Ausschreibung
Förderung für steirische Kultureinrichtungen und -projekte
Das Land Steiermark schreibt eine mittelfristige Fördervereinbarung für steirische Kultureinrichtungen und Kulturprojekte für den Zeitraum 2013 bis 2015 aus. Einsendeschluss ist der 10. Juni 2012.
Auf Initiative von Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann hat die Landesregierung einstimmig beschlossen, dass es auch in Zukunft mehrjährige Förderverträge für die freie Kulturszene in der Steiermark geben soll. Der Kulturförderungsbeirat hat den Vorschlag gemacht, künftig für die mehrjährigen Förderverträge keine bürokratische Evaluierung jedoch einen offenen künstlerfreundlichen Call nach klaren Kriterien durchzuführen. Kontinuität ist wichtig, es muss aber auch Neues möglich sein. In Zukunft soll ein mehrjähriger Fördervertrag nicht nur die Basisfinanzierung ermöglichen, sondern auch Projektkosten abdecken. Im Kulturbudget soll so mehr Raum für junge, neue Projekte und auch Experimentelles entstehen.
Ausschreibungskriterien:
BewerberInnen: Regionale Kulturinitiativen und Vereine der Freien Szene"
Förderwürdigkeit nach dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005"
Nachgewiesene kontinuierliche Tätigkeit während mindestens der letzten drei Jahre
Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung (von bereits gewährten Förder-mitteln) bis zum Stichtag der Abrechnung
Grundvoraussetzungen:
Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzung zur Realisation des Projektes
Gemeinnützigkeit
Projekt-Inhalt und Projekt-Ziel klar definiert
Detaillierter Kosten-/Finanzierungs-Plan (jeweils gesondert!) für die Jahre 2013, 2014 und 2015
Künstlerische Qualität / kulturelle Qualität, professionelle Umsetzung
Steiermark-Bezug: Projekt wird in der Steiermark realisiert und / oder mit / von in der Steiermark lebenden KünstlerInnen
Nähere Informationen finden Sie hier.
Ausschreibungskriterien:
BewerberInnen: Regionale Kulturinitiativen und Vereine der Freien Szene"
Förderwürdigkeit nach dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005"
Nachgewiesene kontinuierliche Tätigkeit während mindestens der letzten drei Jahre
Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung (von bereits gewährten Förder-mitteln) bis zum Stichtag der Abrechnung
Grundvoraussetzungen:
Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzung zur Realisation des Projektes
Gemeinnützigkeit
Projekt-Inhalt und Projekt-Ziel klar definiert
Detaillierter Kosten-/Finanzierungs-Plan (jeweils gesondert!) für die Jahre 2013, 2014 und 2015
Künstlerische Qualität / kulturelle Qualität, professionelle Umsetzung
Steiermark-Bezug: Projekt wird in der Steiermark realisiert und / oder mit / von in der Steiermark lebenden KünstlerInnen
Nähere Informationen finden Sie hier.
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