12.03.2018
Themenreihe Wahlkultur
Autor*in
Julia Jakob
studierte Musikwissenschaft und Kulturmanagement in Weimar. Praktische Erfahrungen im Kulturbetrieb sammelte sie bei unterschiedlichen Festivals und in verschiedenen Veranstaltungsbüros sowie als Agentin bei weim|art e. V. Seit 2021 ist sie die Chefredakteurin des Kultur Management Network Magazins und stellvertretende Leiterin der Redaktion.
Wahlkultur 2017
Kulturpolitik im Koalitionsvertrag
Unsere Reihe "Wahlkultur" stellte vor der Bundestagswahl 2017 die Kulturprogramme der größten Parteien vor und verglich zentrale Punkte. Mit dem Beschluss des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD ist es nun an der Zeit, zu schauen, welche Pläne der beiden Parteien die Kulturpolitik der nächsten Jahre bestimmen werden.
Themenreihe Wahlkultur
I. Rang und Einordnung von Kulturpolitik im Koalitionsvertrag
Wie bereits in den Parteiprogrammen sowie im Koalitionsvertrag von 2013 werden Kultur- und Medienpolitik im Koalitionsvertrag weiterhin zusammen gedacht, ohne jedoch diese Zusammengehörigkeit zu erklären. Mit der Zuordnung zum Kapitel "Zusammenhalt und Erneuerung - Demokratie beleben" wird der Kulturpolitik allerdings eine neue, wichtige Rolle zuteil, die vor allem von der SPD geprägt ist. Dabei werden kulturelle Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt als einander bedingende und zusammengehörige Elemente gesehen, die zum Erhalt der Demokratie beitragen: Diskriminierung, Integration oder Populismus sollen nun mit kulturellen Mitteln angegangen werden. Ebenso ist hervorzuheben, dass der traditionell ästhetische Kulturbegriff von einem sozialen und wirtschaftlichen abgelöst wurde. Hinzu kommen wie 2013 Aspekte zum Urheberrecht, zur Absicherung von Künstlern und Digitalisierung. Wenngleich der Kulturpolitik damit eine große Wichtigkeit beigemessen wird, nehmen die kulturpolitischen Themen im Koalitionsvertrag - wie schon in den Parteiprogrammen - mit 7 von 179 Seiten nur einen geringen Teil ein.
II. Besonders betonte Inhalte im kulturpolitischen Programm
Die besonders betonten kulturpolitischen Inhalte des Koalitionsvertrages sind einen guter Mix beider Parteiprogramme zugunsten der Kultur. Viele Punkt wurden dabei bereits 2013 genannt. Ab 2018 ist nun folgendes geplant:
Wie bereits in den Parteiprogrammen sowie im Koalitionsvertrag von 2013 werden Kultur- und Medienpolitik im Koalitionsvertrag weiterhin zusammen gedacht, ohne jedoch diese Zusammengehörigkeit zu erklären. Mit der Zuordnung zum Kapitel "Zusammenhalt und Erneuerung - Demokratie beleben" wird der Kulturpolitik allerdings eine neue, wichtige Rolle zuteil, die vor allem von der SPD geprägt ist. Dabei werden kulturelle Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt als einander bedingende und zusammengehörige Elemente gesehen, die zum Erhalt der Demokratie beitragen: Diskriminierung, Integration oder Populismus sollen nun mit kulturellen Mitteln angegangen werden. Ebenso ist hervorzuheben, dass der traditionell ästhetische Kulturbegriff von einem sozialen und wirtschaftlichen abgelöst wurde. Hinzu kommen wie 2013 Aspekte zum Urheberrecht, zur Absicherung von Künstlern und Digitalisierung. Wenngleich der Kulturpolitik damit eine große Wichtigkeit beigemessen wird, nehmen die kulturpolitischen Themen im Koalitionsvertrag - wie schon in den Parteiprogrammen - mit 7 von 179 Seiten nur einen geringen Teil ein.
II. Besonders betonte Inhalte im kulturpolitischen Programm
Die besonders betonten kulturpolitischen Inhalte des Koalitionsvertrages sind einen guter Mix beider Parteiprogramme zugunsten der Kultur. Viele Punkt wurden dabei bereits 2013 genannt. Ab 2018 ist nun folgendes geplant:
- Verstärkung der Abstimmung der Kulturförderung zwischen Bund und Ländern im Sinne eines Kooperativen Kulturförderalismus
- Ausbau der Geschlechtergerechtigkeit durch Mentoring-Programme und geschlechterunabhängige Honorare
- Stärkung und Modernisierung der kulturellen Infrastruktur, um "Kultur für alle" gewährleisten zu können
- Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie des Bundes für die Weiterentwicklung von Kultureinrichtungen und ihre digitale Transformationen. Daran knüpft eine Stärkung der Medienbildung und engere Verzahnung der kulturellen Bildung mit dieser an.
- Verbesserung der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden
- Weitere Förderung der Erinnerungskultur an den Nationalsozialismus und die SED-Diktatur sowie neu an die deutsche Kolonialvergangenheit und positive Demokratiegeschichte
- Bewahrung des kulturellen Erbes und Ausbau der Provenienzenforschung, insbesondere des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste
- Weiterentwicklung und Ausbau der Fördermöglichkeiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene
III. Kulturpolitik und gesellschaftliche Kontexte
Im Koalitionsvertrag sind wie bereits in den Parteiprogrammen von SPD und CDU Kulturpolitik und gesellschaftliche Kontexte eng miteinander verzahnt. Dabei wurden vor allem die Forderungen der SPD zu diesem Thema festgehalten. Kunst und Kultur werden darin vor allem als Stein des Anstoßes, gesellschaftlichen Diskurses und der Verständigung über das Zusammenleben gesehen. In diesem Zusammenhang ist eine "Agenda für Kultur und Zukunft" zusammen mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft geplant, um die gesellschaftlichen Herausforderungen der Kulturförderung und den Erhalt und die Stärkung der Demokratie zu bewältigen.
Angesichts des gesellschaftlichen Wandels soll die kulturelle Infrastruktur in Deutschland mittels einer verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern an neue Herausforderungen angepasst werden.
Der kulturellen Bildung wird dabei eine wichtige Bedeutung beigemessen. Sie soll stärker mit der politischen Bildung verbunden werden. Dabei will die Koalition ein "gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung sowie Medienkompetenz schließen, um den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken". Dieses sollte mit den angedachten Aktivitäten der digitalen Bildungsoffensive zusammengedacht werden. Ebenso scheint es, als würden kulturelle Bildung und Kulturvermittlung nun als Kernaufgaben von vom Bund geförderten Einrichtungen verstanden werden. Das wird nicht nur mit der Abschaffung des Kooperationsverbots für den Bildungssektor deutlich. Auch ist geplant, "Kultur für alle" zu gewährleisten, in dem vom Bund geförderte Kultureinrichtungen vermehrt und regelmäßig freien Eintritt anbieten.
Darüber hinaus spielen auch Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit eine wichtige Rolle, etwa bei der Besetzung von Jurys oder der Vergabe von. Zudem wollen die Regierungsparteien "Maßnahmen für ein diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler" unterstützen. Spezielle Mentoring-Programme sollen außerdem für mehr Frauen in Führungspositionen sorgen. In diesem Zusammenhang kann auch die Erneuerung des "Professorinnenprogramms" gesehen werden.
IV. Gestaltung des Verhältnisses zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
Wie bereits 2013 haben sich CDU und SPD auf einen kooperativen Kulturförderalismus geeinigt, in dem Kunst- und Kulturförderung eine gemeinsame dialogische und systematische Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist. Im Bereich der Bildung wurde das Kooperationsverbot bereits gelockert. Das Ziel ist die Stärkung der kulturellen Teilhabe auch im ländlichen und strukturschwachen Raum. In diesem Zusammenhang ist auch das Vorhaben der einer umfassenden Digitalisierungsstrategie des Bundes für Kultureinrichtungen zu sehen. Ebenso soll das Investitionsprogramm für Kultureinrichtungen in Ostdeutschland "Invest Ost" auf ganz Deutschland ausgeweitet werden. Darüber hinaus ist "für eine zeitgemäße und auf die Bedarfe der Kulturszene ausgerichtete Zuwendungspraxis (...) eine Vereinfachung und Entbürokratisierung" geplant.
Im Koalitionsvertrag sind wie bereits in den Parteiprogrammen von SPD und CDU Kulturpolitik und gesellschaftliche Kontexte eng miteinander verzahnt. Dabei wurden vor allem die Forderungen der SPD zu diesem Thema festgehalten. Kunst und Kultur werden darin vor allem als Stein des Anstoßes, gesellschaftlichen Diskurses und der Verständigung über das Zusammenleben gesehen. In diesem Zusammenhang ist eine "Agenda für Kultur und Zukunft" zusammen mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft geplant, um die gesellschaftlichen Herausforderungen der Kulturförderung und den Erhalt und die Stärkung der Demokratie zu bewältigen.
Angesichts des gesellschaftlichen Wandels soll die kulturelle Infrastruktur in Deutschland mittels einer verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern an neue Herausforderungen angepasst werden.
Der kulturellen Bildung wird dabei eine wichtige Bedeutung beigemessen. Sie soll stärker mit der politischen Bildung verbunden werden. Dabei will die Koalition ein "gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung sowie Medienkompetenz schließen, um den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken". Dieses sollte mit den angedachten Aktivitäten der digitalen Bildungsoffensive zusammengedacht werden. Ebenso scheint es, als würden kulturelle Bildung und Kulturvermittlung nun als Kernaufgaben von vom Bund geförderten Einrichtungen verstanden werden. Das wird nicht nur mit der Abschaffung des Kooperationsverbots für den Bildungssektor deutlich. Auch ist geplant, "Kultur für alle" zu gewährleisten, in dem vom Bund geförderte Kultureinrichtungen vermehrt und regelmäßig freien Eintritt anbieten.
Darüber hinaus spielen auch Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit eine wichtige Rolle, etwa bei der Besetzung von Jurys oder der Vergabe von. Zudem wollen die Regierungsparteien "Maßnahmen für ein diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler" unterstützen. Spezielle Mentoring-Programme sollen außerdem für mehr Frauen in Führungspositionen sorgen. In diesem Zusammenhang kann auch die Erneuerung des "Professorinnenprogramms" gesehen werden.
IV. Gestaltung des Verhältnisses zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
Wie bereits 2013 haben sich CDU und SPD auf einen kooperativen Kulturförderalismus geeinigt, in dem Kunst- und Kulturförderung eine gemeinsame dialogische und systematische Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist. Im Bereich der Bildung wurde das Kooperationsverbot bereits gelockert. Das Ziel ist die Stärkung der kulturellen Teilhabe auch im ländlichen und strukturschwachen Raum. In diesem Zusammenhang ist auch das Vorhaben der einer umfassenden Digitalisierungsstrategie des Bundes für Kultureinrichtungen zu sehen. Ebenso soll das Investitionsprogramm für Kultureinrichtungen in Ostdeutschland "Invest Ost" auf ganz Deutschland ausgeweitet werden. Darüber hinaus ist "für eine zeitgemäße und auf die Bedarfe der Kulturszene ausgerichtete Zuwendungspraxis (...) eine Vereinfachung und Entbürokratisierung" geplant.
V. Ziele für den wachsenden Stellenwert der Kultur- und Kreativwirtschaft im Wirtschaftsspektrum
Im Vergleich zum Koalitionsvertrag von 2013 wird 2018 erstmals nicht mehr nur von Kultureinrichtungen gesprochen, sondern die Kultur- und Kreativwirtschaft erhält einen eigenen Unterpunkt. Diese wird dabei als "Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung und zukünftige Entwicklungen in unserer Arbeitswelt, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Gesellschaft" gesehen. Um dem Stellenwert der Kultur- und Kreativwirtschaft in Zukunft gerecht zu werden, verfolgt die GroKo folgende Ziele:
Im Vergleich zum Koalitionsvertrag von 2013 wird 2018 erstmals nicht mehr nur von Kultureinrichtungen gesprochen, sondern die Kultur- und Kreativwirtschaft erhält einen eigenen Unterpunkt. Diese wird dabei als "Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung und zukünftige Entwicklungen in unserer Arbeitswelt, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Gesellschaft" gesehen. Um dem Stellenwert der Kultur- und Kreativwirtschaft in Zukunft gerecht zu werden, verfolgt die GroKo folgende Ziele:
- Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft, Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung sowie Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten für inhaltsbezogene und immaterielle Innovationen, Leistungen und Produkte der Kreativwirtschaft
- Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht
- Verbindung kultureller Angebote mit der Kreativwirtschaft, um Städte und Regionen attraktiver zu machen
Auch zur Gründerszene gab es bereits in beiden Parteiprogrammen Ziele, die im Koalitionsvertrag wiederzufinden sind und für die Kultur- und Kreativwirtschaft von Bedeutung sein können:
- Vereinfachung von Unternehmensgründungen durch die Reduzierung des Bürokratieaufwands
- Öffnung bestehender Finanzierungsinstrumente für Nicht-Akademiker, um jungen Unternehmern einen leichteren Zugang zu Kapital zu verschaffen
- Maßnahmen zur Vereinfachung von Gründungen aus dem Job heraus, wie die Schaffung einer "Gründerzeit", die an der Familienpflegezeit orientiert ist
- Schaffung von Investitionsanreizen für private und institutionelle Anleger
- Weiterentwicklung und Ausbau der bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen
Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft werden insbesondere im Bereich der Computerspiele-Entwicklung gesehen. Seitens des Bundes ist dafür eine Förderung vorgesehen, um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken.
VI. Strukturveränderungen im Kulturbereich
Um die "besondere soziale Schutzbedürftigkeit" Kulturschaffender zu gewährleisten, ist im Koalitionsvertrag eine Verbesserung der sozialen Absicherung vorgesehen:
VI. Strukturveränderungen im Kulturbereich
Um die "besondere soziale Schutzbedürftigkeit" Kulturschaffender zu gewährleisten, ist im Koalitionsvertrag eine Verbesserung der sozialen Absicherung vorgesehen:
- noch 2018 eine dauerhafte Einführung einer Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte, vor allem für Beschäftigte in der Kultur
- Anpassung der Künstlersozialversicherung an den wechselnden Erwerbsstatus der Versicherten und Erweiterung der Abgabepflicht um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen
- Einführung einer gründerfreundlichen Altersvorsorgepflicht für Selbständige
- Reduzierung der Mindestversicherungsbeiträge für Kranken- und Rentenversicherung für kleine Selbständige
Darüber hinaus sind für den Kulturbereich auch weitere Ziele der GroKo relevant, die sich wie schon 2013 im Unterkapitel "Gute Arbeit" zu neuen Arbeitsmodellen finden. Um den Wandel der Arbeitswelt zu gestalten, will die Koalition:
- staatliche Zuschüsse für digitale Weiterbildungen einführen
- einen Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten von zu Hause oder unterwegs erarbeiten
- flexiblere Arbeitsmodelle und ein Recht auf befristete Teilzeit ermöglichen, das allerdings zahlreichen Einschränkungen unterliegt, wodurch diese Regelung an vielen Beschäftigten komplett vorbei gehen wird
- sachgrundlos befristete Arbeitsverträge auf eineinhalb Jahre begrenzen und die sogenannte endlose Kettenbefristung abschaffen
Des Weiteren sieht die im Koalitionsvertrag geplante Stiftungsreform eine umfassende Modernisierung des Stiftungsrechts vor. Diese hat mehr Rechtsklarheit, Flexibilität und Transparenz für die deutschen Stiftungen zum Ziel.
VII. Zukunft der Digitalisierung im Bereich der Vermittlung und neuer Arbeitsmodelle
Wie bereits erwähnt, spielt die Digitalisierung vor allem im gesellschaftlichen Kontext der Kulturpolitik eine wichtige Rolle im Koalitionsvertrag. Dieses Ziel war ein wichtiges Vorhaben im Parteiprogramm der SPD. Um es zu erreichen, sind die Schaffung flächendeckender Breitbandnetze und eine möglichst unbürokratische Skalierung digitaler Geschäftsmodelle vorgesehen. Der Ausbau des Breitbandinternets war schon 2013 ein wichtiges Vorhaben, das aber nicht zufriedenstellend und umfassend umgesetzt wurde. Von 2025 an soll das Recht auf schnelles Internet gesetzlich verankert sein, ebenso soll die digitale Ausstattung von Schulen und Berufsschulen ausgebaut werden. Für Kulturschaffende sollen die flexiblen Spielräume der digital vernetzen Arbeit besser genutzt werden können.
VIII. Europäische Kulturpolitik und -förderung
Die auswärtige Kulturpolitik der GroKo verfolgt 2018 erstmals im europäischen Kontext ähnliche Ziele wie auf nationaler Ebene. Dabei stehen vor allem die Stärkung und der Ausbau des interkulturellen Austauschs im Vordergrund. Hinzu kommen Politikfelder wie Urheberrecht, Handelspolitik, Sozial-, Bildungs- und Jugendpolitik sowie die Kreativwirtschaft. Dabei soll in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 "Kultur und Bildung als Motor des zusammenwachsenden Europas" ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Als ein weiteres wichtiges Ziel kann die geplante Erhöhung des Etats der Deutschen Welle auf dem Niveau vergleichbarer europäischer Sender genannt werden. Darüber hinaus wird sich laut Koalitionsvertrag hinsichtlich des Urheberrechts für die durchaus umstrittene und in Deutschland bisher weitgehend nicht-umsetzbare Verlegerbeteiligung eingesetzt. Ebenso plädiert die GroKo für eine einheitliche StartUp-Definition in den europäischen Mitgliedsstaaten, um gezielte Fördermaßnahmen aus dem EU-Topf zu ermöglichen.
Fazit
Insgesamt decken die kulturpolitischen Vorhaben der GroKo viele wichtige Punkte ab, vor allem aus dem Parteiprogramm der SPD. Hervorzuheben ist dabei auch die Ablösung des traditionell ästhetischen von einem sozialen und wirtschaftlichen Kulturbegriffs. Damit werden der Kultur sowohl innerpolitisch als auch in der auswärtigen Politik mehr gesellschaftliche Aufgaben zuteil. In diesem Zusammenhang könnten auch mit der geplanten Ehrenamtsreform wichtige Grundlagen für die Kulturarbeit geschaffen werden.
Wie viele dieser Ziele aber tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten, denn eine Vielzahl der aktuellen Vorhaben waren in ähnlicher Form bereits 2013 Bestandteil des Koalitionsvertrags. Dass aber zahlreiche andere Ziele des vorhergehenden Koalitionsvertrages umgesetzt wurden, lässt die Tatsache etwas verschwimmen, dass konkreter formulierte Handlungsziele auch diesmal weitgehend rar sind.
VII. Zukunft der Digitalisierung im Bereich der Vermittlung und neuer Arbeitsmodelle
Wie bereits erwähnt, spielt die Digitalisierung vor allem im gesellschaftlichen Kontext der Kulturpolitik eine wichtige Rolle im Koalitionsvertrag. Dieses Ziel war ein wichtiges Vorhaben im Parteiprogramm der SPD. Um es zu erreichen, sind die Schaffung flächendeckender Breitbandnetze und eine möglichst unbürokratische Skalierung digitaler Geschäftsmodelle vorgesehen. Der Ausbau des Breitbandinternets war schon 2013 ein wichtiges Vorhaben, das aber nicht zufriedenstellend und umfassend umgesetzt wurde. Von 2025 an soll das Recht auf schnelles Internet gesetzlich verankert sein, ebenso soll die digitale Ausstattung von Schulen und Berufsschulen ausgebaut werden. Für Kulturschaffende sollen die flexiblen Spielräume der digital vernetzen Arbeit besser genutzt werden können.
VIII. Europäische Kulturpolitik und -förderung
Die auswärtige Kulturpolitik der GroKo verfolgt 2018 erstmals im europäischen Kontext ähnliche Ziele wie auf nationaler Ebene. Dabei stehen vor allem die Stärkung und der Ausbau des interkulturellen Austauschs im Vordergrund. Hinzu kommen Politikfelder wie Urheberrecht, Handelspolitik, Sozial-, Bildungs- und Jugendpolitik sowie die Kreativwirtschaft. Dabei soll in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 "Kultur und Bildung als Motor des zusammenwachsenden Europas" ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Als ein weiteres wichtiges Ziel kann die geplante Erhöhung des Etats der Deutschen Welle auf dem Niveau vergleichbarer europäischer Sender genannt werden. Darüber hinaus wird sich laut Koalitionsvertrag hinsichtlich des Urheberrechts für die durchaus umstrittene und in Deutschland bisher weitgehend nicht-umsetzbare Verlegerbeteiligung eingesetzt. Ebenso plädiert die GroKo für eine einheitliche StartUp-Definition in den europäischen Mitgliedsstaaten, um gezielte Fördermaßnahmen aus dem EU-Topf zu ermöglichen.
Fazit
Insgesamt decken die kulturpolitischen Vorhaben der GroKo viele wichtige Punkte ab, vor allem aus dem Parteiprogramm der SPD. Hervorzuheben ist dabei auch die Ablösung des traditionell ästhetischen von einem sozialen und wirtschaftlichen Kulturbegriffs. Damit werden der Kultur sowohl innerpolitisch als auch in der auswärtigen Politik mehr gesellschaftliche Aufgaben zuteil. In diesem Zusammenhang könnten auch mit der geplanten Ehrenamtsreform wichtige Grundlagen für die Kulturarbeit geschaffen werden.
Wie viele dieser Ziele aber tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten, denn eine Vielzahl der aktuellen Vorhaben waren in ähnlicher Form bereits 2013 Bestandteil des Koalitionsvertrags. Dass aber zahlreiche andere Ziele des vorhergehenden Koalitionsvertrages umgesetzt wurden, lässt die Tatsache etwas verschwimmen, dass konkreter formulierte Handlungsziele auch diesmal weitgehend rar sind.
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