Staatsstipendien
Video- und Medienkunst 2012
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt für das Kalenderjahr 2012 drei Staatsstipendien für Video- und Medienkunst.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, vom Juryergebnis werden die Teilnehmer Innen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich 1.100.- dotiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2011 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Einreichung ist außen mit den Vermerk "Staatsstipendium für Video- und Medienkunst 2012" zu versehen.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2011
Zur Ausschreibung
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich 1.100.- dotiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2011 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Einreichung ist außen mit den Vermerk "Staatsstipendium für Video- und Medienkunst 2012" zu versehen.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2011
Zur Ausschreibung
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