Besteuerung von Kunstgegenständen

"Das wichtigste staatliche, strukturelle Förderinstrument für die Kultur"

Die Verbände erhalten beim Kampf um die ermäßigte Mehrwertsteuer für Kunstgegenstände inzwischen auch Rückhalt durch die Politik. Wir sprachen mit der Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), Birgit Maria Sturm.
KMN: Frau Sturm, die Europäische Union forderte jüngst von Deutschland die Abschaffung seiner Sonderrolle bei der Besteuerung von Kunstgegenständen, droht sogar mit Strafen. Können wir uns dem überhaupt widersetzen?
 
Birgit Maria Sturm: Das müssen wir sogar, dazu sind gerade wir als Verband schließlich da. Die EU hat die Vertragsstrafenandrohung gegen Deutschland als Pressemitteilung in die Welt gesetzt - eine Begründung wird angeblich nachgeliefert, und die werden wir entsprechend zerpflücken. Aber der BVDG ist natürlich schon jetzt hochaktiv. Es ist doch interessant, dass es in der deutschen Kulturlandschaft bis in höchste Politikkreise eine deutliche Solidaritätsadresse für den Erhalt der reduzierten Mehrwertsteuer gibt. Vor einigen Tagen äußerte sich Monika Grütters, die Vorsitzende des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages, im Berliner Tagesspiegel. Und die Pressemitteilung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann befindet sich auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung. Daran erkennen Sie, dass sich nicht nur die Kulturverbände wie der Deutsche Museumsbund oder wir uns widersetzen, sondern auch Regierung und Parlament die Kunst ernsthaft bedroht sehen und die Pläne der EU entsprechend ablehnen. Insofern gibt es einen großen politischen Rückhalt für unsere Position. Der ermäßigte Steuersatz auf Kunstgegenstände war immer Konsens und Bestandteil der deutschen Steuergesetzgebung. Er ist das wichtigste staatliche, strukturelle Förderinstrument für die Kultur insgesamt und es gibt überhaupt keinen Grund, daran etwas zu ändern.
 
KMN: Aber andere EU-Länder haben diese Ermäßigung nicht, ohne dass es offenkundig dem dortigen Kunstmarkt schaden würde.
 
Sturm: Einige haben sie schon. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Es ist so, dass die EU aus Wettbewerbsgründen eine Harmonisierung bei der Steuergesetzgebung in den Mitgliedsländern erreichen möchte. Sie hat aus unerfindlichen Gründen die bildende Kunst in der Mehrwertsteuerrichtlinie vor Jahren aus dem Katalog der Waren, für die eine ermäßigte Umsatzsteuer angewandt werden darf, klammheimlich gestrichen. Trotzdem galt die Ermäßigung in Deutschland nach wie vor. Aber wir argumentieren auch gar nicht fiskalpolitisch, sondern ausschließlich kulturpolitisch. Es muss möglich sein - und dafür muss sich die Bundesregierung engagieren -, dass das Subsidiaritätsprinzip im Rahmen der Kultur erhalten bleibt.
 
 
KMN: Glauben Sie, dass es auch Kulturpolitiker in der EU gibt, die mit dieser Fiskalpolitik nicht einverstanden sind? Anders gefragt: besteht die Hoffnung, dass man mit Hilfe von Kulturpolitikern aus anderen europäischen Ländern das Ansinnen der Kommission verhindern kann?
 
Sturm: Das ist sehr zu hoffen. Die Künstler und Galerien jedes europäischen Landes sollten insofern ihre Kulturpolitiker entsprechend "anspitzen". Wir haben jedenfalls die europäischen Galerienverbände über die Situation informiert. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass jemand, der ernsthaft für den breiten Zugang zur Kultur und das Wohlergehen des Kunstmarkts eintritt, sich nicht in einer solchen Situation dafür konkret engagiert. Haushalts- und Steuerpolitik kollodiert hier mit einem genuinen kulturpolitischen Interesse, das Priorität haben muss, wenn sich die Länder nicht nur als Wirtschafts- sondern auch als Kulturnationen verstehen.
 
KMN: Wie sehr ist die Sorge berechtigt, dass der Handel mit Kunstgegenständen durch die Steuererhöhung erschwert werden würde? Befürchten Sie schlechtere Marktbedingungen?
 
Sturm: Massiv. Man kann es sich doch ausrechnen: wenn eine Galerie eine Zeichnung für 1000 Euro verkauft, müßte sie dann 190 statt 70 Euro Mehrwertssteuer an den Fiskus zahlen. Das muss man sich einmal vorstellen! Wer soll diese unglaubliche Differenz eigentlich auffangen? In Deutschland ist es so, dass die Galerien ihre Künstler stark an den Umsätzen beteiligen. Meist gilt eine 50 : 50 - Regel. Damit würde sich beider Einnahmesituation massiv verschlechtern. Viele Galerien hierzulande haben bereits wirtschaftliche Schwierigkeiten, sich mit der Kunst im Markt zu behaupten. In einer Studie vor 2 Jahren hat man beispielsweise 400 Berliner Galerien nach ihrer Einnahmesituation befragt. Man hat festgestellt, dass die Hälfte davon noch nicht einmal 50.000 Euro Jahresumsatz erzielt. Das ist durchaus übertragbar auf die Galerienszene in anderen größeren Städten in Deutschland.
 
KMN: Möglicherweise haben sich aber gerade in Berlin einige in einen Kunstmarkt begeben, der so viele Anbieter schlicht nicht verträgt.
 
Sturm: Das ist durchaus möglich. Eine Galerie ist ja nicht nur dazu da, Kunst auszustellen, sondern dafür auch einen Markt zu entwickeln und Sammler bzw. Käufer zu finden. Sicherlich haben manche diesen Aspekt unterschätzt. Nichtsdestotrotz braucht die Kunstlandschaft in Deutschland die Galerien, denn sie sind für die meisten Künstler die erste Anlaufstelle, um öffentlich überhaupt wahrgenommen zu werden und in den Markt zu kommen. Insofern hat jede Galerie ein Existenzrecht. Wir können es ja in Deutschland, das extrem künstleraffin ist, nur begrüßen, dass es parallel zu den Künstlern eine so engagierte Galerienszene gibt, die für die Kunst bereit ist, sich immer wieder hohen wirtschaftlichen Risiken auszusetzen.
 
KMN: Wie haben Ihre Mitglieder, die Galeristen und Kunsthändler, auf die Nachricht aus Brüssel reagiert?
 
Sturm: Sehr heftig. Wir betreiben eine intensive Kommunikation im BVDG, intern und extern. Wir haben unsere Mitglieder über die Strafandrohung der EU informiert, ebenso über die kulturpolitische Solidarität, die es hierzulande glücklicherweise gibt - auch seitens der Medien übrigens. Wir haben viel Resonanz mit klaren Äußerungen erhalten, dass man im Falle der Umsetzung dieser EU-Pläne einen Galeriebetrieb nicht aufrecht erhalten kann. Man ist nicht in der Lage, die Differenz, die ich Ihnen vorgerechnet habe, aufzufangen. Sie können gerade im mittleren Preissegment Kunst nicht verteuern. Christian Boros, einer der bekanntesten Sammler Deutschlands, sagt klipp und klar: Wenn dieses unmögliche Gesetz beschlossen wird, werde ich leider für 12% weniger Kunst kaufen können. Also: cui bono? Weder den Künstlern, noch den Galeristen, den Sammlern nicht und auch nicht dem Kunstpublikum! Und eventuelle Mehreinnahmen würden auf Nimmerwiedersehen im Staatshaushalt versickern.
 
KMN: Offenkundig kann man dem auch über den Vorsteuerabzug nicht viel entgegensetzen
 
Sturm: Sicherlich gibt es dieses steuerliche Instrument, aber dennoch müssten die Galerien im Endeffekt sehr viel mehr an das Finanzamt abführen. Sie dürfen im übrigen nicht vergessen, dass Galerien auch Künstlersozialabgabe zahlen und damit zur sozialen Sicherung der Künstler beitragen. Die Künstlerförderung, die Galerien leisten, ist also sehr vielfältig. Unser Land und damit die Politik muss dafür sorgen, dass diese lebendige Kunstszene erhalten bleibt. Die ermäßigte Mehrwertsteuer ist hierfür eine entscheidende Voraussetzung.
 
 
 
Das Interview führte Dirk Heinze, Redakteur, Kulturmanagement Network
 

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