Unternehmer aufgepasst
Wiener Veranstaltungsgesetznovelle in Kraft
Das novellierte Gesetz bringt Erleichterungen für Unternehmer bei Kleinevents, in der Gastronomie und bei Bällen mit sich.
Wiener Unternehmer haben mit einer Flut an Regeln und Vorschriften zu kämpfen wenn es darum geht, auch nur im kleinen Rahmen eine Veranstaltung auszurichten - etwa in einer Gastwirtschaft oder in einem Hotel. Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen hat sich die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien gemeinsam mit dem Kulturressort der Stadt Wien massiv für eine Novellierung des Wiener Veranstaltungsgesetzes eingesetzt, zu welcher es schließlich gekommen ist.
Die Novelle wird nun wesentliche Erleichterungen für Veranstaltungen in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben bringen. Vor allem die Bewilligung einer Veranstaltung durch den Magistrat der Stadt Wien wird künftig entfallen.
Die neuen Bestimmungen gelten insbesondere für Konzert-, Theater- und Varieté-Veranstaltungen in kleinerem Rahmen, Tanzvorführungen, Wohltätigkeitsfeste und jahreszeitlich bedingte Volksfeste. Neu ist, dass in diesen Fällen für Gastgewerbetriebe, die selbst als
Veranstalter fungieren, bei einer maximalen Teilnehmerzahl von 300 Personen weder eine Bewilligung noch eine Anmeldung der Veranstaltung erforderlich sein wird, sofern eine bescheidmäßige
Eignungsfeststellung der Veranstaltungsstätte oder eine entsprechende Betriebsanlagengenehmigung vorliegt. Damit entfällt für eine Reihe von Veranstaltungen der Gastronomiebetriebe (inkl. Beherbergungsbetriebe wie z.B. Hotels) das kostspielige und zeitaufwändige Bewilligungsverfahren.
Eine zweite Erleichterung gibt es für Tanzveranstaltungen wie Bälle oder Clubbings. Diese werden mit Inkrafttreten der Novelle generell nur anmeldepflichtig und nicht mehr - wie zum Teil jetzt - bewilligungspflichtig sein.
"WIENER VERANSTALTUNGSGESETZ - NOVELLE 2009" - Ausweitung der anmeldefreien Veranstaltungen, ausführliche Erklärungen (PDF, 432 KB):
http://pdfveranstaltergesetznovelle.notlong.com
Die Novelle wird nun wesentliche Erleichterungen für Veranstaltungen in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben bringen. Vor allem die Bewilligung einer Veranstaltung durch den Magistrat der Stadt Wien wird künftig entfallen.
Die neuen Bestimmungen gelten insbesondere für Konzert-, Theater- und Varieté-Veranstaltungen in kleinerem Rahmen, Tanzvorführungen, Wohltätigkeitsfeste und jahreszeitlich bedingte Volksfeste. Neu ist, dass in diesen Fällen für Gastgewerbetriebe, die selbst als
Veranstalter fungieren, bei einer maximalen Teilnehmerzahl von 300 Personen weder eine Bewilligung noch eine Anmeldung der Veranstaltung erforderlich sein wird, sofern eine bescheidmäßige
Eignungsfeststellung der Veranstaltungsstätte oder eine entsprechende Betriebsanlagengenehmigung vorliegt. Damit entfällt für eine Reihe von Veranstaltungen der Gastronomiebetriebe (inkl. Beherbergungsbetriebe wie z.B. Hotels) das kostspielige und zeitaufwändige Bewilligungsverfahren.
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