eine Versicherungsform, die auch auf Sonderausstellungen angewandt wird, da die Leihgeber in den häufigsten Fällen eine Allgefahrendeckung für den vollen deklarierten Wert ihrer Objekte verlangen. Im Gegensatz hierzu liegt die Versicherungssumme bei einer Erstrisikoversicherung unter dem Versicherungswert. Schäden werden dadurch nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe reguliert.
Eine weitere Versicherungsform ist die Layerdeckung, bei der ein Sockelbetrag gegen alle Gefahren versichert ist. Der darüber hinausgehende Betrag wird nur noch gegen Katastrophenrisiken wie Feuer, Blitzschlag und Explosion versichert also gegen Gefahren, durch die der Bestand eines Museums vollkommen vernichtetet werden kann. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit von Selbstbehaltsmodellen: Eine Möglichkeit ist, dass das Museum einen Teil des Schadens selbst trägt (Abzugsfranchise), eine andere Möglichkeit ist, dass das Museum einen Schaden bis zu einer vereinbarten Höhe trägt, den Schaden jedoch voll ersetzt bekommt, wenn er diese Höhe überschreitet (Integralfranchise). Alternativ wird in einigen Fällen auch die so genannte Staatshaftung oder Länderhaftung eingesetzt. D.h. das jeweilige Bundesland übernimmt an Stelle des Kunstversicherers die Haftung für eventuell auftretende Schäden. In der Praxis hat sich dieses Modell nicht bewährt, da der Staat bzw. die Länder nicht in der Lage sind, die Aufgaben wie Sicherungskonzepte, Layerkonzepte, Policenerstellung und natürlich Schadenabwicklungen professionell und zügig abzuwickeln. Daneben wird mehr und mehr erkannt, das sich in Zusammenarbeit mit professionellen Kunstversicherern eine Ausgaben einsparen lassen, vor allem was eine optimierte Sicherheitstechnik und die Vermeidung von Schäden angeht.
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