08.03.2010

Autor*in

Reinhard Kriechbaum
Neuer Gesellschafter

SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft unterstützt Osterfestspiel GmbH

Die SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft (SLTG) soll nun tatsächlich Gesellschafter der neu zu gründenden Osterfestspiel GmbH werden. Das wurde am Freitag (5.3.) Nachmittag von LHStv. Wilfried Haslauer und Bürgermeister Heinz Schaden bestätigt.
In der Diskussion über die Details der notwendigen Neustrukturierung der Osterfestspiele zeichnet sich zwischen Stadt und Land eine Einigung ab, gaben Schaden und Haslauer bekannt. "Während im Grundsätzlichen bereits seit längerer Zeit Übereinstimmung über die Neustrukturierung herrscht, konnte nun auch über die Frage, in welcher Form sich die Tourismuswirtschaft in die Osterfestspiele einbringen wird, Einvernehmen hergestellt werden", heißt es in der Aussendung. Die SLTG wird also voraussichtlich jene Agenden übernehmen, für die eigentlich der Tourismusfonds der Wirtschaftskammer vorgesehen war. Da hatte sich aber, nachdem es so gut wie paktiert war, die Wirtschaftskammer quer gestellt. "Mit dem Aufsichtsrat der SLTG ist diese Beteiligung bereits vorabgeklärt. Ein dementsprechender formaler Beschluss befindet sich im Umlauf. Die Leistung der SLTG beschränkt sich auf die einmalige Entrichtung der Stammeinlage in der Höhe von 20.000 Euro", berichten Haslauer und Schaden. Für eine allfällige Verlustabdeckung seien doch Mittel aus dem Tourismusförderungsfonds vorgesehen: "Die Frage der Verlustabdeckung wird Gegenstand einer bereits für nächste Woche terminisierten Sitzung des Salzburger Tourismus Förderungsfonds sein."Gesellschafter der neuen Salzburger Osterfestspiel GmbH werden mithin das Land und die Stadt Salzburg, die SLTG, der Verein der Förderer der Osterfestspiele Salzburg und die Herbert von Karajan-Stiftung. Stadt, Land und Tourismusförderungsfonds sollen nach derzeitigem Stand der Verhandlungen eine Abdeckung des Verlustes bis zu einer Höchstgrenze von einer Million Euro pro Jahr übernehmen. Bevor die öffentliche Hand zahlt, so heißt es in der Aussendung aus dem Büro Haslauer, sollen "die vom Verein der Förderer der Osterfestspiele erwirtschafteten 'ordentlichen Erträge' (d.h. die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen abzüglich angemessener Aufwendungen) der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden". Erst danach also ist der Steuerzahler an der Reihe. Dass man überhaupt drauf hinweist, dass auch die Einahmen aus dem Freundeverein - das ist der Löwenanteil am Eigenertrag der Osterfestspiele - mit eingerechnet werden, lässt tief blicken. Das Selbstverständliche ist offenbar gar nicht so selbstverständlich, wie man meinen könnte.
 

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