Serie
Kulturproze§§ - Folge 6
In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer 1 x monatlich ein aktuelles Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Das Namensrecht einer Person (Klaus Kinski) umfasst auch den Anspruch gegen andere, als den Namens- und Künstlernamensträger, sich den entsprechenden Domainnamen registrieren zu lassen.
Nach dem Tod des Künstlers erlischt sein Namensrecht, dass auch den Künstlernamen schützt. Der Schutz seiner entsprechenden Domainregistrierung unter diesem Gesichtspunkt entfällt. Den Erben ist es nicht gestattet Schadensersatzansprüche gegen einen Dritte, wegen der Nutzung des entsprechenden Domainnamens, als Eingriff in das sog. postmortale Persönlichkeitsrecht und seine vermögenswerten Bestandteile geltend zu machen um so die Auseinandersetzung mit Leben und Werk des Verstorbenen zu kontrollieren oder zu steuern. Nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung wird eine solche Rechtsverletzung anzunehmen sein.
Dies gilt um so mehr, wenn der in Anspruch genommene Domainnutzer sich auch auf die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit berufen kann und die Gewinnerzielungsabsicht nur mitwirkend war.
Die Schutzdauer der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist nach dem Tode des Künstlers auf 10 Jahre begrenzt.
So urteilte der Bundesgerichtshof am 5.10.2006 , Az.: I ZR 277 / 03
Nach dem Tod des Künstlers erlischt sein Namensrecht, dass auch den Künstlernamen schützt. Der Schutz seiner entsprechenden Domainregistrierung unter diesem Gesichtspunkt entfällt. Den Erben ist es nicht gestattet Schadensersatzansprüche gegen einen Dritte, wegen der Nutzung des entsprechenden Domainnamens, als Eingriff in das sog. postmortale Persönlichkeitsrecht und seine vermögenswerten Bestandteile geltend zu machen um so die Auseinandersetzung mit Leben und Werk des Verstorbenen zu kontrollieren oder zu steuern. Nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung wird eine solche Rechtsverletzung anzunehmen sein.
Dies gilt um so mehr, wenn der in Anspruch genommene Domainnutzer sich auch auf die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit berufen kann und die Gewinnerzielungsabsicht nur mitwirkend war.
Die Schutzdauer der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist nach dem Tode des Künstlers auf 10 Jahre begrenzt.
So urteilte der Bundesgerichtshof am 5.10.2006 , Az.: I ZR 277 / 03
Unterstützungsabos
Mit unseren Unterstützungsabos unterstützen Sie unsere Redaktion mit einem festen Betrag pro Monat – und damit alle unsere kostenfreien Inhalte, also unser Magazin, unseren Podcast, die Beiträge und die Informationen zu Büchern, Veranstaltungen oder Studiengängen auf unserer Website.
Zu diesem Beitrag sind noch keine Kommentare vorhanden.
Ähnliche Inhalte
Unterstützungsabos
Mit einem Unterstützungsabo unterstützen Sie die kostenfreien Inhalte unserer Redaktion mit einem festen Betrag pro Monat – also unser Magazin, unseren Podcast, die Beiträge und die Informationen zu Büchern, Veranstaltungen oder Studiengängen auf unserer Website.
5€-Unterstützungsabo Redaktion
Mit diesem Abo unterstützen Sie unsere Redaktion mit 5€ im Monat. Das Abonnement ist jederzeit über Ihren eigenen Account kündbar.
Preis: 5,00 EUR / 1 Monat(e)*
15€-Unterstützungsabo Redaktion
25€-Unterstützungsabo Redaktion
* Alle Preise sind inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, zzgl. evtl. anfallenden Gebühren