17.10.2011
Arbeitsrecht

AHV-Pflicht im Theater

Im Theater gelten die meisten Berufsgruppen (Schauspiel, Bühnenbild/Kostümbild, Choreographie, Musikalische Leitung, Regie, Technik/Licht) gemäss AHV-Gesetz als nselbständig Erwerbende, also als ArbeitnehmerInnen.
Sie müssen angestellt werden. Das hat für Arbeitnehmer den Vorteil, dass sich die Arbeitgeber zur Hälfte an den Sozialabgaben beteiligen müssen. Zudem kann nur Arbeitslosengeld beziehen, wer als ArbeitnehmerIn in die Arbeitslosenversicherung (ALV) einbezahlt hat.

Nach wie vor gilt, dass im Theater auch auf Löhne unter 2200.- Franken Beiträge an die AHV/IV/EO und an die ALV geleistet werden müssen. Genauer gesagt: Arbeitgeber aus den Bereichen Tanz- und Theaterproduktionen, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduktionen, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich sind verpflichtet, automatisch einen Beitrag an die 1. Säule (AHV/IV/EO) und an die ALV der ArbeitnehmerInnen zu leisten und für diese abzurechnen. Diese Regelung gilt nur für die erwähnten Arbeitgeberkreise. Das heisst, wenn ein Schauspieler in einem Versicherungsunternehmen, einem Gymnasium oder in einem Spital ein Kurzengagement hat und weniger als 2'200.- Franken verdient, so sind diese Arbeitgeber nicht automatisch verpflichtet, einen Beitrag an die AHV des Schauspielers zu leisten. Allerdings kann der Schauspieler verlangen, dass auch bei geringfügigem Lohn AHV/IV/EO und ALV einbezahlt wird.
 
 
 

Unterstützungsabos


Mit unseren Unterstützungsabos unterstützen Sie unsere Redaktion mit einem festen Betrag pro Monat – und damit alle unsere kostenfreien Inhalte, also unser Magazin, unseren Podcast, die Beiträge und die Informationen zu Büchern, Veranstaltungen oder Studiengängen auf unserer Website. 

5€-Unterstützungsabo Redaktion

Mit diesem Abo unterstützen Sie unsere Redaktion mit 5€ im Monat. Das Abonnement ist jederzeit über Ihren eigenen Account kündbar.

Preis: 5,00 EUR / 1 Monat(e)*

15€-Unterstützungsabo Redaktion

Mit diesem Abo unterstützen Sie unsere Redaktion mit 15€ im Monat. Das Abonnement ist jederzeit über Ihren eigenen Account kündbar.

Preis: 15,00 EUR / 1 Monat(e)*

25€-Unterstützungsabo Redaktion

Mit diesem Abo unterstützen Sie unsere Redaktion mit 25€ im Monat. Das Abonnement ist jederzeit über Ihren eigenen Account kündbar.

Preis: 25,00 EUR / 1 Monat(e)*
* Alle Preise sind inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, zzgl. evtl. anfallenden Gebühren
Kommentare (0)
Zu diesem Beitrag sind noch keine Kommentare vorhanden.

Unterstützungsabos

Mit einem Unterstützungsabo unterstützen Sie die kostenfreien Inhalte unserer Redaktion mit einem festen Betrag pro Monat – also unser Magazin, unseren Podcast, die Beiträge und die Informationen zu Büchern, Veranstaltungen oder Studiengängen auf unserer Website. 

5€-Unterstützungsabo Redaktion

Mit diesem Abo unterstützen Sie unsere Redaktion mit 5€ im Monat. Das Abonnement ist jederzeit über Ihren eigenen Account kündbar.

Preis: 5,00 EUR / 1 Monat(e)*

15€-Unterstützungsabo Redaktion

25€-Unterstützungsabo Redaktion

* Alle Preise sind inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, zzgl. evtl. anfallenden Gebühren
Cookie-Einstellungen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig (z.B. für den Stellenmarkt), während andere uns helfen, unsere Angebote (Redaktion, Magazin) zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Einige Angebote können nur genutzt werden, wenn Cookies gesetzt wurden.
Sie können die nicht notwendigen Cookies akzeptieren oder per Klick auf die graue Schaltfläche ablehnen. Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ich akzeptiere
nur notwendige Cookies akzeptieren
Impressum/Kontakt | AGB