07.02.2014

Autor*in

Diana Stört
Rückblick Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen 2013

Open Access für Museen und Sammlungen - Die Tagung der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen 2013

Museen, Archive, Bibliotheken und andere kulturelle Einrichtungen wie Parks und Sammlungen stehen im Zeitalter der Digitalisierung vor neuen Herausforderungen. Zahlreiche rechtliche, ethische, kulturpolitische, aber auch technische und personelle Fragen begleiten den vielschichtigen Prozess der rasanten open-access-Entwicklung in den letzten Jahren. Diesen Themen widmete sich die Tagung der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen (KNK) mit dem Titel Open Access Konsequenzen und Chancen für Museen und Sammlungen vom 12. bis 13. Dezember 2013 im Bauhaus Dessau
Im Zentrum der Tagung am 12. und 13. Dezember 2013 am Bauhaus Dessau standen zum einen die Frage nach dem Selbstverständnis der eingeladenen Kulturinstitutionen in Bezug auf Open Access und zum anderen der Austausch über die bisherigen Erfahrungen innerhalb des Digitalisierungsprozesses. In insgesamt drei Sektionen wurde zunächst das Spannungsfeld zwischen realem Objekt und Digitalisat aus verschiedenen Perspektiven untersucht, um in der zweiten Sektion über die Zukunft analoger Sammlungsmodelle in den neuen digitalen Wissensräumen zu diskutieren. In der dritten Sektion wurden Rahmenbedingungen für Museen und Sammlungen auf dem Weg zum Open Access aufgezeigt. Ziel war es, konkrete Handlungsbedarfe der Kultureinrichtungen zu ermitteln, um im Netzwerk der KNK auf national übergreifender Ebene wesentliche Problemstellungen des Digitalisierungsprozesses voranzubringen.
 
Nach den Grußworten der stellvertretenden Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau, Dr. Regina Bittner, und des Abteilungsleiters im Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Matthias Puhle, begann die Tagung mit zwei Impulsreferaten, die aus informations- und medienwissenschaftlicher Sicht den Zugang auf das kulturelle Erbe analysierten. Mit einem Überblick zur Geschichte des Urheberrechts auf der einen und des Menschenrechts auf Zugang zum kulturellen Erbe auf der anderen Seite erläuterte der Informations- und Medientheoretiker Wolfgang Coy die Entstehung des gegenwärtigen Konflikts zwischen Urheberrecht und Open Access. Obwohl wir bereits in einer digitalen Welt leben, sei das Thema in der Politik noch nicht ausreichend präsent, kritisierte Coy. Mit dem Zugriff auf ein Digitalisat hätten wesentliche Grundannahmen des Urheberrechts wie die Unterscheidung zwischen Kopie und Original nicht länger Bestand. Zentrale Aufgabe wäre es nun, zu klären, welche neuen Rechte und Pflichten aus dieser Tatsache entstehen und wie kulturelle Teilhabe im Zeitalter der Digitalisierung gewährleistet werden kann.
 
Chancen und Risiken des Open Access liegen für den Medientheoretiker Wolfgang Ernst auf einer anderen Ebene. Am Beispiel von Kunstinstallationen zeigte er, wie mittels mathematischer Algorithmen und subjektiv-menschlicher Ordnungskriterien neue Erkenntnisse und Darstellungsformen von digitalen Objekten erzeugt werden können. Mit diesem Ansatz kritisierte er die Scheinhaftigkeit der Repräsentation in digitalen Medien ebenso wie traditionelle archivalische Ordnungsschemata. Gleichzeitig machte Ernst in seinem Beitrag aufmerksam auf die kulturelle Dimension im Umgang mit den neuen Medien und warnte vor dem Anspruch des unverzüglichen und umfassenden Zugangs zu Wissen im Zuge des Open Access. Seine Empfehlung für Kultureinrichtungen lautete, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, aber gleichzeitig eine Limitierung im Zugang zu den Objekten zu bewirken. Museen sollten gleichsam als Agenturen der Entschleunigung bewusst Objekte zur Präsentation auswählen,. Ernst befürchtet andernfalls einen Werteverlust des europäischen Kulturbegriffs durch Beliebigkeit und Schnelllebigkeit.
 
Zwischen Ding und Web: das Digitalisat
 
In der ersten Sektion griff die Kunsthistorikerin Renate Buschmann die Problematik des Spannungsfeldes von Original und Kopie auf, ein Thema, das sich als roter Faden durch die gesamte Tagung zog. Die Medienkunst des 20. Jahrhunderts, insbesondere die Videokunst, stelle den Begriff der Aura im Sinne Walter Benjamins in Frage. Videokünstler bewahren beispielsweise meist mehrere Masterbänder ein und desselben Kunstwerks. Zudem müssen Videokunstwerke unweigerlich neu abgespeichert werden, um sie angesichts der rasanten Entwicklung von Hard- und Software vor dem Verlust zu bewahren. Die Begriffe der Originalität und Einmaligkeit würden daher durch Authentizität und Identität, die auf den künstlerischen Ausdruckswillen abheben, ersetzt. Für die Medienkunst müsse daher nicht nur die klassische Einstellung, Reproduktion stelle einen Werteverlust dar, ad acta gelegt, sondern die Entwicklung von technischen Standards vorangetrieben werden, damit die Werke adäquat so wie vom Künstler intendiert in der digitalen Welt präsentiert werden können.
 
Kay Kohlmeyer und Arie Kai-Browne stellten zwei 3-D-Visualisierungs-Pilotprojekte aus der Archäologie vor und berichteten über die technischen Entwicklungen auf diesem Gebiet. Vorteile der digitalen Dokumentation von Grabungsprojekten lägen beispielsweise im Erkenntnisgewinn durch die optische Verstärkung und der verbesserten Rekonstruktion von Objekten. Jedoch können entscheidende Informationen wie Materialeigenschaften oder das Innere eines Objektes nicht digital vermittelt werden. 3-D-Visualisierung könne nicht das Original ersetzen. Die materiale Welt der archäologischen Objekte und die digitale Welt der Information über Objekte sollten daher streng voneinander getrennt werden.
 
Der dritte Beitrag der Sektion befasste sich mit der geltenden rechtlichen Situation in Bezug auf digitale Angebote von Kultureinrichtungen. Der Jurist Martin Schaefer gab anhand von Beispielen aus der Praxis einen vertiefenden Einblick in die Problematik des Urheber- und Medienrechts. Zahlreiche Fragen würden aufgeworfen, wenn kulturelle Einrichtungen urheberrechtlich geschützte Objekte im Netz präsentieren wollen, beispielsweise die oft unterschätzte Zahl der verschiedenen Rechteinhaber von Fotos. Nicht zu vergessen seien aber auch die Rechte, welche die Kulturinstitutionen selbst an ihren eigenen Angeboten hätten. Schaefer vertrat in Bezug auf einen allgemeinen Zugang zum kulturellen Erbe die Auffassung, kommerzielle Nutzer digitaler Angebote von Kultureinrichtungen sollten einen finanziellen Beitrag leisten, wenn sie mit öffentlich finanzierten Kulturgütern Umsätze generieren.
 
Von der Sammlung zum Wissensraum: Open Access
 
Die zweite Sektion beschäftigte sich mit dem Verhältnis traditioneller musealer Sammlungen zu den virtuellen Wissensräumen des Open Access. Einleitend erläuterte der Kulturwissenschaftler Christian Kassung die Unterschiede von realer Objektpräsentation in einer Ausstellung zu den in den neuen Medien entstehenden "Wissensräumen". Am Beispiel von Sammlungen in Technikmuseen machte Kassung deutlich, wie starre räumliche Ordnungen mithilfe digitaler Angebote durchbrochen werden können. Mit "Information2Go" entstehe die Möglichkeit einer selbstbestimmten Navigation durch die Ausstellungsräume und darüber hinaus.
 
Die Anthropologin Haidy Geismar berichtete von den Bemühungen der Ethnographie-Sammlungen des University College London, Originale mittels digitaler Hilfsmittel in gelebte Herkunftszusammenhänge einzubetten und somit zu rekontextualisieren. Zugleich arbeitet Geismar an einer neuen Lesart des Begriffes der Aura. Sie zeigte, wie digitale Objekte über die visuelle Komponente hinaus mit anderen sinnlichen Wahrnehmungen und kulturellem Wissen angereichert werden, etwa mittels Aufnahmen originaler Gesänge oder Interviews. Der transkulturelle Austausch, mit dessen Hilfe den ursprünglichen Besitzern der Objekte etwas zurückgegeben wird und die heutigen Besitzer etwas über die korrekte Handhabung der Objekte lernen, sei bei dieser Herangehensweise von essentieller Bedeutung.
 
Am zweiten Tag skizzierte der Zoologe Wolfgang Wägele die speziellen Anforderungen an Open Access-Präsentationen von digitalen Beständen in den Forschungsmuseen der Leibniz Gemeinschaft und für Naturkundemuseen im Allgemeinen, deren digitale Angebote sich in erster Linie an Forscher richten. Die Bemühungen zielten unter anderem darauf ab, unterschiedliche, Online-Portale und Datenbanken in einem Meta-Portal zu vereinen, um so die Wissensbereitstellung im Open Access zu erleichtern. Trotz der vielversprechenden Entwicklungen in den letzten Jahren seien aber erst 5% der Sammlungen digital publiziert, angesichts der umfangreichen Bestände und der begrenzten zeitlichen und finanziellen Ressourcen der Museen müsse eine Auswahl getroffen werden. Digitale Angebote seien insgesamt gesehen ein wichtiges Recherchehilfsmittel, Probleme lägen eher in den Fragen nach der langfristigen Sicherung und der notwendigen Aktualisierung der Daten.
 
Dem stellte Wolfgang Trautwein aus archivalischer Perspektive die Problematik von Künstlernachlässen im Archiv der Akademie der bildenden Künste entgegen. Ausgehend vom geregelten Zugang zu Beständen des Archivs zeigte Trautwein auf, welche rechtlichen Probleme auftreten, wenn Archivmaterialien im Netz frei zugänglich gemacht würden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Archiv und Künstlern und Erben werde dabei beeinträchtigt. Gegenbeispiele von Künstlern, die ihre Werke nur noch online publizieren, führten jedoch mittlerweile zu hybriden Lösungen für das Archiv, indem manche Dinge veröffentlicht werden, andere nicht. Zu Schwierigkeiten führe dies nicht zuletzt im Hinblick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs, der sich schon jetzt zum großen Teil an dem Wissen orientiert, das im Netz verfügbar ist. Als Fazit stellte Trautwein fest, eine Digitalisierung der Bestände sei schon aus rein restauratorischen Gründen wünschenswert, die Publikation solcher Daten jedoch rechtlich und finanziell schwer umsetzbar.
 
Sammlungen und neue Medien: Sprungbrett und Stolperstein
 
In der dritten Sektion stellten Mathias Schindler und Barbara Fischer die Ziele von Wikimedia vor. Anhand von Beispielprojekten erläuterten sie die Chancen des Community Sourcing, der interaktiven Forschungsarbeit in der virtuellen Gemeinschaft. Insbesondere Social Tagging (Verschlagwortung durch viele verschiedene Nutzer) und Citizen Science (Beteiligung von Laien an der Lösung von Forschungsproblemen) ermöglichten neue Erkenntnisse, verbesserte Auffindbarkeit der Objekte im Netz und die Rekrutierung neuer finanzieller Förderer. In der anschließenden Diskussion wurde die große Meinungsvielfalt unter den Teilnehmern in Bezug auf Freie Lizenzen deutlich. Neben der Auffassung, ein kostenloser Zugang zum kulturellen Erbe sei nicht möglich, solange Museen unter Ökonomisierungszwängen stünden, gab es andere Erfahrungsberichte aus Museen, die gerade durch die Öffnung ihrer Sammlungen im Netz neue Fördermöglichkeiten erhalten. Auch die Möglichkeiten und Grenzen von Citizen Science wurden diskutiert. Während einige Museen Bürger intensiv in ihre Forschungsarbeit mit einbeziehen, könnten beispielsweise Archive schon aus rechtlichen Gründen oft nicht auf die Hilfe durch interessierte Laien zurückgreifen.
 
Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek (dnb), unterstrich in ihrem Beitrag die Bedeutung der Public Domain-Strategie, für die Europeana seit Jahren kämpft. Sie erläuterte das Data Exchange Agreement von über 200 Partnern der Europeana vom Juli 2013. Dieses garantiere, dass keine kommerzielle Nutzung der Daten durch Europeana stattfindet und die Partner weiterhin ihre Metadaten verkaufen können. Argumente, Public Domain-Material frei anzubieten, lägen vor allem in dem enormen Wissens- und Kreativitätszuwachs der letzten Jahre.
 
Im anknüpfenden Statement zu Möglichkeiten und Kosten des digitalen Zugangs berichtete die stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Digitalen Bibliothek (ddb), Ellen Euler, aus juristischer Perspektive über die Schwierigkeiten im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Sie mahnte eine Änderung des Urheberrechts auf europäischer Ebene an und ermutigte die Kultureinrichtungen, der Politik die notwendigen Erfordernisse aufzuzeigen.
 
Die Kultur- und Kommunikationswissenschaftlerin Barbara Dierickx sprach in ihrem Vortrag ebenfalls die rechtlichen Schwierigkeiten in Bezug auf die Veröffentlichung von Digitalisaten an nun aus der Perspektive des PACKED Centre of Expertise in Digital Heritage Brüssel. Am Beispiel verschiedener Digitalisierungsprojekte stellte sie Lösungen vor, die den Umgang mit Creative Commons-Lizenzen erleichtern. Auf der Internetseite von PACKED können Beispielverträge und Anleitungen zum Thema Copyright heruntergeladen werden, die sich als hilfreich für Künstler und Kulturinstitutionen erwiesen haben. Sie konstatierte, der korrekte Umgang mit Rechten im Netz sei nicht leicht zu bewältigen, man könne jedoch nur gemeinsam Lösungen erarbeiten.
 
Anschließend fasste der Anwalt für Urheber-, Medien- und IT-Recht Christian Czychowski die aktuellen Rechtsbestimmungen in Bezug auf Open-Content-Lizenzen zusammen. Im Unterschied zu den klassischen Urheber- und Verwertungsrechten müssten neue Lösungen für Web-Lizenzen entwickelt werden. Er empfahl Kultureinrichtungen, sich stärker in den gesetzgeberischen Prozess zur Gestaltung der rechtlichen Grundlagen einzubringen. Es sei für Kultureinrichtungen unerlässlich, eigene Open Access-Regelungen aufzustellen und Strategien zu entwickeln.
 
In der Abschlussrunde des ersten Tages wurde deutlich, dass die Möglichkeiten des Open Access von den Kulturinstitutionen vielseitig interpretiert und ausgelotet werden und sie ihre Rolle als Bewahrer von Unikaten angesichts der verschiedenen Open-Access-Entwicklungen neu definieren müssten. Museen, Sammlungen und Archive unterschieden sich dabei in mancher Hinsicht von Bibliotheken, die bereits veröffentlichtes und vervielfältigtes Material verwahren. Beim Diskurs über Open Access müsse daher jeweils differenziert werden zwischen den verschiedenen Institutionen.
 
Ferner wurde nach den Zielgruppen von Open Access-Angeboten gefragt. Einige Einrichtungen richten sich fast ausschließlich an Forscher, andere an die breite Öffentlichkeit. Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Entwicklung der Digitalisierung die Nutzer nicht vom persönlichen Besuch abhalte, Open-Access-Angebote böten nur einen alternativen Zugang. Manche Museen konstatierten in der Diskussion einen Zuwachs von Besuchern durch Online-Portale, für andere spielt der Zugang über Portale derzeit eine untergeordnete Rolle.
 
Angemahnt wurde eine medienkritische Haltung von Kultureinrichtungen als Bewahrern der Originale. Schwierigkeiten sah man vor allem im Bereich des Urheberrechts und in der Frage der kommerziellen Nutzung von digitalen Angeboten. Hier könne die Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen (KNK) einen Beitrag leisten, indem sie Vorschläge zu den rechtlichen, technischen, ökonomischen und kulturellen Rahmenbedingungen von Open Access in die politische Diskussion einbrächte.
 
Im Podiumsgespräch am zweiten Tag wurde noch einmal die notwendige Veränderung der derzeitigen Rechtslage betont. Kontraproduktiv für Open-Access-Strategien in Kultureinrichtungen seien vor allem die langwierigen Prozesse der Rechteklärung, derweil sich die technischen Möglichkeiten ungebremst weiterentwickelten. Zwar wäre positiv zu konstatieren, dass das Thema in der Politik angekommen sei, jedoch seien konkrete Regelungen noch gänzlich offen. Zudem sei eine Rückbesinnung auf die eigentlichen Werte des kulturellen Erbes im Sinne der von Wolfgang Ernst vorgeschlagenen Entschleunigung der Digitalisierung unbedingt zu beachten. Niggemann wies dies zurück, es sollte dem Nutzer überlassen bleiben, eine Auswahl zu treffen. Ein weiteres Thema war die kommerzielle Nachnutzung von Open-Access-Beständen aus dem kulturellen Sektor. Inwieweit sollten beispielsweise Kreative für die Nutzung zahlen? Zu dieser Problematik könnte die KNK einen Workshop ihrer Mitglieder veranstalten. Kultureinrichtungen hätten die Kompetenz, Standards festzulegen, an denen sich Institutionen in ganz Deutschland orientieren könnten.
 
Weitere Informationen
 
Eine Tagungsdokumentation und ab Ende Januar auch ein Video sind hier zu finden.
Nähere Informationen zum Thema Digitalisierung der KNK gibt es hier
 
Eine Broschüre mit Tagungsdokumentation und CD kann ab Ende Januar 2014 kostenlos bestellt werden bei
Katrin Dziekan/Projektkoordination der KNK: dziekan@konferenz-kultur.de
 
Dr. Diana Stört ist Literatur- und Kulturwissenschaftlerin und Inhaberin von IDEA TEXTURA Wissenschaftskommunikation und Lektorat.
 
Stand: 10.01.2014
 

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