01.04.2009
Serie

Kulturproze§§ - Folge 10

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer 1 x monatlich ein aktuelles Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Kommt ein Zuschauer in einem steil aufsteigenden Stufengang des Theaterinnen-raums, aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände (Hängenbleiben mit einem Fuß an der Rutschsicherung einer Stufe und Abgleiten des anderen Fußes), zu Fall, muss der Träger des Theater sich hierauf nicht einstellen. Eine Verpflichtung zur Anbringung eines Handlaufs für im Zuschauerraum aufsteigende Stufengänge besteht nicht. Der Träger des Theater ist nur verpflichtet, die allgemein zugänglichen Räumlichkeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und dies regelmäßig zu überprüfen. Urteil des OLG Jena vom 6.10.2005, Az.: 4 U 882 / 05

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