Kulturvermittlung
Internationales Promotionskolleg
Im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Université Aix-Marseille und der Universität Hildesheim wird zum 1. Dezember 2013 das internationale Promotionskolleg "Kulturvermittlung / Médiation Culturelle de lArt" mit jeweils 5 Plätzen eingerichtet.
Das Promotionskolleg richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die mit einem Universitätsabschluss die Berechtigung zur Promotion erworben haben. Voraussetzung ist eine überdurchschnittliche Note im Masterabschluss oder eines vergleichbaren universitären Abschlusses und die Einreichung eines Exposés in zwei Sprachen. Dieses muss neben einer passenden inhaltlichen Fragestellung auch den Bezug zum deutsch-französischen Promotionsverlauf darlegen. Nachweise der Sprachkenntnisse, ein themenbezogener Lebenslauf sowie eine Publikationsliste sind ergänzend vorzulegen. Vorzugsweise richtet sich das Programm an die Absolventen des Hildesheimer oder anderer deutsch- französischer Masterprogramme. Darüber hinaus ist es jedoch für fachlich passende Projekte offen. Das Thema des Promotionsvorhabens soll einem der unten genannten Bereiche zugeordnet werden können.
Das Promotionskolleg gliedert sich in die folgenden Themenbereiche, die alle einen Fokus auf die Reflexion von Formaten und Diskursen von Kulturvermittlung / Médiation Culturelle de lArt setzen:
- in Frankreich (für Promovenden der Universität Hildesheim) oder
- in Deutschland (für Promovenden der Université Aix-Marseille) oder
- im deutsch-französischen Vergleich (Promovenden beider Universitäten) oder
- im Kontext des Mittelmeerraumes (Promovenden beider Universitäten)
Die Förderung im Rahmen des Promotionskollegs umfasst einerseits ein Stipendium als Mobilitätsbeihilfe von maximal 18 Monaten in der Partnerlandphase in Höhe von 600 Euro monatlich, andererseits die Option zur Teilnahme an exklusiven Programmpunkten der kulturpolitischen Debatten im Rahmen des UNESCO Chairs "Cultural Policy for the Arts in Development" am Institut für Kulturpolitik der Universität Hildesheim.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
a) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
b) Kopie der Urkunde über den Universitätsabschluss
c) Lebenslauf einschließlich eines wissenschaftlichen Werdegangs
d) Ein Exposé im Umfang von ca. 10-15 Seiten, welches das Promotionsvorhaben prägnant darstellt, begleitet durch eine Übersetzung entweder in Deutsch oder Französisch.
e) Ein Motivationsschreiben, das aufzeigt, warum die Bewerberin / der Bewerber die Aufnahme in das Kolleg anstrebt und welche Erwartungen damit verbunden sind
f) Ein Arbeitsprogramm und einen Zeitplan für das Promotionsvorhaben
g) Ein Gutachten einer Professorin / eines Professors
h) Eine Betreuungszusage für das Promotionsverfahren, falls vorhanden
b) Kopie der Urkunde über den Universitätsabschluss
c) Lebenslauf einschließlich eines wissenschaftlichen Werdegangs
d) Ein Exposé im Umfang von ca. 10-15 Seiten, welches das Promotionsvorhaben prägnant darstellt, begleitet durch eine Übersetzung entweder in Deutsch oder Französisch.
e) Ein Motivationsschreiben, das aufzeigt, warum die Bewerberin / der Bewerber die Aufnahme in das Kolleg anstrebt und welche Erwartungen damit verbunden sind
f) Ein Arbeitsprogramm und einen Zeitplan für das Promotionsvorhaben
g) Ein Gutachten einer Professorin / eines Professors
h) Eine Betreuungszusage für das Promotionsverfahren, falls vorhanden
Die Sprachen des Promotionskollegs sind Deutsch und Französisch.
Die Bewerbung mit den oben genannten Unterlagen ist bis zum 15. Oktober 2013 einzureichen. Die Nachreichfrist für die Vorlage des vollständigen Universitätsabschlusses ist der 31. Dezember 2013.
Alle Unterlagen sind zu richten an:
Universität Hildesheim
Institut für Kulturpolitik
Prof. Dr. Wolfgang Schneider
Marienburger Platz 22
31141 Hildesheim
Institut für Kulturpolitik
Prof. Dr. Wolfgang Schneider
Marienburger Platz 22
31141 Hildesheim
Detailfragen können an folgende Person gerichtet werden:
Julia Krettek doppelmaster@uni-hildesheim.de
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