01.09.2008

Autor*in

Mechthild Meurer
Serie

Kulturproze§§ - Folge 3

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer 1 x monatlich ein aktuelles Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Nicht zulässig ist die Bezeichnung von Musikaufführungen mit "Galanacht des Musicals", wenn bereits ein anderer Veranstalter zuvor unter dem Titel "Die Nacht des Musicals ebenfalls abendliche Aufführungen mit Ausschnitten aus verschiedenen Musicalausschnitten anbietet. Die zeitlich frühere Bezeichnung "Die Nacht des Musicals" genießt Werktitelschutz. Zwischen der Benennung "Die Nacht des Musicals und "Galanacht des Musicals besteht die Gefahr der Verwechslung.

Das angesprochene Publikum misst dem Sinngehalt beider Titel eine hohe Ähnlichkeit zu, zumal die dargebotenen Werke identisch sind. Der Zusatz "Gala" ruft bei den Verbrauchern die Erwartung hervor, das eine gesteigerte festlichere Veranstaltung desselben Produzenten mit identischem oder ähnlichem Inhalt veranstaltet wird.

Die Verwendung der Bezeichnung "Galanacht des Musicals" kann der Erstveranstalter verbieten lassen, urteilte das OLG Köln mit Urteil vom 16.November 2007, AZ 6 U 114/07

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