10.12.2013

Themenreihe Wahlkultur

Autor*in

Kristin Oswald
leitet die Online-Redaktion von Kultur Management Network. Sie studierte Geschichte und Archäologie in Jena und Rom sowie Social Media-Marketing in Berlin. Sie ist freiberuflich in der Wissenschaftskommunikation und im Museumsmarketing mit Schwerpunkt online tätig.
Wahlkultur 2013

Kulturpolitik im Koalitionsvertrag Teil I

Unsere Reihe Wahlkultur stellte vor der Bundestagswahl 2013 die Kulturprogramme der sechs großen deutschen Parteien vor und verglich zentrale Punkte, die für die Kulturpolitik der nächsten Jahre von Bedeutung sein werden. Mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD ist es nun an der Zeit, zu schauen, welche Pläne der beiden Parteien Einzug gefunden haben. Dies geschieht in zwei Teilen. Der zweite Teil befasst sich nun mit den Aspekten - Kulturpolitik und gesellschaftliche Kontexte - Medien-/Internetpolitik und Urheberrecht - Bildungs- und Hochschulpolitik mit Bezug zu den Kulturwissenschaften - Personalpolitik im Kulturbereich und die Künstlersozialkasse.

Themenreihe Wahlkultur

Stetige Finanzierungsprobleme und Spartrends sowie aktuelle gesellschaftliche Veränderungen zeigen die Notwendigkeit innovativer Ideen in der Kulturpolitik auf. Der Koalitionsvertrag will hierfür Grundlagen schaffen. Nach einer Analyse des Kommunikationswissenschaftlers Prof. Dr. Brettschneider der Universität Hohenheim ist dieser (absichtlich?) jedoch schwer verständlich, für Fachleute geschrieben und verliert sich vielfach in unspezifischen Andeutungen. Er übertrifft damit die Wahlprogramme der Parteien an Unverständlichkeit bei weitem. Daher versuchen wir im Folgenden, die spezifischen Ideen ebenso zu verdeutlichen, wie Lücken und Unklarheiten.
I. Rang und Einordnung von Kulturpolitik im Parteiprogramm
Kultur ist keine Subvention, sondern eine Investition in unsere Zukunft lautet das (recht nichtssagende) Statement des Koalitionsvertrages zur Kulturpolitik. Der Großteil der Pläne findet sich im Punkt Kultur, Medien und Sport mit sechs Seiten zum Bereich Kultur. Hier ordnen CDU und SPD, wie in den Wahlprogrammen, Kultur- und Medienpolitik unter einen gemeinsamen Unterpunkt, ohne diese Zusammengehörigkeit zu erklären. Hinzu kommen Aspekte zu Wissenschaft, Urheberrecht, Absicherungen von Künstlern und Digitalisierungsfragen. Mit ca. 10 von insgesamt 185 Seiten nehmen kulturpolitische Themen im weitesten Sinn damit einen wesentlich geringeren Teil ein, als in den Wahlprogrammen der Einzelparteien.
II. Besonders betonte Inhalte der Kulturpolitik
Bei der Frage der spezifisch zu fördernden Kulturbereiche wurden sowohl der CDU-Aspekt des Bestandsschutzes bedacht als auch die Ideen für neue Rahmenbedingungen, die vielfach aus dem Programm der SPD stammen. Hinweise auf den Bericht der Enquete-Kommission finden sich nicht. Die Parteiprogramme stimmten bezüglich der betonten Kulturaspekte weitgehend überein, sodass folgende übernommen wurden:
  • die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren wirtschaftlichen und kulturellen Potenzialen, die eines umfassenden Konzeptes zur Weiterentwicklung bedarf.
  • die Gründung einer Initiative Kulturtourismus und die internationale Vermarktung des Reiselandes Deutschland durch stärkere Zusammenarbeit der Ressorts Kultur und Wirtschaft.
  • eine verbesserte Zugänglichkeit zu kultureller Bildung als Teil von Identitätsfindungs- und Persönlichkeitsbildungsprozessen bei Fragen des demografischen Wandels, der Inklusion und Migration.
  • die Stärkung kulturnaher Wirtschaftsbereiche wie Buchhandlungen, z. B. durch einen Preis für innovative, kulturell ausgerichtete Geschäftsmodelle.
  • die Sicherung des nationalen Filmerbes durch eine Digitalisierungsförderung von Bund und Ländern gemeinsam mit der Filmwirtschaft. Außerdem will die Koalition die zeitliche Befristung des Filmförderungsgesetzes (FFG) aufheben. In Zusammenhang damit steht auch die Stärkung der Kinolandschaft als Kulturort.
  • die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll der Förderung des Dialoges der Kulturen sowie der Vermittlung von Werten dienen. Dabei ist ihr Ziel, ein positives und wirklichkeitsgetreues Bild unseres Landes, um damit für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu werben der Kulturstandort wird nicht ausdrücklich erwähnt. Dazu gehört auch die Unterstützung von UNESCO-Kultur-Abkommen.
  • die Förderung des Bundes für Musik und für Tanz soll konzeptorientiert ausgebaut werden. Hierfür wurden die Gründung eines Musikfonds auf Bundesebene und ein Förderprogramm für die Kunstform Tanz in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
  • Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aufarbeitung der jüngeren Geschichte. Dabei werden den Gedenkstätten, der Zeitzeugenarbeit, dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) und der politischen Bildung besondere Bedeutung zugeschrieben.
  • die Bewahrung des kulturellen Erbes steht ebenfalls im Zentrum der Pläne. Hierzu gehören die Erhaltung des schriftlichen und baulichen Kulturgutes, die Sonderprogramme zur Denkmalpflege und Kulturgutschutzes sowie die Pflege der UNESCO-Welterbestätten als gesamtstaatliche Aufgaben.
III. Kultur zwischen Staat und Ländern
Die SPD hatte in ihrem Wahlprogramm für die Aufhebung des kulturpolitischen Föderalismus und eine Stärkung der nationalen Kulturverantwortlichkeit plädiert, während die CDU dem nicht zustimmte. Der Konsens ist ein kooperativer Föderalismus, bei dem Kunst- und Kulturförderung eine gemeinsame dialogische und systematische Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist. Im Programm der CDU waren zudem die Zusammenarbeit mit den Bürgern und ehrenamtliches Engagement ein Thema, um die Probleme der finanziellen Umsetzung von Kulturaspekten bei den Kommunen zu beheben. Im Koalitionsvertrag steht nun die Weiterentwicklung des Kulturhaushalts des Bundes im Mittelpunkt. Ob dies Aufstockung oder Umstrukturierung bedeutet, bleibt unklar. In die Planungen will die Koalition die Kulturstiftungen des Bundes und der Länder sowie national bedeutsame Kultureinrichtungen weiterhin einbeziehen. Um die Pläne verwirklichen und die Grundaufgaben von Kultur langfristig finanziell umsetzen zu können, werden Neuerungen bei Kooperationsmodellen und die Systematisierung der Förderkriterien nach dem Programm der SPD als notwendig genannt. Auch hier bietet der Koalitionsvertrag jedoch keine Details. Basis der Gesamtheit der kulturpolitischen Pläne sollen eine verstärkte Kulturpolitikforschung und eine gegebenenfalls gesetzlich zu sichernde Kulturstatistik sein.
 

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